Präsident Mag. Christian Buchmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist damit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Horst Schachner, Ernest Schwindsackl, Michael Ber­nard, Andreas Lackner, Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Ern­tehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Ar­beitgeber“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (340/E-BR/2021)