11.03

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuschauer, die von zu Hause aus zuschauen! Meine Vorredner haben ja bereits ausführlich erklärt, worum es bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 geht, mir ist aber wichtig, noch einige Punkte herauszugreifen und diese noch einmal im Speziellen zu diskutieren.

Die Novelle des Universitätsgesetzes führt, habe ich gesehen, zu sehr viel Diskussions­potenzial. Fakt ist, dass ein sehr intensiver Begutachtungsprozess mit vielen konstruk­tiven Anmerkungen stattgefunden hat; in Summe waren es 600 Stellungnahmen. Zu dieser Leistung möchte Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihrem Team wirklich herzlich gratulieren. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling und Schennach.) Das Ergeb­nis ist ein Kompromiss, ein guter Mix aus den verschiedenen Interessen mit Fokus auf Leistung und mehr Verbindlichkeit im Studium. (Vizepräsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)

Da geht es jetzt auch gar nicht darum, ob das ein großartiger Wurf ist oder nicht, sondern es geht darum, dass diese Maßnahmen einen positiven Effekt bringen, und zwar in Bezug auf die Steigerung der prüfungsaktiven Studierenden, eine Verkürzung der Stu­diendauer von Studien, die Senkung der Drop-out-Raten und hoffentlich auch der No-show-Raten. Das sind Ziele, die uns allen wichtig sein sollten, die vor allem den Steu­erzahlern wichtig sind. Was wir alle sicher nicht wollen, ist eine Nivellierung nach unten.

Es ist bereits sehr viel über die 16 ECTS gesprochen worden. Es war ja auch schon bisher so, dass Studierende ab 16 ECTS als prüfungsaktiv gewertet wurden. Kollege Gross und auch Kollegin Schwarz-Fuchs haben ein Rechenbeispiel gebracht. 4 ECTS pro Semester entsprechen einem Workload von 100 Stunden. Dividiert man das durch 14 Wochen, die ein Semester hat, kommt man pro Woche auf 7 Stunden. Für berufstä­tige Studierende – die sind meiner Erfahrung nach ohnehin oft sehr, sehr motiviert – sind 7 Stunden in der Woche definitiv schaffbar.

Diese ECTS-Anzahl pro Semester kann tatsächlich nicht das Problem sein. Wir legen da ja auch nur einen Rahmen fest, und jede Hochschule hat nun die Möglichkeit, diesen Rahmen zu nutzen, um ihre Mission und Vision zu erreichen. Es geht ja vor allem darum, Studierbarkeit zu gewährleisten, zum Beispiel mit einer Kursgestaltung, die die Berufstä­tigkeit unterstützt, mit ausreichend Plätzen in Kursen oder der Vermeidung von zu hoher Prüfungsfrequenz am Semesterende. Deshalb ist es uns wichtig, mit dieser Novelle gleichzeitig auch die Hochschulen zu verpflichten, die Studierenden so zu unterstützen, dass sie ihr Studium zügig fortführen und beenden können.

Wir haben schon gehört, dass die Möglichkeit geschaffen wird, diese sogenannten Lear­ningagreements, die es ja auf den FHs bereits gibt, nun auch in die Unis hineinzuholen und in den Satzungen der Unis festzulegen.

Kollege Arlamovsky hat eines angesprochen, was auch für mich ein sehr, sehr wichtiges Thema ist, das Thema Ghostwriting und die Plagiatsregeln. (Bundesrätin Schartel: Kann ich verstehen, dass man das ...!) Mit dieser Novelle wird ja unter anderem das Ghost­writing von wissenschaftlichen Arbeiten strenger bestraft, mit bis zu 25 000 Euro, und schärfere Plagiatsregeln, wie zum Beispiel der Entfall der Verjährung nach 30 Jahren, werden eingeführt. Ich finde, das ist ein ganz wichtiges Signal vor allem in Richtung wissenschaftliche Redlichkeit und Aufwertung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten. Es ist nach wie vor so, dass Ghostwriting immer wieder vorkommt. Da ist jede Plagiatssoft­ware chancenlos.

Als Kremserin und Lektorin unter anderem auch auf der Donau-Universität freue ich mich vor allem über die vollständige Überführung der Donau-Universität in das Universitätsge­setz. Das halte ich persönlich für sehr sinnvoll, da die Uni ja mittlerweile einen sehr erfolgreichen Prozess hinter sich hat.

Nun noch zu den Teststrategien an den Universitäten: Wir schaffen hiermit auch die Möglichkeit, wieder Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzprüfungen abhalten bezie­hungsweise besuchen zu können, wenn ein negativer Test auf Covid-19 gemacht wurde. Mir ist wichtig anzumerken – ich habe nicht nur einige ausgewählte Studierende befragt, sondern wir haben eine repräsentative Befragung gemacht, und das Ergebnis war sehr erstaunlich –, dass drei Viertel der Studierenden über alle Studiengänge hinweg dafür waren, auch das Sommersemester im Onlinemodus durchzuführen, ausgenommen na­türlich betreffend Lehrveranstaltungen, die virtuell nicht substituierbar sind.

Ich persönlich denke, dass Onlinetools auch künftig ein geeignetes Instrument für Wis­sensvermittlung sind. Für Wissensvertiefung und soziale Interaktion braucht es aber de­finitiv die Präsenzphasen. Ich freue mich auch schon wieder, meine Studierenden end­lich wieder physisch in einem Hörsaal unterrichten zu können.

Zum Abschluss: Es ist mir noch wichtig anzumerken, dass wirklich alle Hochschulen und Lektoren sich dafür eingesetzt haben, den Studierenden einen qualitätsvollen Studien­betrieb ohne größere Zeitverzögerung zu ermöglichen und gleichzeitig die Gesundheit aller Involvierten zu schützen – auch wenn wir in den Medien sehr oft vergessen wurden. Die Studierenden haben definitiv ihr Bestes gegeben und tun das noch immer. Ich denke, jetzt haben sich einmal unsere Studierenden einen Applaus verdient! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Zum Abschluss noch ein Hinweis – wir haben es schon gehört –: Von 18. bis 20. Mai finden die ÖH-Wahlen statt. Die Teilnahme ist ja auch per Briefwahl möglich. – Liebe Studierende, die ihr heute zuhört, vergesst bitte nicht, eure Vertretungen zu wählen! Ich wünsche weiterhin sehr viel Erfolg im Studium, und bleiben Sie gesund! Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

11.10

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Vizepräsidentin Doris Hahn. – Bitte.