Berichterstatter Marco Schreuder: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt schriftlich vor.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist nach Beratung der Vorlage am 29. März 2021 infolge von Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.

Ich bringe zudem den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. März 2021 den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Ich bringe zudem den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. März 2021 den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Ich darf an dieser Stelle Herrn Minister Anschober in unserer Mitte begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bun­desrätin.