Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zu Punkt 25: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.