15.23

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Ein wesentlicher Bestandteil der Tagesordnungspunkte sind die diversen Ände­rungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, und das ist für mich doch ein gutes Beispiel dafür, dass es möglich ist, wenn man will und wenn die entsprechenden Leute dahinter sind, ein Gesetz, das schon sehr alt, aber durchaus sehr flexibel ist – ich bilde mir ein, dass wir jedes Mal im Bundesrat wieder eine Änderung, eine Neuerung, die dieses Gesetz betrifft, haben –, anzupassen, wobei man das Ganze ja als in Ordnung empfindet.

Für mich aber ist zum Beispiel ein sehr wichtiger Punkt in diesem Gesetz – das hat noch niemand erwähnt –, dass es um die Verfallsfrist der Abfertigungen geht. Da möchte ich schon darauf hinweisen, dass das interessanterweise noch immer nicht geändert wurde, dass genau eine Branche – im Gegensatz zu allen anderen Dienstnehmern, die Ansprü­che auf Abfertigungen haben – erstens einmal überhaupt eine Verfallfrist drinstehen hat. Wenn ich bei meinem Arbeitgeber einen Abfertigungsanspruch habe und konform be­ende, dann muss ich weder einen Antrag stellen, dass er mir die Abfertigung auszahlt, noch muss ich Angst haben, dass sie irgendwann verfällt, die steht mir einfach zu. Warum ist das immer noch nicht geändert? Das ist echt eine Diskriminierung all jener, die der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unterliegen.

Zusätzlich hat man noch immer den Umstand, dass, wenn man in dieser Branche einver­nehmlich auflöst, bedauerlicherweise die Zeit, die man bei dem Arbeitgeber, bei dem man einvernehmlich auflöst, verbracht hat, für die Anwartschaftszeit der Abfertigung eine tote Zeit ist. Das gibt es auch nur bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Noch einmal mein Angebot, lieber Horst (in Richtung Bundesrat Schachner): Sag Beppo, ich würde gerne einmal mit ihm darüber reden, das wäre nicht schlecht! (Beifall bei der FPÖ.) – Aber, wie gesagt, im Großen und Ganzen ist das wieder eine gute Geschichte.

Herr Minister, weil Sie hier sind und ich dadurch die Gelegenheit habe, mit Ihnen etwas zu besprechen: Wir haben heute ja, was sehr wichtig war, auch beschlossen, dass die Kurzarbeit auch für Lehrlinge wieder verlängert wird, damit man für diese jungen Men­schen die Chance aufrechterhält, ihren sicherlich nicht leicht gefundenen Lehrlingsaus­bildungsplatz zu erhalten.

Was für mich aber für die Zukunft eine wichtige Frage wäre – und ich würde Sie bitten, diesbezüglich auch für die Zukunft Überlegungen anzustellen –: Lehrlinge in der Gastro­nomie haben jetzt aufgrund der behördlichen Betriebsschließungen – ja selbst, wenn sie in Kurzarbeit sind – nicht ernsthaft die Möglichkeit, die qualitativ hochwertige Ausbildung zu erlangen, die all jene Lehrlinge hatten, die davor in diesem Bereich einen Lehrberuf erlernt haben. Deshalb wäre es notwendig – und das ist so wichtig –, jetzt schon über die Frage nachzudenken: Was machen wir nach der Pandemie? Wie können wir nach der Pandemie bestimmte Fragen, vor allem für junge Menschen, besser lösen? Da wür­de ich ernsthaft darüber nachdenken, ob es nicht ein gangbarer Weg wäre, unter Um­ständen – natürlich mit Sozialpartnerschaftsvereinbarung – Lehrverhältnisse ausnahms­weise um ein halbes Jahr zu verlängern, damit diese Lehrlinge wirklich die gleiche quali­tativ hochwertige Ausbildung erhalten wie jeder andere, der vor der Pandemie diesen Beruf erlernt hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.26

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.