10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Einführungsgesetz zur Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebüh­ren­gesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Ein­getragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Asylgesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wer­den sowie die Anfechtungsordnung und das Vollzugsgebührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx) (770 d.B. und 786 d.B. sowie 10614/BR d.B.)

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Doris Berger-Grabner. – Ich bitte um den Bericht.