15.08

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Werte Zuse­herinnen und Zuseher via Livestream! Das Erlassen eines neuen Tierärztegesetzes und eine Änderung des Tierärztekammergesetzes sind unbedingt notwendig – darüber sind wir uns einig. Die Sozialdemokratie würde dem auch die Zustimmung geben, wenn die Regierungsparteien auf zwei Verbesserungsvorschläge eingegangen wären.

Ja, daran ist nichts Neues: Das hartnäckige Festhalten und die nicht vorhandene Bereit­schaft, den Diskurs zur Optimierung zu führen, sind symptomatisch für diese türkis-grüne Regierung. Es ist ein Machtspiel: Das Beste für die Menschen in Österreich erhält dabei zwangsläufig eine niedrigere Priorität, wenn es um den Erhalt der eigenen Machtposition geht. Ja, es fällt besonders dem türkisen Teil der Regierung schwer, zuzugeben, dass Oppositionspolitiker und -politikerinnen wertvolle und richtige Beiträge einbringen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Da wird wider besseres Wissen und Gewissen abgeblockt, auch auf das Risiko hin, mit der Verfassung in Widerspruch zu geraten. Durch die sehr teure und aufwendige PR-Maschinerie des Bundeskanzlers wird dann alles gedreht und geframed, damit die konstruktiven Oppositionspolitikerinnen und -politiker in der Öffentlichkeit als die Kom­promisslosen hingestellt und angepatzt werden. Ja, es hat Methode, es hat System: Es wird auf Manipulation gesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zurück zum Tierärztegesetz und zum Tierärztekammergesetz, zu unseren Verbes­serungsvorschlägen: Wir fordern eine mehr als 50-prozentige Beteiligung der Tierärzte bei Tierärztegesellschaften ein. Im Sinne der Tiergesundheit, der öffentlichen Gesund­heit und in der Folge im Sinne der Lebensmittelsicherheit müssen die Rahmenbedingun­gen für unabhängige, weisungsfreie und fachlich korrekte Entscheidungen gesichert werden. Dies ist nur bei einer Stimmenmehrheit durch berufsberechtigte Tierärztinnen und Tierärzte gegeben. Tierärzte und Tierärztinnen sind sowohl an ethische als auch fachliche und standesrechtliche Regeln gebunden und können bei Nichteinhaltung ent­sprechend belangt werden. Eine wirksame Kontrolle über Tierärztegesellschaften durch berufsberechtigte Tierärzte muss sichergestellt bleiben.

Der Dienstleistungsrichtlinie des europäischen Binnenmarktes wird man auch bei einer Minderheitsbeteiligung durch Berufsfremde gerecht, es entspräche sozusagen der Umsetzung des EuGH-Urteils. Eine 50:50-Beteiligung von Tierärzten und Berufsfremden wie in der vorliegenden Novelle ist widersinnig, birgt das Potential der Handlungsunfähig­keit in sich und sollte in der Praxis ausgeschlossen werden.

Warum wurde also dieser von der Sozialdemokratie eingebrachten Verbesserung seitens der Regierung keine Zustimmung erteilt? – Für mich kommen dabei nur zwei Gründe in Frage: erstens, weil sie von der Sozialdemokratie stammt und Türkis da aus Prinzip keine Bereitschaft zeigt, eine gemeinsame Lösung zu finden – Ausnahmen finden sich nur dort, wo Türkis eine Oppositionspartei braucht, um etwas durchzu­brin­gen; da kann es dann schon auch einmal vorkommen, dass etwas von der Sozialdemo­kratie übernommen wird –, oder zweitens schlichtweg deshalb, weil Interessen irgend­welcher Dritter bedient werden müssen.

Jetzt noch zu einem Punkt, der uns Sozialdemokraten von größter Wichtigkeit ist: Die Regelung des § 19 Abs. 2 der Novelle stellt aus unserer Sicht eine Benachteiligung angestellter Tierärzte und Tierärztinnen da. Es besteht kein ausreichender Schutz bei Sonn- und Feiertagsdiensten. Offensichtlich ist da eine Abrechnung der erbrachten Leistungen mit Werkvertrag vorgesehen. Das halten wir für sozialversicherungsrechtlich falsch. Da wäre die eindeutige Formulierung notwendig, dass angestellte Tierärzte und -ärztinnen auch im Notdienst als angestellte Tierärzte behandelt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Tierärztinnen und Tierärzten bedanken. Sie stehen ganz vorne, wenn es um die Sicherheit unserer Lebensmittel tie­rischen Ursprungs geht. Zustimmen können wir Sozialdemokraten dieser Gesetzesvor­lage aus oben genannten Gründen nicht. Die Konsensfähigkeit ist eben nicht in der DNA der Türkisen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.