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Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich eröffne die 922. Sitzung des Bundesrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde.
Ich heiße alle Mitglieder des Bundesrates willkommen. Ich begrüße sehr herzlich Herrn Bundesminister Rudolf Anschober (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ) und bedanke mich bei unseren Zuseherinnen und Zusehern, die uns via Livestream zugeschaltet sind.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 921. Sitzung des Bundesrates vom 28. Jänner 2021 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, David Egger, Andrea Kahofer und Thomas Dim.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Christian Buchmann: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Enthebung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 1. Februar 2021 aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz BGBl. I Nr. 30/2021,
eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Teilnahme von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz an einer Videokonferenz des Europäischen Rates am 26. Februar 2021,
der Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1)(siehe auch S. 9)
2. Schreiben des Bundeskanzlers
betreffend Enthebung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 1. Februar 2021 aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz BGBl I Nr. 30/2021 (Anlage 2)
3. Schreiben des Bundeskanzleramtes
betreffend Teilnahme von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz am 26. Februar 2021 an einer Videokonferenz des Europäischen Rates (Anlage 3)
4. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Anlage 4)
und
Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Anlage 5)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2020 (III-735-BR/2021)
zugwiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
und
Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU Vorhaben 2021 (III-736-BR/2021)
zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss
und
Bericht des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-737-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
und
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2021 (III-738-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
und
Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-739-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten
und
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021 (III-740-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
und
Bericht der Bundesministerin für Justiz (vertreten durch Bundesminister Mag. Werner Kogler) betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes (III-741-BR/2021)
zugewiesen dem Justizausschuss
und
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend EU-Jahresvorschau 2021 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-742-BR/2021)
zugewiesen dem Umweltausschuss
und
Bericht des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021 (III-743-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
und
Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-744-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
und
Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021 (III-745-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Jugend und Familie
sowie
Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-746-BR/2021)
zugewiesen dem Finanzausschuss
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Präsident Mag. Christian Buchmann: Eingelangt sind und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Christian Buchmann: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so vorgegangen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.