16.59
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Zum vorliegenden Beschluss möchte ich auch – zusätzlich zu den Ausführungen von Kollegin Hauschildt-Buschberger – die drei wesentlichen Dinge, um die es in diesem Gesetz geht, kurz erläutern.
Es gibt derzeit kaum einen Lebensbereich, der nicht von Covid betroffen ist, und dasselbe gilt auch für die Suchtmittel im humanmedizinischen Bereich und im Veterinärbereich.
Ein solcher Bereich ist die Verschreibung von Substitutionsmedikamenten in der Drogenersatztherapie. Es wurde bereits im Frühling eine Novelle beschlossen, um eine Dauerverschreibung zu ermöglichen, eben vor dem Hintergrund und mit dem Ziel, die Kontaktfrequenzen in den Ordinationen und Ambulanzen zu reduzieren und diese Risikopatienten auch vor einer Ansteckung zu schützen. Diese Regelung wird damit verlängert.
Weiters betrifft es auch, wie es die Kollegin beschrieben hat, unsere Polizeianhaltezentren, die für die Schubhaft und die Verwahrungshaft zuständig sind. Nun soll auch dort analog zum Strafvollzug ein üblicher medizinischer Standard geschaffen werden, das heißt, der Erwerb, die Verarbeitung und der Besitz von Suchtmitteln soll dort auch ohne Bewilligung gestattet sein, soweit sie zur gesetzlich vorgesehenen ärztlichen Betreuung in dieser Zeit der Schubhaft notwendig sind.
Der dritte wesentliche Punkt ist auch vor dem Hintergrund der leider immer wieder auftretenden Tierseuchen, wie zum Beispiel aktuell der Schweinepest, ein ganz wichtiger. Die Schweinepest ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen, die in vielen europäischen Ländern, bis hin zu einigen Nachbarstaaten Österreichs, bereits ausgebrochen ist. Bei uns in Österreich ist sie Gott sei Dank noch nicht aufgetreten; dazu gibt es auch Präventionsmaßnahmen. Die Gefahr der Einschleppung ist jedoch sehr hoch. Bei Verdacht oder Feststellung der Infektion ist die Tötung der erkrankten Tiere notwendig und vorgesehen. Dabei ist eine tierschutzgerechte Tötung notwendig, zu der man sogenannte psychotrope Substanzen, also Suchtmittel, verwendet. Mit diesem Beschluss sind auch Gebietskörperschaften beziehungsweise deren Behörden, wie auch die BH, berechtigt, solche Substanzen beziehungsweise Suchtmittel ohne Bewilligung zu erwerben. Mit diesen Änderungen schaffen wir die nötigen Voraussetzungen für eine praxistauglichere Handhabung von nötigen Suchtmitteln während der Covid-Krise und darüber hinaus.
Kollege Leinfellner! Wenn hier jemand Lösungskompetenz hat, dann auch die österreichische Bundesregierung. Das möchte ich hier somit erwähnt haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.02
Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Kollege.