19.48

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Es liegt eine umfassende und praxisnahe Reform und Überarbeitung der Exekutionsordnung zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen vor. Beide, GläubigerInnen- als auch SchuldnerInneninteressen, werden abgedeckt und Verfahren erleichtert.

Bei ­­dieser Reform geht es unter anderem um ein effizientes Zusammenspiel von Exe­kutions- und Insolvenzverfahren, Forderungen auf verschiedene Vermögenswerte werden in einem Exekutionspaket zusammengefasst, Verwalter und Verwalterinnen werden bestellt, die ein Vermögensverzeichnis erstellen und Gehaltsexekutionen durch­führen können, und bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten wird das Exekutionsverfahren abgebrochen und das Insolvenzverfahren eingeleitet.

Letztere Maßnahme trägt entscheidend dazu bei, die Verfahren abzukürzen, was für alle Beteiligten von Vorteil ist. Die Gerichte können sachgerechter arbeiten und werden entlastet. Für die GläubigerInnen klärt sich eine oft undurchsichtige Situation, denn durch die Zusammenführung der Exekutionsmittel in ein Exekutionspaket und durch die VerwalterInnen, die Vermögen kennen, ersparen sich die Gläubiger vergebliche Exeku­tionsanträge. Damit sparen sie Gerichtsgebühren und Zeit.

Hier ein Exkurs aus dem Ausschuss: Im Gegensatz zu den durch die Reform erhöhten Gebühren in anderen Verfahren, wie zum Beispiel bei Hass-im-Netz-Delikten, werden die Gebühren verringert. – Danke, Frau Ministerin. – Damit wird das Argument der überschießenden Kostendeckung durch die Einnahme von Gebühren entkräftet.

Für die Verpflichteten rückt die Entschuldung näher, und die Gefahr weiterer Verschul­dung wird durch die rasche Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit die Beschleu­nigung des Verfahrens vermieden. Es kommen keine weiteren Schulden durch erfolg­lose Exekutionen hinzu, und die Zinsanhäufung für die Verpflichteten wird gestoppt.

Ja, es wird zu Recht gesagt, Menschen tappen zu leicht in die Schuldenfalle. Daher ist es wichtig, die für die Betroffenen kostenlosen SchuldnerInnenberatungsstellen, die im Auftrag des Justizministeriums arbeiten, nicht zu vergessen. Durch die Novelle wird den Beratungsstellen ermöglicht, Einsicht in bestimmte Exekutionsdaten zu bekommen. Das hilft, um gemeinsam mit den SchuldnerInnen die Verfahren besser vorzubereiten.

Wer schon einmal in ein Gerichtsverfahren involviert war, weiß, wie anstrengend ein solches ist und wie sehr es gerade im Fall von Schulden belastet, immer wieder vor Gericht zu kommen, immer wieder den Sachverhalt von Neuem aufzurollen, in die Vergangenheit zu schauen und an die Misere zu denken, anstatt aktiv in die Zukunft zu blicken und entsprechend zu handeln. Daher ist diese Neuregelung und die in Aussicht gestellte Evaluierung 2026 sehr begrüßenswert.

Ein weiterer wichtiger Punkt – wir haben ihn heute schon angesprochen – der Reform der Exekutionsordnung betrifft eine bisher nur für die Coronazeit geltende Maßnahme, nämlich die Möglichkeit der Einbringung von Anträgen auf Erlassung von einstweiligen Verfügungen durch Opferschutzeinrichtungen in Vertretung von Frauen, die von Gewalt und Stalking betroffen sind. Sie wurde legistisch überarbeitet und ins Dauerrecht überführt.

Das möchte ich nochmals kurz ausführen, weil es so wichtig ist, um weitere Gewalt zu vermeiden: Opferschutzeinrichtungen können künftig in Vertretung der Frauen, die von ihren Partnern oder Ex-Partnern mit Gewalt bedroht werden, Anträge auf einstweilige Verfügungen, auf Wegweisungen, auf Betretungs-, Aufenthalts- oder Kontaktverbote bei Gericht einbringen. Das hat sich bewährt, da Frauen in dieser Krisensituation Unterstüt­zung bedürfen.

Warum? – Schauen Sie sich den österreichischen Film an, eine Dokumentation von Carola Mair, sie nennt sich „Liebes:Leben“, in der von Gewalt betroffene Frauen erzäh­len, wie schwer es ist, aus solch einer leidvollen Beziehung auszusteigen. Sie haben es aber geschafft. Sie nennen auch die Gründe, warum es so schwer ist: finan­zielle und psychische Abhängigkeit, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Kin­dern, gesell­schaftlicher Druck, Isolation durch fehlenden Kontakt zu FreundInnen oder Familie, oder weil die Frauen glauben, selbst an der Gewalt schuld zu sein, sie zu provo­zieren, oder die Angst, damit noch mehr Gewalt hervorzubringen, und schließlich auch die Hoffnung auf Besserung. Das sind Gründe, warum es Frauen schwerfällt, selbst den entschei­denden Schritt zu setzen und zu Gericht zu gehen, um eine solche einstweilige Verfü­gung gegen ihren Ehemann, den Vater ihrer Kinder, Partner oder Ex-Partner zu setzen.

Diesen Schritt kann ihnen nun mittels Vollmacht eine Opferschutzeinrichtung abnehmen. Das gibt den Frauen Zeit, um Abstand zu gewinnen und um sich aus der Gewaltspirale einer toxischen Beziehung zu befreien. Das ist das Wichtigste. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

19.53

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte, Frau Bundesrätin.