18.24

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Der Redner stellt die zuvor beschriebene Tafel mit der Aufschrift „Nein zum Impfzwang“ auf das Rednerpult.) Ich bitte gleich vorab zu Beginn meiner Rede, dass Sie mir vielleicht gestatten, meine Redezeit etwas zu überschreiten. Ich werde ver­suchen, mich kurz zu fassen. (Rufe bei der SPÖ: Na, na!) Ich verspreche Ihnen wiede­rum, ich spreche heute zu noch einem Tagesordnungspunkt, ich werde die Redezeit an anderer Stelle wieder einsparen. (Bundesrätin Grimling: Na, na! Zwischenruf des Bun­desrates Novak.)

Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich muss mit einer Replik anfangen (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), mit einer Replik auf Kollegen Köck, der unseren Klubobmann im Nationalrat, Herbert Kickl, kritisiert hat, der zunächst als es um den Lockdown im Frühjahr gegangen ist gesagt hat: Alles runter­fahren!, und drei Wochen später: Na ja, jetzt habt ihr alles runtergefahren! – Das ist na­türlich eine Polemik, die falscher nicht sein kann.

Es ist ja wohl klar, dass in einer Notsituation, die erst einmal entsteht - - (Bundesrat Schreuder: Das ist keine Polemik!) – Na, ich möchte es sachlich richtigstellen, das ist alles. (Zwischenruf des Bundesrates Raggl.) Es ist ja wohl klar, dass man zunächst, wenn eine Notsituation hervorkommt, als politische Partei sagt, man steigt auf die Brem­se, tut einmal alles und stimmt einem Lockdown zu. Wenn man aber dann einige Wo­chen später draufkommt, der Lockdown hat gewirkt, die Zahlen sinken ich kann mich noch genau an unsere Debatte vom 4. Mai erinnern, als wir, wenn man die Dunkelziffer einrechnet, bei einer Zahl von ungefähr 3 000 Infizierten waren –, ist es doch vollkom­men absurd, in dieser Situation, in der die Zahlen schon runtergehen, Betretungsverbote zu erlassen, die es noch gar nicht gab.

Zum Beispiel mussten Zoos dann auf einmal zusperren, obwohl sie vorher offen waren, und für Gaststätten, die schon längst wieder hätten aufsperren können, hat man weiter­hin Betretungsverbote erlassen. Das war unsere Kritik. Ihre Maßnahmen sind einfach nicht verhältnismäßig gewesen und sie sind es auch heute noch nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Kornhäusl hat zuvor von dem Mosaik gesprochen. Ich sage Ihnen, ja, Sie haben ein Mosaiksteinchen oder vielleicht sogar mehrere herausgegriffen, von denen man sagen kann, das sind gute Ansätze, meinetwegen auch die Maskenpflicht, Schutz­maßnahmen vor allem für die besonders Schutzwürdigen, nämlich diejenigen, die von einer hohen Mortalitätsrate betroffen sind. Das ist ja auch immer unser Ansatz gewesen, dass man für den Schutz der Pflege- und Altenheime viel mehr tun muss. Sie können aber nicht dieses eine Mosaiksteinchen herausgreifen. Wenn man ehrlich ist, wurde das Mosaik von Ihnen zerbrochen, verbrannt, und einige wenige Bestandteile gibt es noch. Sie haben das Land mit Ihren ungeeigneten und unverhältnismäßigen Maßnahmen an die Wand gefahren, und das mit Milliardenkosten, meine Damen und Herren. Wir wehren uns ganz klar gegen diesen Coronawahnsinn dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben sich die Frage gestellt, warum wir Freiheitlichen eigentlich nicht so froh sind, dass es die Impfung gibt. Das stimmt ja auch nicht. Jedermann ist froh, dass wir Medi­kamente haben, die eine bessere Behandlung der Krankheit ermöglichen, und auch, dass es diesen Impfstoff gibt, dass es den wissenschaftlichen Fortschritt gibt, auch damit Ihnen endlich einmal das Argument genommen wird, diesen Ausnahmezustand, den Sie selbst gewollt haben, noch weiter zu prolongieren. Was wir aber sagen, das ist auch ganz klar: Es muss die freie Entscheidung jedes Einzelnen bleiben, ob er sich impfen lassen will oder nicht (Bundesrat Novak: Ist ja schon hundertmal betont worden!), mehr ist es nicht. Wir wehren uns auch gegen die Impfpflicht über die Hintertür.

Da geht es ja nicht nur um direkte, sondern auch um indirekte Verbote. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Novak.) Wir wissen schon, dass das kommen wird und dass Sie das versuchen werden, genau wie wir schon im September gesagt haben, Sie planen einen weiteren Lockdown, wozu dann zunächst die Dementis gekommen sind: Nein, das kommt überhaupt nicht in Frage!, und genau zum von uns berechneten, pro­gnostizierten Zeitpunkt war es dann so weit. Sie haben die Leute über diese Tatsache des zweiten Lockdowns einfach belogen. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Bun­desrates Novak.)

So, kommen wir zur Beschlussvorlage: Ich stelle Ihnen jetzt eine einfache Frage, darum geht es jetzt. Es geht unter anderem um den Punkt, um die Frage, die derzeit auch medial debattiert wird, deswegen ist mir der Punkt so wichtig (Zwischenruf der Bundes­rätin Schumann), weil es nämlich jeden Menschen in Österreich wirklich unmittelbar betrifft: Wie kann ich Weihnachten feiern? Was gilt denn nun und was gilt nicht? Was gilt in meinem privaten Wohnraum? (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wen darf ich ein­laden, wie viele Leute darf ich einladen? Ist das dann nur eine Empfehlung oder wird auch in meinen privaten Wohnräumen kontrolliert? (Bundesrätin Zwazl: Wenn wir das ...!)

Da muss man klar sagen: Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, wie Sie vielleicht meinen, und sie wird es auch nicht durch den heutigen Gesetzesbeschluss. Ich komme gleich dazu: Zunächst einmal muss man immer Gesetz und Verordnung unter­scheiden das ist die Rechtsebene , dann Pressekonferenzen, wo vielleicht schon wie­der etwas anderes behauptet wird, und dann das, was die Medien am Schluss interpre­tieren. (Bundesrat Schennach: Gesetz und ...!)

Idealerweise stimmen alle diese vier Ebenen möglichst überein, natürlich wird dann in Pressekonferenzen vereinfacht, aber es stimmt grundsätzlich überein. Warum meine Rede hier heute so lange dauern muss, hat auch den Grund, dass Sie diese vier Ebenen nicht übereinstimmend führen, sondern das eine im Gesetz schreiben, das andere ver­ordnen und ein Drittes in den Medien sagen – daher wird es kompliziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine wichtige Frage, und es ist doch wohl eine ganz grundrechtliche Frage, ob ich in meiner privaten Wohnung, im privaten Wohnbereich Menschen einladen darf oder nicht und was die Grundlage dafür ist.

Wenn man sich das COVID-19-Maßnahmengesetz anschaut, ist es ziemlich eindeutig. Das Maßnahmengesetz verbietet eine Regelung für den privaten Wohnbereich. Jetzt wollen Sie von den Regierungsfraktionen heute hier mit Ihren Stimmen das COVID-19-Maßnahmengesetz ändern, sodass die Polizei künftig nicht nur im öffentlichen Raum kontrollieren darf, was ja auch klar ist, sondern auch im privaten Raum. Kollege Steiner hat das richtig angesprochen: Das betrifft insbesondere Unternehmen, private Gebäude, die nicht zum Wohnbereich gehören, einmal auf jeden Fall.

Und jetzt kommen wir zu dieser Ausnahmebestimmung, über die die Kollegin von den Grünen zuvor gesagt hat: Das haben wir jetzt ganz klar ins Gesetz geschrieben! Dazu hat es diese Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates gegeben, aber das wurde ja berichtigt. Das haben wir eh nie so gemeint, wir haben jetzt die Ausnahmebe­stimmungen hineingeschrieben! – Da steht drinnen – wortwörtlich – „Vom Betretungs­recht“ – gemeint der Polizei – „gemäß Abs. 1 nicht erfasst sind Betretungen von auswär­tigen Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, durch Organe des öf­fentlichen Sicherheitsdienstes.“

Also das ist ausgenommen. Ich wiederhole noch einmal: „auswärtige Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden“. Da stellt man sich schon dreimal die Frage: Was sind denn bitte solche Arbeitsstellen? Und das kann man wiederum nur verstehen, wenn man auch zusätzlich die Verordnung liest, die Verordnung des Herrn Bundesminis­ters, ob sie jetzt – es ist immer dieselbe Verordnung –Lockerungsverordnung, Maßnah­menverordnung, Schutzmaßnahmenverordnung oder Notmaßnahmenverordnung heißt. Aktuell reden wir über die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, und da haben Sie zur Frage des Arbeitsplatzes unter anderem die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gere­gelt – das verschärfen Sie jetzt übrigens auch oder haben Sie mit heutigem Tag ver­schärft –, aber das ist jetzt gar nicht so das Thema.

Wichtig ist, Sie haben ausdrücklich klargestellt, dass diese Regelungen zum Ort der be­ruflichen Tätigkeit auch für auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des Arbeitsschutzgeset­zes gelten. Das Arbeitsinspektorat sagt uns ganz klar, dass auch Homeoffice zu diesen auswärtigen Arbeitsstätten gehört. Das heißt, Sie regeln bereits jetzt und mit heutigem Tage eine Maskenpflicht für das Homeoffice. Das ist schon einmal das erste absurde Zwischenergebnis dieser Analyse.

Wenn man sich jetzt wiederum auf diese gesetzlichen Ausnahmebestimmungen beruft, ist ganz klar, das, was hier ausgenommen wird und weswegen Sie sagen, dass die Polizei da nicht kontrollieren darf, betrifft genau nur diese Homeofficeregelung und nichts anderes.

Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, von dem ich sage, das ist wirklich ein Skan­dal. Vielleicht wollen Sie mir heute nicht mehr folgen – es ist auch schon spät, das ver­stehe ich –, aber lesen Sie dann einmal das Protokoll und reden Sie mit Juristen darüber, ob das ein Blödsinn ist, was ich sage, oder ob das stimmt. Sie werden vielleicht vom Ergebnis enttäuscht sein, weil es richtig ist, was ich heute sage. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie sich an, was Sie verordnet haben! Das ist der wirkliche Skandal. Ich sage noch einmal: Was steht im Gesetz? – Die Regelung soll nicht den privaten Wohnbereich betreffen. Es gibt sogar einen Ausschussbericht von September, aus dem ganz klar her­vorgeht: Auch Garagen, Gärten und sonstige Nebengebäude gehören zum privaten Wohnbereich. In Ihrer Verordnung ist jetzt schon das Gegenteil geregelt. Da sind nämlich Garagen, Gärten und so weiter von der Regelung umfasst. Es wird aber jetzt wirklich noch brutaler, denn Sie verordnen für den 24. und 25. Dezember gemäß § 20 Abs. 7 Z 1 Ihrer aktuellen 3. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung Folgendes: Da heißt es ganz harmlos: „§ 2 und § 13 Abs. 3 Z 11 gelangen nicht zur Anwendung.“

Was ist denn dieser § 13 Abs. 3 Z 11? – Das ist genau die Ausnahme für den privaten Wohnbereich, die in Ihren Verordnungen bisher immer gegolten hat und die Grundlage dafür war, dass die Polizei nicht kontrollieren darf. Sie wollen damit also, dass genau am 24., 25. Dezember die Polizei kontrolliert, ob Ihre Regelungen betreffend Haushalt, die ohnehin niemand mehr versteht, weil sie absurd sind und weil sie auch jede Woche ständig neu gefasst werden, eingehalten werden. Sie wollen, dass die Polizei das kon­trolliert und straft. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie tun das also über die Hintertür. Im Gesetz tun Sie es nicht, denn dafür haben Sie nicht die Mehrheit oder Sie trauen es sich nicht, sondern Sie tun es über die Hintertür der Verordnung. Da wird es jetzt wirklich brutal, denn das ist etwas, was Sie als Minister absolut nicht dürfen. Das nennt man im Strafgesetzbuch – ich sage bewusst, das ist der objektiver Tatbestand – Missbrauch der Amtsgewalt, wenn Sie in einer Verordnung Din­ge so regeln, wie es Ihnen der Gesetzgeber verboten hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere daran: Das ist nicht das erste Mal. Ich erinnere an die Debatte Anfang Mai. Damals habe ich Ihnen klar gesagt, dass Sie bereits Regelungen in Ihrer Lockerungsver­ordnung drinnen haben, die vom Gesetzgeber noch gar nicht umfasst, gedeckt werden, weil Ihnen die Kompetenz gefehlt hat, solche Zusammenkünfte und Veranstaltungen überhaupt zu regeln. Das war nämlich bisher in der Kompetenz der Bezirksverwaltungs­behörden gestützt auf das Epidemiegesetz, das dann erst Tage später geändert wurde, nachdem wir im Bundesrat Einspruch erhoben haben.

Sie haben nicht so lang warten können oder wollen und haben die Verordnung trotzdem einfach aufrechterhalten oder überhaupt erlassen. Das war ja schon der Fehler.

Herr Bundesminister! Ich sage Ihnen, ich rate Ihnen dringend an, ich appelliere an Sie: Ändern Sie diesen § 20 Abs. 7 Z 1 der 3. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung, die Sie speziell für den 24. und 25. Dezember erlassen haben! Sie ist schwer gesetzwidrig und damit auch verfassungswidrig.

Damit komme ich auch schon zum Schluss. Das ist das, was wir Freiheitlichen als Co­ronawahnsinn der Bundesregierung bezeichnen. Er ist ungeeignet, unverhältnismäßig und handwerklich schlecht gemacht, und daher müssen wir diesen Ausnahmezustand so schnell wie möglich beenden. (Beifall bei der FPÖ.)

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