15.53

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Ja, ich freue mich auch. (Hei­terkeit der Rednerin.)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wo soll ich anfangen bei so vielen Grünen-Sachen? (Heiterkeit bei der FPÖ.) – Ich entschied mich als Feministin für die Reduktion der Tam­pon Tax – warum, das sage ich später –, und ich entschied mich natürlich auch dazu, zur NoVA etwas zu sagen.

Warum nenne ich sie so, die Tampon Tax? – Vor drei Jahren war ich im Europäischen Parlament zu Besuch bei unserer Abgeordneten Monika Vana. In Erinnerung blieb mir von diesem Besuch der eindrückliche Slogan, den sie damals gerade kreierten: „Smash the tampon tax“. Viele, viele Jahre schon fordern Grüne in ganz Europa die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte. Die europäischen Grünen machten 2016 eine entsprechende Kampagne, und 2017 brachten die Grünen einen Antrag im Nationalrat ein. Dass letzte Woche im Nationalrat ein entsprechendes Gesetz beschlos­sen wurde und ich heute hier im österreichischen Parlament dazu reden darf, freut mich ungemein.

Ungerechtfertigte 20 Prozent Mehrwertsteuer werden heute noch auf Menstruationspro­dukte aufgeschlagen, als wären sie Luxusgüter. Sogar Wein, Sekt, Luxushotels oder Kunstgegenstände und Antiquitäten haben geringere Mehrwertsteuersätze.

Die Periode zu haben ist nun wirklich kein Luxus. Dass wir Frauen jeden Monat Schmer­zen haben, wissen auch die Männer. Was schon weniger Männer wissen, ist, dass wir Frauen uns um so einiges kümmern müssen, um den Blutfluss zu verstecken, denn das Blut ist noch immer ein oft tabuisiertes Thema. Es quält uns monatlich über viele Jahr­zehnte hinweg. Ich mit meinen 47 Jahren habe schon wohl mehr als 1 500 Tage, das sind mehr als vier Jahre, geblutet. Permanent müssen wir uns mit Artikeln ausstatten, die dafür sorgen, dass es ja niemand sieht. Was es dazu alles an Produkten braucht, weiß Mann und Frau, wenn man den Badezimmerkasten aufmacht oder in eine Frauen­tasche schaut. Immer und überall haben wir etwas dabei.

Frauen in prekärer finanzieller Lage tun sich doppelt schwer, denn es geht um Material, das ganz nah am Körper ist, und sich qualitativ gute Produkte zu kaufen, ist immer noch für viele ein Luxus – auch nach der Senkung der Mehrwertsteuer. Daher ist es ganz selbstverständlich, dass in Sozialmärkten auch Menstruationsartikel zu finden sind. Hilfs­werke rufen immer wieder dazu auf, diese Produkte zu spenden.

Alle wissen, wie teuer das ist. Da von Luxus zu sprechen, wie das die Steuer durch den Steuersatz von 20 Prozent bisher vermittelt hat, grenzte fast an Hohn. Menstruationsar­tikel sind kein Luxusgut, sie gehören zur Grundausstattung schlechthin, ohne sie geht es nicht. Daher ist es schon lange überfällig, den Mehrwertsteuersatz auf 10 Prozent zu senken – am 1. Jänner 2021 ist es so weit. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätIn­nen der ÖVP.)

Nun zu den steuerlichen Klimaschutzmaßnahmen, zur NoVA: Weitere Stufen der ökoso­zialen Steuerreform haben wir mit der neuen Regelung der NoVA und anderen Rege­lungen – ich nenne sie später – genommen. Unabhängig von sonstigen Steuern und Förderungen gilt tendenziell: Wenn das Auto einmal da ist, dann wird damit gefahren, und das bis zu 20 Jahre lang. Deshalb ist es wichtig, schon beim Kauf von Autos lenkend einzugreifen. Mit der Normverbrauchsabgabe für Neuzulassungen geschieht dies. Sie definiert einen Aufschlag auf die Umsatzsteuer und bemisst sich dabei an den CO2-Emissionswerten der Fahrzeuge. Je schmutziger der Antrieb und je höher der Preis, desto höher auch die NoVA. Trotzdem erobern SUVs und Luxuslimousinen weiter unse­re Straßen. Die von uns verhandelte Reform sorgt nun dafür, dass die größten Dreck­schleudern unter ihnen teurer werden. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Damit die Ökologisierung des Individualverkehrs Wirkung entfaltet, ist eine zentrale Stell­schraube der CO2-Grenzwert, ab dem ein zusätzlicher Malus zu bezahlen ist. Zusätzlich muss auch die Deckelung der NoVA schrittweise angehoben werden. Bisher durfte die NoVA maximal 32 Prozent des Nettopreises betragen, und dieses Maximum wird nun bis 2024 schrittweise auf 80 Prozent erhöht. Außerdem sinkt der CO2-Freibetrag ab 2022 jährlich um 5 Gramm. Er definiert, ab welchem Schadstoffausstoß eine NoVA anfällt; gegenwärtig bei 114 Gramm CO2 pro Kilometer. Ein stetiges Absenken des CO2-Freibe­trags entspricht also einem stetig wachsenden Anspruch an neue Flotten der Autoindus­trie.

Die NoVA wird zudem auf alle Kraftfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen inklusive leichter Nutzfahrzeuge mit Lkw-Zulassung ausgeweitet. Das schließt ein Schlupfloch für große SUVs, Vans und Pickups, für die bisher keine NoVA fällig war.

Steuern sind ein Steuerungsinstrument der Politik, hier sind sie mit einigen vorgenomme­nen Gesetzesänderungen ein Lenkungsinstrument für den Klimaschutz. Es geht also darum, sich beim Kauf eines Neuwagens zu entscheiden, ob man sich ein umweltschäd­liches Auto kauft oder eines, das weit weniger umweltschädlich ist. Beides kann man tun, im ersteren Fall muss man durch die Erhöhung der NoVA aber mehr dafür bezahlen.

Das Fördervolumen für Elektroautos wurde für 2021 auf 40 Millionen Euro deutlich erhöht. Mit dem Malussystem der NoVA und der Förderprämie von 5 000 Euro für den Ankauf schaffen wir starke Anreize, Autos zu kaufen, die einen umweltfreundlicheren Antrieb haben. Jeder zehnte Neuwagen ist inzwischen ein E-Auto. Im November dieses Jahres wurden mehr als 2 000 Elektroautos neu angemeldet; das sind mehr als 10 Pro­zent aller Neuzulassungen.

Dadurch, dass der Bonus auch 2021 ausbezahlt wird, können wir mit mehr und mehr E-Autos rechnen. Das regt die Forschung in diesem Bereich an, das erhöht das Angebot, und auch die Infrastruktur muss nachziehen.

Die Gesetzesnovellen, die wir heute hoffentlich beschließen, umfassen viele weitere Än­derungen für den Klimaschutz. Sie alle tragen eine grüne Handschrift und beinhalten wichtige Maßnahmen für unser Klima. Die Sachbezugsbefreiung für Öffitickets und Rad, die höhere Maut für Lkw gegen den Tanktourismus, die Verringerung der Elektrizitätsab­gabe für die Bahn, das alles sind Maßnahmen, die die CO2-Belastung auf Österreichs Straßen verringern – für unsere Umwelt, für eine saubere Luft, für unsere Gesundheit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

16.00

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Herrn Bundesrat Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky das Wort erteilen. – Bitte, Herr Kollege.