15.27

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum gegen­ständlichen Antrag möchte ich festhalten: Der Schutz bedrohter Tierarten ist den Grünen und mir persönlich ein sehr großes Anliegen. Auch unsere Justizministerin Zadić hat im vergangenen Jahr bereits auf die Bedeutung dieses Themas hingewiesen. Das Straf­recht schützt das Rechtsgut Umwelt. Im konkreten Fall geht es um die Bestimmung des § 181f, welcher die vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes unter Strafe stellt.

Es ist natürlich ein Leichtes, ein höheres Strafmaß für einzelne Delikte zu fordern, und je nach Tat stößt eine solche Forderung auf mehr oder weniger breite Zustimmung. Den­noch sollten wir – und das haben wir von meinen VorrednerInnen auch schon gehört – die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Ultima Ratio nicht außer Acht lassen. Allein, dass der Tatbestand dem gerichtlichen Strafrecht unterstellt wird, zeigt die Bedeu­tung, welche der Tat im gesellschaftlichen Wertekonsens beigemessen wird.

Die Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt damit zwischen jener bei einer Körperverletzung: Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, und jener bei schwerer Körperverletzung: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hinzu kommt – das haben wir heute auch schon gehört –: Härtere Strafen verhindern nicht unbedingt Kriminalität; und kriminelles Verhalten, das nur selten entdeckt wird, führt zudem zu einer niedrigeren Risikoeinschätzung.

Daher scheint mir der wesentlich lohnendere Schritt zu sein, die Durchsetzung des gel­tenden Rechts zu verbessern, indem der Austausch mit allen Beteiligten auf allen Ebe­nen im Bereich des Artenschutzes forciert wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.29

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Doch eine, und zwar von Herrn Bundesrat Schilchegger. – Bitte, Herr Bun­desrat.