14.30

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir sind uns alle einig: Es braucht die Gemeinden, denn sie kümmern sich um uns, das ganze Leben lang. Sie fördern die Wirtschaft durch ihre Investitionen und schaffen dadurch Arbeitsplätze. Ich möchte wirklich ein großes Danke an die Gemeinden aussprechen und auch an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­ter, die hier sitzen und diese Arbeit leisten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte ein bisschen ausholen. Das mache ich aber gerne, um ein bisschen zu er­klären, vielleicht auch den ZuschauerInnen, wie sich die Gemeinden finanzieren und wo es ihnen aufgrund der Krise fehlt.

Die Abgaben der DienstgeberInnen, vor allem die Kommunalsteuer, aber auch die Wohnbauförderungen fehlen. Der andere Teil der Gemeindeeinnahmen setzt sich aus den Ertragsanteilen – das sind die Anteile am Steuerertrag des Bundes –, zusammen. Das waren im Normaljahr 2019 etwa 11 Milliarden Euro. Jetzt sind es 10 Prozent weni­ger, also 1 Milliarde Euro weniger.

Darüber hinaus sind die Gemeinden vom Entfall von Gebühren- und Mieten sowie von deren Stundungen betroffen. Die Gemeinden haben andererseits nur sehr bedingt die Möglichkeit, mehr Einnahmen zu generieren, können aber aufgrund der Daseinsvorsor­ge laufende Dienstleistungen nicht einstellen.

Das Spielbein, wenn auch nur mit kleinem Radius, sind die Investitionen. Dazu könnten sie zwar Darlehen aufnehmen, was aber haushaltär gerade jetzt schwierig ist und zudem oft eine Bonität fordert, die nicht immer gegeben ist.

Die Gemeinden führen eben gewissenhaft Haushalt und planen aufgrund der Krise vor­sichtig. Viele hielten sich daher mit Investitionen zurück. Genau deshalb, und weil die Gemeinden eben so wichtige Arbeit vor Ort leisten, möchte der Bund die coronabeding­ten Ausfälle so gut wie möglich ausgleichen.

Dafür wurden 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die sich aus zwei Paketen zu­sammensetzen: Das ist einerseits das Kommunalinvestitionspaket in Höhe von 1 Mil­liarde Euro, welches im Juni letzten Jahres beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um Zuschüsse von 50 Prozent für bestimmte Investitionen, von der Sanierung von Kindergärten bis hin zu Maßnahmen zur Energieeinsparung. Bis heute, also innerhalb eines halben Jahres – von den eineinhalb Jahren, in denen die Einreichung des Antra­ges möglich ist, nämlich bis Ende 2021 –, wurden bereits 350 Millionen Euro abgerufen. Es ist noch knapp ein Jahr Zeit, und viele Gemeinden planen, bis Ende 2021 einen An­trag auf Investitionskostenzuschuss zu stellen, was jetzt – ich erläutere es später – umso leichter wird.

Das zweite Paket ist das heute hoffentlich zu beschließende Gemeindepaket. Dieses umfasst weitere, aber diesmal zweckfreie 1,5 Milliarden Euro, welche automatisch und unbürokratisch mit den Ertragsanteilen ausgeschüttet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Liquidität der Gemeinden zu erhöhen – und das ist der Punkt, der auch vorhin immer wieder angesprochen wurde.

Das Gemeindepaket umfasst nun folgende vier Maßnahmen: die Unterstützung der strukturschwachen Gemeinden mit 100 Millionen Euro, also insbesondere jene vor allem kleinen Gemeinden, in denen wenige Erwerbstätige wohnen, wenige Eigeneinnahmen bestehen und die Orte in erhöhtem Maß von Abwanderung betroffen sind.

Manche dieser strukturschwachen Gemeinden konnten Zuschüsse aus dem Investi­tionspaket in Anspruch nehmen, einige aber nicht, ihnen fehlte schlichtweg das Geld. Diesen Letzteren hilft besonders die Erhöhung des Strukturfonds, denn die fast Verdop­pelung der Auszahlung von 60 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro für 2020 und 2021 erhöht signifikant die Chance, sich mit 50 Prozent an Investitionen zu beteiligen.

Nur zur Veranschaulichung: Diese 110 Millionen Euro bedeuten für die betroffenen strukturschwachen 1 100 Gemeinden durchschnittlich – und ich sage jetzt durchschnitt­lich, denn die Indikatoren sind andere – 100 000 Euro pro Gemeinde pro Jahr, für 2020 und 2021 also gesamt 200 000 Euro aus dem Strukturfonds. Gemeinsam mit dem 50-pro­zentigen Zuschuss aus dem Investitionspaket ergibt sich damit ein Investitionspotenzial von 400 000 Euro für beide Jahre. Das ist eine treffsichere Bedarfszuweisung, eine Er­höhung der Liquidität für mehr als 1 100 Gemeinden.

Die zweite Maßnahme des Gemeindepakets ist die Erhöhung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro. Wir haben es vorhin schon gesagt, ich möchte darauf jetzt nicht wei­ter eingehen, es kommt dann später noch.

Die dritte Maßnahme sind die Sondervorschüsse in Höhe von 1 Milliarde Euro. Das wird zwar von der Opposition kritisiert, aber auch diese Sondervorschüsse, und das ist immer der wichtige Punkt, erhöhen die Liquidität der Gemeinden. (Bundesrat Steiner: ... sind von den Bürgermeistern!) Sie werden automatisch mit den Ertragsanteilen ausbezahlt. Es handelt sich dabei nicht um herkömmliche Darlehen, sondern um – natürlich zinsen­lose – Vorschüsse. (Bundesrat Schennach: ... zurückzahlen!)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch diese Sondervorschüsse – wir haben es im Ausschuss gehört – die Bonität der Gemeinden, die oft bei Darlehensanträgen geprüft wird, nicht angetastet wird. Das Finanzministerium rechnet damit, dass sich die Wirt­schaft mit 2023 wieder erholt.

Der Ausgleich – das ist auch wiederum wichtig: das ist keine Zurückzahlung, sondern ein Ausgleich – der Vorschüsse mit den zu erhaltenden Ertragsanteilen erfolgt erst dann, wenn die Steuereinnahmen tatsächlich gestiegen sind. Erst bei der Erhöhung der Er­tragsanteile um circa 2 Prozent zum Vorjahr werden die gewährten Vorschüsse mit die­sem Mehr an Ertragsanteilen ausgeglichen. (Zwischenruf des Bundesrates Appé.)

Das bedeutet auf der einen Seite  und das ist eben genau das Wichtige , dass durch das Wissen um die Zuschüsse, um diese Erhöhung der Liquidität, immer gemeinsam gedacht mit dem Investitionspaket, also der Möglichkeit, 50 Prozent an Investitionen noch dazuzuholen, Investitionen gut geplant werden können. Auf der anderen Seite be­deutet das, dass nicht die Gemeinden das Darlehen aufnehmen müssen, um liquide zu sein, sondern der Bund das Ausfallsrisiko trägt.

Die vierte Maßnahme ist das von den NEOS vorgeschlagene Monitoring. Ich sehe es als weitere Maßnahme an, da mit der Evaluierung der Investitionstätigkeit sowie der Schul­den der Gemeinden aufgezeigt werden kann, was investiert wurde und was nicht oder schwer investiert werden konnte. Das ist wichtig, um entsprechend darauf reagieren und eventuell weitere Maßnahmen setzen zu können.

Alles in allem geben diese zwei Budgetmittelerhöhungen den Gemeinden mehr Luft, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Planungssicherheit, um Daseinsvorsorge aufrechter­halten und investieren zu können. (Bundesrat Schennach: Ist das ernst gemeint?) Die Erhöhung der Ertragsanteile und die Erhöhung des Strukturfonds sowie die damit ein­hergehende Investitionsmöglichkeit in Verbindung mit dem Investitionspaket müssten den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, die auch hier sitzen, wichtig sein. Für ihre Arbeit haben wir Ihnen gedankt und für ihre weitere Arbeit möchte ich ihnen auch wei­terhin danken. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.37

Präsident Mag. Christian Buchmann: Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte.