10.01

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte anfangs dem österreichischen Bundesheer, den Soldatinnen und Soldaten gratulieren. Die Coronapandemie hat einen außerordentlichen Aufwand für das Bundes­heer und viele Assistenz- und Unterstützungseinsätze bewirkt. (Beifall bei BundesrätIn­nen der SPÖ.)

Jetzt hat der Rechnungshof festgestellt, dass aber die Evaluierung der Assistenzein­sätze mangelhaft ist, da das Bundesheer nur als Ultima Ratio eingreifen darf, also wenn die anfordernde Behörde selbst den Auftrag nicht erfüllen kann und die nationale Si­cherheit dadurch gefährdet wäre. Die Verfügbarkeit oder die Kosten alleine sind als Begründung nicht ausreichend, auch muss die zivile Behörde schnellstmöglich Eigen­kapazitäten schaffen, daher sind Endloseinsätze an Grenzen oder beim Objektschutz rechtlich nicht gedeckt. So hat etwa die Wiener Polizei aus Kostengründen einen As­sistenzeinsatz angefordert, das war nicht legal.

Nun haben Sie, Frau Bundesministerin, in einer Anfragebeantwortung zu einer NEOS-Anfrage mitgeteilt, dass eine Anforderung eine Weisung sei, die Sie nicht ablehnen kön­nen, außer das Ultima-Ratio-Prinzip ist verletzt, Sie das aber nicht überprüfen würden, weil es nicht in Ihren Vollzug fällt. Das führt dazu, dass das Bundesheer Assistenzein­sätze durchführt, die rechtlich nicht gedeckt sind, und trotz massiven Investitionsrück­staus Geld dafür verwendet wird, denn das Bundesheer bleibt, wie auch der Rech­nungshof festgestellt hat, auf dem Großteil dieser Kosten sitzen.

Ich komme nun zu einem anderen Thema: zur Luftraumüberwachung. Wir wissen, dass in Kürze unsere verbleibenden Abfangjäger ein Upgrade brauchen, um überhaupt noch im europäischen Luftraum fliegen zu dürfen, von notwendigen Upgrades für die Ein­satzfähigkeit ganz zu schweigen. Wir NEOS fordern seit März 2020 eine gemeinschaft­liche Lösung mit befreundeten Nachbarstaaten. Das wurde seit einem Jahr vertagt. Nun haben Sie, Frau Bundesministerin, sich ebenfalls für eine solche Lösung ausgespro­chen, wenn sie verfassungsrechtlich gedeckt ist. Ein erneuter NEOS-Antrag wurde aber wieder vertagt. Die Frage ist: Gibt es eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ihrem Ressort und den Regierungsfraktionen? Warum wurde ein in einem Antrag gefasster Vorschlag, der Ihrem Vorschlag entspricht, vertagt?

Zum Thema Verfassungsmäßigkeit einer solchen gemeinsamen Luftraumüberwachung ist zu sagen, dass die Luftraumüberwachung ja keine Neutralitätsfrage ist. Eine gemein­same Grenzüberwachung gibt es ja schon lange. Es wäre die Luftraumverteidigung zwar eine Neutralitätsfrage, aber die können wir mit den paar Fliegern, die wir haben, ohnehin schon lange nicht mehr ernsthaft gewährleisten.

Zu diesem Thema der Luftraumüberwachung gab es unlängst eine Studie in der Milak. Das Resultat wurde von einem hohen Beamten in Ihrem Ressort als Privatmeinung abgetan, von einem anderen aber wurde entgegnet, dass es in der Milak keine Privat­meinungen gebe. Offensichtlich besteht da kein einheitliches Lagebild. Sie selbst haben sich zu dieser Kontroverse bisher noch nicht geäußert. Es wäre an der Zeit, dass Sie Ihrer Meinung zu diesem Gutachten Ausdruck verleihen. – Danke. (Beifall bei Bundes­rätInnen der SPÖ.)

10.05

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zur Abgabe einer abschließenden Stellung­nahme hat sich die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung nochmals zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

Ich weise darauf hin, dass die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit eingehalten werden soll. – Danke.