20.26
Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Aller guten Dinge sind drei. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Kultur ist in der Krise so gut wie unsichtbar geworden. „zu lang zu – zu lang zu“: Ein Transparent mit dieser Botschaft befindet sich ein paar Gehminuten von hier entfernt am Volkstheater, das übrigens wunderschön restauriert ist.
Konzerte, Lesungen, Stadtführungen, Kabarettabende – all das vermissen wir alle sehr, all das ist Opfer der Pandemie geworden. Den KünstlerInnen und den KulturanbieterInnen hat es wirklich den Boden unter den Füßen weggezogen. Es besteht noch immer für fast alle Branchen ein Berufsverbot – außer für die Museen und für die Bibliotheken; diese haben geöffnet.
Damit die Kulturschaffenden und alle in der Kultur tätigen Personen überleben können, gibt es jetzt lebensnotwendige Unterstützungsmaßnahmen, die wir natürlich begrüßen. Damit der im Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichtete Covid-19-Fonds auch im Jahr 2021 Beihilfen zur Abfederung coronabedingter Einnahmenausfälle von Künstlerinnen und Künstlern gewähren kann, wird die vorgesehene Dotierung von bis zu 10 Millionen Euro auf bis zu 20 Millionen Euro erhöht. Dazu geben wir natürlich unsere Zustimmung.
Ebenso sagen wir Ja zur Aufstockung der Überbrückungsfinanzierung für die selbstständigen Künstlerinnen und Künstler. Dieser Fonds war ursprünglich mit 90 Millionen Euro dotiert, wird jetzt auf 110 Millionen Euro aufgestockt und soll im nächsten Jahr verlängert werden.
Bestimmte Branchen der Kunst- und Kulturszene sind durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens sehr stark betroffen, vor allem die Branchen, die vom Fixkostenzuschuss und von der Kurzarbeitsförderung kaum profitieren, da ihre Fixkosten verhältnismäßig gering sind und zugleich ein hoher Arbeitsaufwand für permanent nötige Umplanungen besteht, mit dem jedoch kein Umsatz generiert werden kann. Dies gilt insbesondere für die Künstlerinnen- und Künstleragenturen, die es in dieser Situation wirklich sehr, sehr schwer haben. Die besondere Förderschiene, die jetzt eingerichtet wird und die der Kollege jetzt schon vorgestellt hat, soll bis 31.12.2022 befristet sein, wenn ich das richtig herausgearbeitet habe, und mit 10 Millionen Euro dotiert werden. Sie ist notwendig, wichtig, und natürlich sind wir auch dafür.
Kritisch habe ich auch etwas anzumerken: Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sehen wir etwas kritisch, und zwar die Regelung mit dieser Gutscheinlösung. Es ist nicht einzusehen, dass die KonsumentInnen, die zum Teil selber von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, da sozusagen einen Kredit gewähren, und wir denken, dass zumindest Minderjährige und GIS-Gebühren-Befreite ausgenommen werden sollten.
Einen kleinen Kritikpunkt haben wir noch bei der Novellierung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 anzubringen. Aus unserer Sicht ist es nicht ganz einzusehen, warum der reduzierte Beitragssatz für KabelrundfunknutzerInnen und SatellitenempfängerInnen verlängert wird, denn diese Mittel werden eigentlich ganz, ganz dringend für die Künstlersozialversicherung gebraucht. Wir brauchen im Augenblick, glaube ich, jeden Cent, und ich denke, man sollte diese Reduzierung zurücknehmen beziehungsweise das anders regeln.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir sehr bald wieder ins Theater gehen, uns eine Oper oder sonst etwas ansehen können. Ich wünsche den Künstlerinnen und Künstlern alles, alles Gute, trotzdem frohe Weihnachten, und wir kämpfen gemeinsam darum, dass wir das bald wieder erleben dürfen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Steiner-Wieser.)
20.31
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Herrn Bundesrat Josef Ofner ans Rednerpult bitten.