15.22

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Wel­che Bedeutung Tierschutz in der österreichischen Gesellschaft hat, zeigte am Montag dieser Woche eindrucksvoll das Tierschutzvolksbegehren auf: Mit 416 229 Unterstüt­zerinnen und Unterstützern ist es eines der erfolgreichsten Volksbegehren der letzten Zeit.

Meine Fraktion und ich gratulieren den Proponenten herzlichst und bedanken uns bei den 416 229 Österreicherinnen und Österreichern, die dem Thema Tierschutz eine star­ke Stimme gegeben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun muss man sich aber genau die Inhalte der Forderungen im Volksbegehren an­schauen, die in einem solch hohen Ausmaß unterstützt wurden. Gefordert wird eine tier­gerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft; gefordert wird mehr Transparenz für Kon­sumentinnen und Konsumenten im Bereich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel; gefordert wird das Ende der Qualzucht; gefordert werden eine stärkere Mitwirkung der Tierschutzorganisationen und die Umschichtung der Fördermittel zugunsten des Tier­wohls.

Diese Forderungen, die insbesondere bei der ÖVP seit Jahrzehnten auf taube Ohren stoßen, sind jene, die die Menschen in Österreich mit Nachdruck stellen und deren Um­setzung sie einfordern. Es gilt, diese Forderungen nun endlich zu realisieren. In den nächsten Monaten werden wir sehen, für welche Fraktionen in diesem Haus Tierschutz wichtig ist und für welche Tierschutz weniger Bedeutung hat. Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion wird sich jedenfalls aktiv, stark und laut in diese Debatte einbringen und das Thema auch in den Bundesrat bringen. Darauf können Sie sich verlassen, mei­ne Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Nun aber ein paar konkrete Worte zum gegenständlichen Entschließungsantrag der FPÖ. Mit diesem Antrag soll das Strafausmaß des § 181f des Strafgesetzbuches von bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre samt sechsmonatiger Mindeststrafe erhöht werden.

Dazu wäre zunächst anzumerken, dass ein solches Strafausmaß bisher unbekannt ist und daher in das ausgewogene System des Strafgesetzbuches nicht hineinpasst.

Darüber hinaus wurde das Strafgesetzbuch erst vor kurzer Zeit systematisch überarbei­tet, um eine Ausgewogenheit der Strafausmaße in der Palette von Straftatbeständen zu erzielen, also eine Balance in den gesellschaftlichen Werten zu erreichen. Durch eine einseitige Neufestsetzung gerade bei diesen Delikten würde das im breiten politischen Kompromiss erzielte Gleichgewicht wieder in Unordnung gebracht werden, und es kä­men dann wieder von einer anderen Seite Forderungen, dass beispielsweise bei den Sexualdelikten oder bei der Wirtschaftskriminalität wieder nachgeschärft werden soll.

Deswegen mein Appell am Schluss: Sehr geehrte Damen und Herren, ja, widmen wir uns umfassend dem Tierschutz, setzen wir die Forderungen des Tierschutzvolksbegeh­rens um! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.27

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.