13.54

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr verehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich darf am Beginn meiner Rede, und zwar mit Bezug auf die Äußerung von Herrn Spanring, einen kleinen Exkurs machen und mit einem Geständnis beginnen: Ich bin Mitglied der ÖVP (Bundesrätin Schumann: Geh!), ich habe Freunde bei der Sozialdemokratie, bei den Grünen und auch bei den Freiheitlichen.

Was die Freiheitlichen betrifft – darum sage ich das hier –: Ich meine da explizit den Landesrat Günther Steinkellner, ich meine den Klubobmann im Oberösterreichischen Landtag, Herwig Mahr (Bundesrat Steiner: Das sind nicht deine Freunde! Da hast was verwechselt!), und ich meine den Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner. (Bundesrat Steiner: Das sind nicht deine Freunde!) Sie tragen sehr solidarisch die Masken in Oberösterreich.

Ich würde euch empfehlen, zu klären, wie ihr in Zukunft bei dieser Frage weiter vorgeht: Wollt ihr weiter den harten und unsolidarischen Weg des Herbert Kickl fahren oder einen gemäßigteren, vernünftigeren Kurs, wie er in Oberösterreich gang und gäbe ist? Werdet euch darüber einmal klar! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.) Wenn ihr das intern geregelt habt, dann seid ihr ein bissl glaubwürdig, sonst nicht. (Bun­desrat Steiner: Mit der Glaubwürdigkeit habt ihr immer ein Problem, ein riesengroßes!)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, diesem Gesetzespaket, welches wir heute beschließen, zu kommen: Dieses betrifft den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung beziehungs­weise die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie, welche mit einer Erweiterung des Kontenregisters verbunden ist. In Hinkunft – wir haben heute ja schon einiges darüber gehört, darum möchte ich das komprimieren – sind also auch die Schließfächer von Bankinstituten beziehungsweise von gewerblichen Schließfachanbietern zu melden.

Aus meiner Tätigkeit als Delegationsmitglied bei Europol weiß ich, dass der Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche nur auf internationaler beziehungs­weise europäischer Ebene bewerkstelligt werden kann. Mit diesem Gesetz werden auch – das hat, glaube ich, schon jemand erwähnt – einschlägige EU-Richtlinien umgesetzt.

Es geht natürlich wie immer im Leben um eine Abwägung: eine individuelle Freiheit aufzugeben, aber Transparenz zu schaffen und die damit verbundenen Ziele der Terrorismusbekämpfung und der Geldwäschevermeidung zu erreichen. Das, finde ich, ist in diesem Gesetzespaket im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und verfassungsrechtliche Grundsätze sehr gut und ausgewogen gelungen.

In diesem Sinne wird es also in Zukunft, wie wir gehört haben, beim Kontenregister zu Auskünften kommen, und zwar zu Auskünften an die Geldwäschemeldestelle, an das BVT, an die Finanzmarktaufsicht, an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung beziehungsweise auch an die Sicherheitsbehörden. Man hat sich unter anderem auch an internationalen Standards orientiert – ich habe das mit Europol erwähnt –, man hat sich auch die Situation in Deutschland angeschaut.

Es ist also in Zukunft nicht mehr möglich, dass ausländische Käufer so mir nichts, dir nichts und nicht transparent Immobilien in Österreich erwerben können. Ein kleines Beispiel: Ein russischer Investor bedient sich einer Firmenkonstruktion, und mit dieser Firmenkonstruktion werden Immobilien gekauft. In Zukunft muss der wirtschaftliche Eigentümer, der dahintersteht, bekannt gegeben und dann auch im Eigentümerregister entsprechend eingetragen werden.

Was wir auch schon gehört haben, sind die datenschutzrechtlichen Bedenken. Kleines Beispiel: Als Unternehmer haben Sie eine Betriebsprüfung, und der Betriebsprüfer stellt im Rahmen der Prüfung fest, da gibt es vier Konten, aber nach Nachschau im Konten­register entdeckt er fünf. Dann gibt es höchstwahrscheinlich Erklärungsbedarf, wenn das den Betrieb, die wirtschaftliche Buchhaltung betrifft. Ansonsten – das darf ich auch noch erwähnen, wir haben es heute im Ausschuss vom zuständigen Spitzenbeamten aus dem Finanzministerium gehört – ist es ein minimalinvasiver Eingriff, der sehr gut zu vertreten ist. Das heißt, man sieht im Kontenregister das Konto, aber nicht die Höhe dessen, was draufliegt. Das muss man also auch in den Fokus rücken.

Frau Kollegin Mattersberger hat auch schon erwähnt, dass neue Informationstechno­logien verwendet werden und es in Zukunft auch einen guten Infoaustausch geben wird.

Ich darf mich an dieser Stelle auch bei der SPÖ bedanken (Rufe bei der SPÖ: Ja! Ja!), die diesen Gesetzentwurf mitträgt.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Fraktionsvorsitzender Christoph Steiner. – Bitte, Herr Bundesrat.