16.27

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Susanne Raab! (Bundesrätin Steiner-Wieser: Mikro! – Das zunächst ausgeschaltete Mikrofon wird ein­geschaltet. – Bundesrätin Steiner-Wieser: Hab ich doch gesagt! Kriegst ein Bussi dafür!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Die Pandemie ist eine für uns alle, glaube ich, unglaublich belastende und herausfordernde Zeit.

Ich habe gestern eine Debatte mitverfolgt, in der darüber gesprochen wurde, welche Gruppe denn jetzt am stärksten von der Pandemie getroffen wurde: jüngere Menschen, die vielleicht ein Jahr ihrer Ausbildung verloren haben, ihre Freunde nicht treffen konn­ten, die vielleicht gern gelebt hätten und gereist wären und etwas erlebt hätten? Ältere Menschen, die zurückgezogen waren, alleine waren, vielleicht teilweise stark vereinsamt sind?

Beim Verfolgen dieser Debatte kam ich zu dem zumindest für mich einzig richtigen Schluss, nämlich dass schlicht und ergreifend alle Menschen durch diese Pandemie ge­troffen wurden, dass alle Menschen in diesem Jahr eine ganz neue, belastende Erfah­rung machen mussten und dass dieses Jahr einfach für uns alle voller noch nie da gewesener Herausforderungen war.

Es war ein Jahr der Krise, ein Jahr der Pandemie, ein Jahr des Wirtschaftseinbruchs, ein Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit massiv angestiegen ist, und ein Jahr, das viele psychisch belastet und an ihre Grenzen gebracht hat.

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass natürlich insbesondere Familien in dieser Zeit stark betroffen waren, in unterschiedlichster Art und Weise; Familien im weiteren Sinn, Großeltern, die ihre Enkelkinder vielleicht nicht sehen konnten und massiv darunter gelitten haben, und Familien im ganz engen Sinn, Kernfamilien, wo Eltern oftmals unter der Mehrfachbelastung von Homeschooling, Teleworking, Betreuungsarbeit und Fa­milien­arbeit gemeinsam mit Erwerbsarbeit, oftmals auf kleinem Wohnraum, extrem gelitten haben. Es war also eine ganz unterschiedliche Belastung, je nach Familien­verhältnissen.

Für die einen war dieses Jahr ein leises Jahr der Vereinsamung, für die anderen war es ein lautes Jahr auf engem Raum mit schulpflichtigen Kindern, in dem man vielleicht gar nicht mehr gewusst hat, wie man das alles ertragen soll.

Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft, und daher habe ich seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Bundeskanzler immer einen Schwerpunkt auf die Familienpolitik gelegt. Ich bin zum Beispiel sehr stolz darauf, dass es uns noch in der Vorgän­ger­regierung gelungen ist, den Familienbonus einzuführen – mit 1 500 Euro pro Kind die größte Familienentlastung aller Zeiten in der Geschichte der Zweiten Republik. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Nun werden wir ihn gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, den Grünen, sogar noch einmal weiter ausbauen und auf 1 750 Euro pro Kind ver­stärken. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir sind damit, was die Familienleistungen betrifft, in finanzieller Hinsicht unter den top drei Ländern innerhalb der Europäischen Union, und ich möchte mich bei allen bedanken, die da mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Pandemie hat aber natürlich für viele Familien, und das soll man gar nicht be­schönigen, auch eine wirtschaftlich schwierige Situation bedeutet – Verlust des Arbeits­platzes oder für Menschen, die als Unternehmer tätig sind, andere Herausforderungen. All das hat für viele eine finanzielle Herausforderung mit sich gebracht, und ich bin daher sehr froh, dass wir in der Bundesregierung gemeinsam – ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken, auch bei den Sozialpartnern – ein, glaube ich, weltweit fast einzigartiges Modell der Kurzarbeit schaffen konnten. Wir haben in Europa eines der großzügigsten Modelle der Kurzarbeit und konnten so unglaublich viele Menschen unterstützen, Arbeitsplätze retten und natürlich vor allem bei Familien dafür sorgen, dass trotz des Einbruchs der Wirtschaft, trotz des Verlustes vieler Arbeitsplätze für viele eine Rettung des Arbeitsplatzes und ein geregeltes Einkommen ermöglicht wurde.

Wir haben darüber hinaus mit dem Familienhärtefonds und auch mit dem Kinderbonus noch zusätzliche Maßnahmen gesetzt, um insbesondere Familien in dieser Zeit finanziell zu unterstützen. Die Familienministerin wird darauf noch im Detail eingehen.

Zum Zweiten: Finanzielles ist nur ein Teil der Lösung. In vielen Familien war natürlich insbesondere der fehlende Präsenzunterricht eine große Herausforderung. Berufs­tätig­keit und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen ist für viele noch schwieriger ge­worden. Ich habe das in meinem persönlichen Umfeld, in meinem Freundeskreis bei vielen miterlebt, die sich sonst schon schwertun, Familie und Beruf irgendwie unter einen Hut zu bringen. Das ist in Zeiten der Pandemie noch einmal massiv verschärft worden, und ich bin daher froh, dass wir mit der Sonderbetreuungszeit Möglichkeiten gefunden haben, da zumindest so gut als möglich unterstützend mitzuhelfen. Wegzaubern kann man diese Krise leider nicht – und daher auch nicht die damit verbundenen Heraus­forderungen und Konsequenzen.

Das Wichtigste, sehr geehrte Damen und Herren, ist aber der dritte Punkt: Neben den finanziellen Leistungen, Sonderbetreuungszeiten und anderen Unterstützungsmaß­nah­men ist der dritte Punkt der wichtigste, nämlich der Blick nach vorne und das Bewusst­sein, dass diese Krise besiegt werden kann, dass diese Pandemie überstanden werden kann und dass wir schon bald zur Normalität zurückkehren können. In der dritten Welle war es möglich, in sechs von neun Bundesländern keinen vollständigen Lockdown durch­zuführen. Die Schulen sind offen geblieben. Leider waren in Wien, im Burgenland und in Niederösterreich noch einmal Schulschließungen notwendig, auch dort aber ist man mittlerweile wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt.

Mit 19. Mai können wir in allen Bundesländern massive Öffnungsschritte setzen und auch in den Schulen zum vollständigen Präsenzunterricht zurückkehren und das Ende des Schichtbetriebs einläuten. Das alles bringt für die Familien eine Rückkehr zur Nor­malität.

Da wir es gewährleisten können, dass sich jeder, der sich impfen lassen möchte, auch bis zum Sommer impfen lassen kann, werden dann nicht nur diejenigen geschützt sein, die geimpft sind, sondern das wird für uns alle dazu führen, dass wir das Virus mehr und mehr in den Griff bekommen, die Ansteckungszahlen immer niedriger sein werden und wir endlich wieder zur Normalität zurückkehren können.

Das ist der wichtigste Punkt, denn wie vorhin schon gesagt: Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, mit Kurzarbeit, dem Familienhärtefonds, dem Kinderbonus und anderen Leistungen alles zu tun, um die Krise abzufedern – die Krise lässt sich aber nicht wegzaubern. Was funktioniert, ist die Pandemie mit der Impfung zu besiegen, und dieser Schritt wird der wahrscheinlich wichtigste für uns alle, insbesondere aber für die Familien sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, ich spreche nicht nur für die Familien­ministerin und für mich, sondern für uns alle, wenn ich sage: Wir freuen uns schon sehr auf den 19. Mai, wir freuen uns auf die Öffnungen und wir freuen uns vor allem darauf, dass wir, wenn alle geimpft sind, endlich wieder in Normalität leben können. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung auf diesem Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

Nun, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, komme ich zu Ihren Fragen. Ich glaube, Sie sind alle lang genug im Bundesrat und sind Profis genug, dass Sie wissen, dass Sie da Fragen an mich gerichtet haben, die im Fachzu­ständig­keits­bereich anderer Ressorts liegen. Ich glaube, Sie wissen das; Sie haben es trotzdem gemacht. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das respektiere ich natürlich, und ich habe auch kein Problem damit, Ihnen diese Fragen trotzdem so gut als möglich zu beantworten. (Bundesrätin Grimling: ... können S’ sie ja weiterleiten!)

Entspannen Sie sich, entspannen Sie sich, entspannen Sie sich – es ist alles gut! (Rufe bei der SPÖ: Wir sind entspannt, bitte sehr!) Bitte entspannen Sie sich und lassen Sie mich fortfahren! (Bundesrätin Schumann: Bitte!) Wir sind in der Bundesregierung in einer guten Abstimmung und in einer guten Zusammenarbeit unterwegs. Wir haben daher im Vorfeld der Sitzung auch mit allen zuständigen Ressorts Kontakt aufgenommen (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), und ich kann Ihnen viele Fragen aus den unterschiedlichsten Ressortzuständigkeiten beantworten – auch wenn ich Sie gerne darauf hinweise, dass Sie selbstverständlich Profi genug sind, um zu wissen, dass diese Fragen größtenteils im Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts liegen.

Ich komme zu Ihren Fragen, die ich nun so gut wie möglich beantworten werde:

Zur Frage 1:

Diese fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Österreich ist Spitzenreiter bei den Familienleistungen und innerhalb der Europäischen Union unter den top drei, durch Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Ausbau der Kinderbetreuung.

Familienleistungen, die während der Coronapandemie auch noch zusätzlich erhöht worden sind, habe ich vorhin schon aufgezählt, und auch die zuständige Ministerin, der ich sehr herzlich danken möchte, wird darauf noch im Detail eingehen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Auch diese fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Bei der Kurzarbeit sind Einkommen und Ausfallstunden die wesentlichen Parameter. Der Familienstand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielt hierbei eine unter­ge­ordnete Rolle, weshalb dieser, nicht zuletzt auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht erhoben wird.

Zur Frage 4:

Auch diese ist zwar an mich gerichtet, liegt aber in einem anderen Ressortzuständig­keitsbereich.

Bei der Studie handelt es sich um einen Auftrag des Sozialministeriums. Ich bin mir sicher, der Endbericht wird nach Fertigstellung und Abnahme durch das verantwortliche Ressort vom Sozialminister dem Parlament übermittelt werden.

Zur Frage 5:

Auch diese liegt nicht in meinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich.

Der Bezieherkreis des Familienhärtefonds wurde mit der Richtlinienänderung bereits ausgeweitet.

Zur Frage 6:

Auch diese liegt in einem anderen Ressortzuständigkeitsbereich.

Mit dem Familienhärtefonds konnten wir innerhalb eines Jahres fast 100 000 Familien mit einem Budget von 130 Millionen Euro unterstützen. Bis Juni ist es weiterhin möglich, einen Antrag zu stellen. Ziel ist es, weiterhin möglichst viele Familien zu unterstützen – über jene hinaus, die bisher unterstützt wurden.

Zur Frage 7:

Die Bundesregierung informiert umfangreich über Leistungen für Familien in Österreich. Die Informationen stehen auf den Websites der zuständigen Ressorts zur Verfügung, und es gibt darüber hinaus von den zuständigen Ressorts zielgruppenspezifische Bro­schüren.

Zur Frage 8:

Auch diese liegt nicht im Kompetenzbereich des Bundeskanzleramts.

Während der Coronakrise unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Instrumenten wie der Coronakurzarbeit, Einmalzahlungen und der Erhöhung der Notstandshilfe.

Zur Frage 9:

Auch diese liegt in einem anderen Ressortzuständigkeitsbereich.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz führt dazu Gespräche.

Zur Frage 10:

Auch diese liegt in einem anderen Ressortzuständigkeitsbereich. (Heiterkeit der Bundes­rätin Schumann.)

Österreichweit gibt es rund 400 Familien- und 171 Frauenberatungsstellen, die für Be­ratung und Unterstützung zur Verfügung stehen. Meiner Meinung nach sind sie eine ganz wesentliche Säule unserer Gesellschaft. Aufgrund der mit der Pandemie einher­gehenden Beschränkungen wurde das Angebot in den letzten Monaten auf telefonische Beratung, E-Mail- und Videoberatung erweitert.

Zur Frage 11:

Diese liegt ebenfalls in einem anderem Ressortzuständigkeitsbereich.

Es ist eine Reform des Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrechts sowie die Beschleu­nigung des diesbezüglichen Verfahrens geplant. Das alles ist im Regierungsprogramm vorgesehen und wird derzeit vom Justizministerium ausgearbeitet.

Zur Frage 12:

Dafür ist wiederum ein anderes Ressort zuständig.

In ganz Österreich stehen rund 400 Einrichtungen in allen Bezirken zur Verfügung. Der Ausbau von niederschwelligen Familienberatungsangeboten ist als Ziel im Regierungs­programm verankert.

Zu den Fragen 13 und 14:

Dafür ist wieder einmal ein anderes Ressort zuständig, in diesem Fall das Ressort für Arbeit.

Das Modell der Sonderbetreuungszeit steht seit Frühjahr 2020 zur Verfügung und beruht auf einer Sozialpartnerabsprache. Derzeit befinden wir uns in Phase vier, die seit 1. No­vember 2020 läuft. Bisher – über alle vier Phasen hinweg – erhielten im Summe 24 000 El­tern Unterstützung, 35 000 Kinder werden zu Hause betreut und über 10 Millionen Euro an Fördermitteln wurden bereits ausbezahlt.

Zur Frage 15:

Dies ist auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes.

Die Bundesregierung wird bei Bedarf zeitnah über weitere Schritte informieren.

Zur Frage 16:

Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt beim Arbeitsministerium.

Es ist natürlich der Bundesregierung und auch mir ein wichtiges Anliegen, dass Schü­lerinnen und Schüler auch in Krisenzeiten die bestmögliche Bildung erhalten, deswegen kehren die Schulen so rasch, wie es die Infektionslage zulässt, wieder in den Präsenz­unterricht zurück. Am 17. Mai ist der nächste Öffnungsschritt geplant. Der Schichtbetrieb in der Sekundarstufe wird beendet. Damit befinden sich wieder alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht. Zusätzlich zu den Sicherheitsmaßnahmen werden die Schüler dreimal pro Woche getestet, während ein Großteil der Lehrerschaft bereits das Angebot der Coronaschutzimpfung angenommen hat.

Zu den Fragen 17, 21 und 23:

Da gibt es ebenfalls eine andere Zuständigkeit.

Seit Beginn der Pandemie haben wir als Bundesregierung darauf geachtet, begleitende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu setzen. Die Unterstützung zeigt bereits seit Beginn der Krise Wirksamkeit. Die bestehenden Angebote wurden bedarfsorientiert neu ausgerichtet und die Zuständigkeit und Erreichbarkeit erweitert und verbessert.

Zu den Fragen 18 und 20:

In dem Fall gilt die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums.

Das Gesundheitsministerium ist in dieser Angelegenheit im Rahmen seiner Kompe­tenzen bereits aktiv. Dies benötigt allerdings Vorlaufzeiten im Hinblick auf den Ausbau der Bettenkapazitäten und zusätzliches Personal, auch vor dem Hintergrund, dass in diesem Bereich bereits vor der Pandemie Rekrutierungsprobleme bestanden und Fach­ausbildungen mehrere Jahre dauern.

Festzuhalten ist, dass der Ausbau in diesem Bereich als wichtiges mittelfristiges Vor­haben gilt. Daher wird im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit umfassend an der Attraktivierung der Mangelberufe in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Es darf darauf hingewiesen werden, dass diesbezüglich auch mit den Ländern zusammengearbeitet wird, da die Bereitstellung der stationären Ver­sorgung Kompetenz der Bundesländer ist.

Zur Frage 19:

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht bedarfsgerechte Ressourcen für psycho­lo­gi­sche, psychiatrische und sozialarbeiterische Betreuung vor. Unser Ziel ist es selbst­verständlich, einen Ausbau zu gewährleisten, denn insbesondere die Pandemie hat gezeigt, dass da ein gesteigerter Bedarf vorhanden ist.

Zur Frage 22:

Das Bundeskanzleramt hat im Laufe der Pandemie bereits mehrere Maßnahmen ge­setzt, die diesem Anliegen entsprechen. Die Jugendministerin ist mit den Jugend­sprechern der Nationalratsfraktionen, der Bundesjugendvertretung und anderen Stakeholdern re­gelmäßig im Austausch dazu.

Zur Frage 24:

Jungen Menschen eine Perspektive zu geben ist unser oberstes Ziel. Das gilt für den Arbeitsmarkt, für Bildungseinrichtungen, natürlich aber auch für den Freizeit- und gesell­schaftlichen Bereich. Mit der Taskforce Jugendbeschäftigung wird zum Beispiel ressort­übergreifend an Maßnahmen gerade für jüngere Menschen gearbeitet, und das, wie mir scheint, sehr erfolgreich.

Zu den Fragen 25 und 26:

Auch das liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts.

Die Prävention und der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist uns als Bun­desregierung von Beginn unserer Amtszeit immer ein zentrales Anliegen gewesen. Bundesministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer haben als Reaktion auf die schrecklichen Ereignisse bereits am 3. Mai einen Sicherheitsgipfel mit den Lan­despolizeidirektoren einberufen, um weitere notwendige Verbesserungen im Gewalt­schutz zu treffen.

Zahlreiche konkrete Schritte und Maßnahmen werden nicht nur von diesen beiden Minis­tern, sondern auch von der Justizministerin und dem Gesundheitsminister vorbereitet. Uns ist es ein zentrales Anliegen, gegen Gewalt anzukämpfen, insbesondere wenn sie gegen Frauen gerichtet ist.

Zur Frage 27:

Beginnend mit dem Jahr 2020 wurde die zielgerichtete Erhöhung und der Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen in ganz Österreich umgesetzt. Das Frau­enbudget wurde substanziell erhöht, nämlich um 43 Prozent im Vergleich zu den Jahren davor. (Bundesrätin Schumann: Zahlen! – Bundesrat Schennach: Dann sagen Sie doch die ... Zahlen in absolut!)

Zu den Fragen 28 bis 30:

Ich kann Ihnen dazu einige Zahlen nennen, wobei das im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums liegt.

Seit 2015 wurden in Österreich rund 203 000 Asylanträge gestellt und rund 130 000 Schutz­­gewährungen erteilt, davon rund 26 000 an Frauen und 58 000 an Minderjährige.

Zu den Fragen 31 und 32:

Auch das ist im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, aber auch dazu eine Zahl: Es wurde – unabhängig ob unbegleitete oder begleitete Minderjährige – im Jahr 2020 rund 6 000-mal der Schutzstatus erteilt.

Zur Frage 33:

Es ist sehr nachvollziehbar, dass einzelne Fälle persönlich bewegen. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Schumann und Schennach.) Abschiebungen werden immer dann durchgeführt, wenn das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen ist, keine Schutzbedürftigkeit vorliegt und eine freiwillige Ausreise nicht in Anspruch genommen wird. Ich möchte betonen, dass das immer die Entscheidung eines unabhängigen und weisungsfreien Richters ist.

Zu den Fragen 34 bis 37:

Jugendorganisationen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sind aus meiner Sicht eine wesentliche Basis für ein breites Angebot für junge Menschen. Das Bildungs­ministerium plant auch dieses Jahr wieder, in den letzten zwei Wochen der Som­merferien Schülerinnen und Schülern mit Aufholbedarf die Sommerschule anzubieten. Dieses Jahr, und das ist besonders, wird die Sommerschule auf alle Schulstufen aus­geweitet.

Zur Frage 38:

Wir gehen davon aus, dass noch vor den Sommerferien alle Menschen, die eine Impfung erhalten wollen, auch die Möglichkeit bekommen, sich impfen zu lassen. Das wird die Basis dafür sein, dass wir im Sommer wieder zur Normalität zurückkehren können.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe mich bemüht, all Ihre Fragen zu beantworten, auch wenn eine Vielzahl nicht im Zuständigkeitsbereich des Bun­des­kanzleramts ist. Sie können sich aber gerne auch, wenn Sie noch weitere Detailfragen haben, an die anderen Mitglieder der Bundesregierung zu deren Ressortzuständigkeiten wenden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.48

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundeskanzler.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 GO-BR die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile dieses.