Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1 und Tagesordnungspunkt 2:

Abstimmungen:

TO-Punkt 1: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 2: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Nun gebe ich bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt eine Anfrage, 3819/J-BR, einge­bracht wurde.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 284/A(E)-BR der Bundesräte MMag. Dr. Mi­chael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die verbesserte strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbe­standes (§ 181f StGB)“, der dem Justizausschuss zugewiesen wird, und

der Entschließungsantrag 285/A(E)-BR der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „ein Verbot des betäubungslosen Schächtens“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 28. Jänner 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 26. Jänner 2021, 14 Uhr, vorgese­hen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da das hoffentlich die letzte Sitzung in diesem Jahr sein wird, darf ich mich noch einmal bei Ihnen allen für das Miteinander in diesem Halbjahr meines Vorsitzes sehr, sehr herzlich bedanken. Insbesondere bedanke ich mich bei Frau Vizepräsident Grossmann und bei Herrn Vizepräsidenten Buchmann für die kollegiale Führung der Sitzungen, für das gute Miteinander im Präsidium.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, alles Gute im neuen Jahr und hoffe, dass wir uns dann alle gesund wiedersehen.

Die Sitzung ist geschlossen. (Allgemeiner Beifall.)