Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 28 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 1:
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 2 bis TO-Punkt 4:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 2 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 2/1).
Abstimmungen:
TO-Punkt 2:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird abgelehnt.
TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 4:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 5:
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 6:
Die Bundesräte Eva Prischl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 7:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 7/1).
Abstimmung:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird abgelehnt.
TO-Punkt 8 bis TO-Punkt 10:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 8 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 8/1).
Die Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 8 den Entschließungsantrag Beilage 8/2 EA ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 8:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 8/2 EA wird angenommen.
TO-Punkt 9:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 10:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 11 bis TO-Punkt 13:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 11 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 11/1).
Abstimmungen:
TO-Punkt 11:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird abgelehnt.
TO-Punkt 12:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 13:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 14:
Die Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 14/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 14/1 EA wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 15:
Die Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 15/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 15/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 16 und TO-Punkt 17:
Die Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 16 den Entschließungsantrag Beilage 16/1 EA ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 16:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 16/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 17:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 18 und TO-Punkt 20:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 18 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 18/1).
Sitzungsunterbrechung von 15:56 Uhr bis 16 Uhr. Um 16 Uhr Wiederaufnahme der Sitzung, Unterbrechung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 18 bis 20 und Durchführung der Dringlichen Anfrage (Beilage D). Der Bundeskanzler beantwortet die an ihn gerichteten Fragen.
Die Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage D/1 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage D/2 EA ein. Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen vor, eine namentliche Abstimmung durchzuführen (Beilage D/I).
Abstimmungen:
Der Entschließungsantrag Beilage D/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage D/2 EA wird in namentlicher Abstimmung bei
abgegebenen Stimmen: 58
mit Ja-Stimmen: 31
und Nein-Stimmen: 27
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 18:07 Uhr bis 18:08 Uhr.
Um 18:09 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 18 bis 20.
Die Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 18 den Entschließungsantrag Beilage 18/2 EA ein.
Die Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 18 den Entschließungsantrag Beilage 18/3 EA ein.
Es liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen vor, über TOP 18 eine namentliche Abstimmung durchzuführen (Beilage 18/I).
Abstimmungen:
TO-Punkt 18:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstimmung bei
abgegebenen Stimmen: 56
mit Ja-Stimmen: 27
und Nein-Stimmen: 29
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20:01 Uhr bis 20:02 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 18/2 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 18/3 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 19:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 20:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 21:
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 22:
Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 22/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 22/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 23:
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 24 und TO-Punkt 25:
Abstimmungen:
TO-Punkt 24:
Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,
3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 25:
Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,
3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 26 und TO-Punkt 27:
Abstimmungen:
TO-Punkt 26:
Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
TO-Punkt 27:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
TO-Punkt 28:
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen (Beilage 28/1).
Abstimmung:
Antrag, dem Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall; keine Einwendungen. (Beifall bei ÖVP, Grünen und SPÖ.)
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 28 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 11 Anfragen eingebracht wurden.
Eingelangt sind
der Antrag 291/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird,
der Antrag 292/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird, sowie
der Antrag 293/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung statt Regierungs-PR in Corona-Zeiten in der Höhe von 210 Millionen Euro“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 6. Mai, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 4. Mai 2021, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.