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Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Ich habe mir die Debatte sehr gut angehört. Kollege Auer von der ÖVP, Sie haben gesagt, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, weswe­gen Sie sich gegen den Antrag aussprechen. Sie haben in dem Zusammenhang von Vandalismus gesprochen, und da kommt, glaube ich, ein sehr veraltetes Weltbild zum Ausdruck, nämlich das Weltbild, wonach Tiere Sachen sind. Tiere sind keine Sachen und daher sollten sie auch nicht als Sachen behandelt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Wenn Sie sagen, der Strafrahmen wird selten ausgeschöpft, dann ist das genau das, was ich in meinem Beitrag zu erläutern versucht habe. Das liegt nicht daran, dass die Einzelrichter nicht fähig wären, das zu tun, sondern das liegt an den Strafzumessungsre­geln. Dieses Ermessen, das Sie im Strafgesetzbuch sehen, wenn dort zum Beispiel von bis zu zwei Jahren die Rede ist, gibt es in der Praxis so nicht – bei Ersttätern sowieso nicht und auch in weiterer Folge gar nicht. Da gibt es also sehr viele geschriebene und ungeschriebene Strafzumessungsregelungen, denen man als Gesetzgeber eben nur durch eine differenzierte Anhebung des Strafrahmens begegnen kann.

Kollege Seeber, darf ich ganz konkret dich stellvertretend auch für deine KlubkollegInnen im oberösterreichischen Landtagsklub ansprechen? Darf ich eure Landtagsabgeordnete Barbara Tausch von der ÖVP Oberösterreich zitieren? – In der Landtagssitzung am 12. November 2020 sagte sie zu unserem Antrag, den wir heute hier besprechen: „Ange­sichts der aktuellen Fälle scheint der Strafrahmen zu milde, um sich der Gewalttat ver­mutlich bewusst zu werden.“ Gemeint ist die Tätersicht. „In der gemeinsamen Reso­lution fordern wir daher die Erhöhung der Strafrahmenobergrenze auf drei Jahre und eine Mindeststrafandrohung von zumindest sechs Monaten.“ – Zitatende.

Ich würde es ja noch verstehen, wenn man sagt: Na gut, da haben die Freiheitlichen halt irgendeinen Antrag herausgeklaubt und jetzt haben sie uns halt erwischt, dass wir da als ÖVP Oberösterreich dafür, heute aber vielleicht dagegen sind! – Ich kann nur sagen: Ihr bewerbt das, ihr bewerbt das ganz groß! Wenn ich das kurz zeigen darf (einen Ausdruck in die Höhe haltend), vielleicht auch für Sie, meine Damen und Herren: Das ist die Webseite des oberösterreichischen Landtagsklubs der ÖVP, und da ist auf der Startseite ganz, ganz prominent die Forderung: „Verschärfte Sanktionen für Tierquäler gefordert“. Und wenn man das dann aufmacht, dann steht da wiederum genau das: „Gemeinsam fordern alle vier im Landtag vertretenen Parteien eine Verschärfung der Sanktionen bei Tierquälerei.“ Es sollen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt werden – und da wird nicht nur Abgeordnete Tausch zitiert, sondern auch euer Klubobmann Dörfel. Ich frage mich also schon: Warum stimmt ihr im Landtag dafür – das war ja erst vor zwei Monaten! – und heute dagegen? (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Das nennt man heuchlerisch, glaube ich!)

Was sagt denn Landeshauptmann Stelzer zu eurem heutigen Abstimmungsverhalten? Wie wird er reagieren? Macht ihr das dann im Wahlkampf auch? Plakatiert ihr dann in Oberösterreich im Herbst: Überall verbesserte Sanktionen bei Tierquälerei!? Ist das dann eure Forderung? (Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger, für Sie gilt dasselbe: Die oberösterreichischen Grünen haben unserem Antrag im Landtag zugestimmt. Sogar das Ressort Ihrer Um­weltministerin Gewessler hat eine klare Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben und den Antrag unterstützt, zumindest den Artenschutzantrag – den anderen nicht, aber den Artenschutzantrag. Ihr habt beiden Anträgen im Oberösterreichischen Landtag zuge­stimmt. Was hat sich in den letzten beiden Monaten geändert?

Und wenn man hier sagt, es sei ein Leichtes, ein höheres Strafmaß für einzelne Delikte zu fordern, dann haben Sie, glaube ich, den Antrag für Tierfolter nicht gelesen, denn das machen wir ja gerade nicht, dass wir sagen, wir wollen das für Tierquälerei allgemein erhöhen, sondern wir haben uns die Mühe gemacht, gezielt zu überlegen, was das Pro­blem ist, damit es eine neue Deliktsqualifikation gibt. Das ist ja ein neuer Tatbestand, der gezielt für diese Fälle vorgesehen ist! Das ist etwas ganz anderes.

Kollegin Lancaster von der SPÖ Oberösterreich: Da gilt genau dasselbe. Ihr habt im Oberösterreichischen Landtag unseren beiden Anträgen zugestimmt. Ihre Landesobfrau Gerstorfer ist Tierschutzreferentin in unserem Heimatland Oberösterreich. Sie hat diese beiden Anträge unterstützt, euer Landtagsklub hat das unterstützt, beide Anträge sind ident: Warum stimmt ihr heute beiden Anträgen nicht zu?

Sie, Frau Kollegin Lancaster, haben gesagt, das Strafmaß sei bisher unbekannt, es gebe nichts mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten und einer Obergrenze von drei Jah­ren. – Ja, diesen konkreten Strafrahmen gibt es nicht, das stimmt, weil es statt drei Jah­ren fünf Jahre lauten muss, deswegen aber haben wir „mindestens drei Jahre“ Ober­grenze und mindestens sechs Monate Untergrenze geschrieben. Diesem unbekannten Strafausmaß also, das vielleicht einigen Straflegisten wie Sektionschef Pilnacek sauer aufstößt und wo er dann seine Kaffeetasse fallen lässt, wenn er so etwas sieht, kann er ganz einfach begegnen, indem er es dann im Gesetz mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren umsetzt. Das kann kein Grund sein, diesen Antrag abzuleh­nen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, ich erinnere insbesondere die oberösterreichischen Kollegen an ihr Abstim­mungsverhalten im Oberösterreichischen Landtag. Man kann nicht dort im Klub dafür sein und heute hier dagegen. Es sind dieselben Anträge, dieselben Begehren; das sind sinnvolle Begehren, ausgearbeitete Begehren, Begehren, die mit Experten besprochen wurden, gewogen wurden, geprüft wurden. Und da muss ich Ihnen schon noch abschlie­ßend sagen, es reicht einfach nicht, meine Damen und Herren, wenn man sich als Politi­ker mit irgendwelchen Tieren abbilden lässt, indem man außerparlamentarischen Ak­tionen wie dem Tierschutzvolksbegehren – ein wertvolles Anliegen! – einfach applau­diert und sagt: Ja, das ist sehr wichtig!, dann Sonntagsreden hält und vielleicht plakatiert, so wie die ÖVP Oberösterreich: Wir wollen null Toleranz gegen Tierfolter und Tierquäle­rei! – Das genügt nicht, sondern man muss schon auch hier im Parlament, wo es wirklich wichtig ist, dann dafür stimmen und solche Aktionen auch tatsächlich im Gesetz umset­zen. (Beifall bei der FPÖ.)

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