20.11

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Gleich replizierend auf den Entschließungsantrag der SPÖ: Ja, grundsätzlich sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die Gewalt an Frauen am besten verhindern können, und ja, wir werden uns auch als Freiheitliche anschließen und sämtliche Maßnahmen mittragen, wenn es darum geht, Frauen vor Gewalttaten zu schützen. Ich persönlich als eher konservativ eingestellter Mann kann Ihnen sagen: Jeder Mann, der seine Hand gegen eine Frau erhebt, ist ein mieser Feigling – und wahrscheinlich noch etwas Schlimmeres, das will ich aber hier nicht sagen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Liebe Kollegen von der SPÖ, ich muss Ihnen trotzdem leider mitteilen: Wir werden Ihren Antrag heute nicht mittragen. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Es stehen einige gute Punkte drin, allerdings haben Sie es geschafft, in der Beschreibung dermaßen viele Vorverurteilun­gen einzubauen, dass sich Ihr Antrag so liest, dass eigentlich jeder konservativ einge­stellte Mann, wie auch ich einer bin, ein potenzieller Gewalttäter ist – und das werden wir nicht mittragen. (Heiterkeit der Bundesrätin Schumann. – Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche werden dafür dieses Reformpaket zur Exekutionsordnung mittragen und heute keinen Einspruch erheben. Die Gründe dafür sind einfach: Diese Reform ist in Wahrheit eine Anpassung an die Praxis. Wir erwarten uns durch die Änderung eine Steigerung der Effizienz bei der Abwicklung des Exekutionsverfahrens, und das ist sehr begrüßenswert. Es geht in erster Linie darum, dass künftig gleich ein Exekutionspaket greift, wenn ein Gläubiger eine Exekution beantragt, und eben nicht nur die Fahrnis- und Gehaltsexekution, sondern auch die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses um­fasst sind. Wenn im Rahmen eines erweiterten Exekutionspakets ein Verwalter bestellt wird, dem die Ermittlung der Vermögensobjekte, die Auswahl der geeigneten Objekte und auch die Durchführung des Verfahrens obliegen, sollen damit Gläubiger hinkünftig entlastet werden und weniger Anträge stellen müssen.

Die Zusammenfassung der Exekutionsmittel mit der Schnittstelle der Insolvenz ist auch sehr positiv zu bewerten, denn wenn dadurch die offenkundige Zahlungsunfähigkeit eines Verpflichteten im Exekutionsverfahren erkannt wird, dann kann das Exekutions­verfahren abgebrochen und eben im Zuge eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Es macht nämlich überhaupt keinen Sinn, wenn man ein Exekutionsverfahren nach dem anderen anstrebt und dadurch in Wahrheit zusätzliche Kosten entstehen, die wahrscheinlich sowieso niemals einbringlich sind. Wenn da nicht immer weitere zusätzliche Kosten anfallen, dann ist damit letztendlich auch dem Schuldner geholfen.

Alles in allem, Frau Minister, ist dies sehr positiv. So etwas kommt heraus, meine Damen und Herren von Schwarz und Grün, wenn man ein Gesetz einem Begutachtungs­ver­fahren unterzieht und danach tatsächlich auch noch die Stellungnahmen von Personen, die tagtäglich mit der Thematik zu tun haben, miteinfließen lässt – ganz im Gegenteil dazu, wie die sonstigen Gesetze, vor allem Gesetze in Verbindung mit den Corona­maßnahmen, auf den Weg gebracht werden. Das sind meistens Husch-pfusch-Gesetze, größtenteils aus der Hüfte geschossen, ohne das Parlament und externe Experten miteinzubinden. Darum brauchen Sie – insbesondere von der ÖVP – auch nicht über­rascht zu sein, wenn der Verfassungsgerichtshof die meisten Ihrer legistischen Rohrkre­pierer – man muss es ja fast schon so bezeichnen – für verfassungswidrig befindet und aufhebt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der ÖVP ist das ja bekannterweise egal, bei einer derart verfassungsfeindlichen Partei habe ich die Hoffnung bereits aufgegeben. Dieses Paket zeigt jedoch, was möglich ist, wenn ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren eingehalten wird. Frau Minister Zadić, bitte machen Sie das auch zukünftig so!

Apropos verfassungsfeindlich: Ganz aktuell, eigentlich auch erst- und einmalig in der Geschichte, hat der Verfassungsgerichtshof eine Exekution von Akten aus dem Finanz­ministerium von Finanzminister Blümel beantragt. Der hätte bereits seit 3. März Zeit gehabt, Akten an den U-Ausschuss auszuliefern, und hat das vergessen, wie es halt bei Herrn Blümel sehr oft passiert, wie auch immer. (Heiterkeit des Bundesrates Ofner.) Auf alle Fälle ist nun alles auf dem Weg, aber auch das zeigt die Einstellung der ÖVP zum Verfassungsgerichtshof.

Ich möchte nun auch gleich die Gelegenheit nutzen, Frau Minister, um Ihren Fokus auf zwei meiner Anliegen zu richten: Erstens bitte ich Sie, sich um die Personalsituation inner­halb der Justiz, und da wiederum ganz besonders im Bereich der Justizwache, zu küm­mern. Betreuung ist gut, aber Sicherheit ist wichtiger. Das ist einfach so. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu wenig Personal bedeutet, dass die Arbeit zwar trotzdem gemacht wird, jedoch immer auf Kosten der Sicherheit – auf Kosten der Sicherheit der Mitinsassen, auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung, zum Beispiel bei Ausbrüchen, aber in Wahrheit in erster Linie auf Kosten der Sicherheit unserer Justizwachebeamten, die auch Väter und Mütter, Söhne und Töchter sind, die nach der Arbeit gesund nach Hause zu ihren Familien zurückkommen wollen. Wie belastend dieser Beruf ist und wie belastbar unsere Justizwachebeamten gleichzeitig auch sind, wurde erst jetzt in der Coronakrise wieder unter Beweis gestellt. Justizwachebeamter zu sein ist ein harter, fordernder Beruf, der es auch verdient, ähnlich wie andere in die Schwerarbeiterregelung aufgenommen zu werden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Mein zweites Anliegen, Frau Minister Zadić, betrifft eine saubere Justiz: Gehen Sie bitte mit aller Härte gegen die Auswüchse des Deepstate, gegen den Staat im Staat vor! Wir wissen inzwischen, wie die ÖVP einzelne Teile im Staat untergraben hat: Teile des BVT, Teile des Innenministeriums und leider auch Teile der Justiz. Und wie? – Indem man in Schlüsselstellen der Republik überall schwarze Vasallen installiert hat, die man auf Zuruf ganz einfach einsetzt, um Ermittlungen und Verfahren steuern, lenken und beeinflussen zu können. Lassen Sie nicht zu, Frau Minister Zadić, dass diese ÖVP die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt! Lassen Sie alle Bereiche der Justiz – nicht nur, wie von der ÖVP gefordert, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – durchleuchten, und ent­fernen Sie wenn notwendig bösartige Geschwüre! Ich bin mir ganz sicher, wenn Sie alles genau checken – quasi mit Check und Recheck und Pilnacek –, dann werden Sie auch die schwarzen Flecken finden. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Bundesrates Ofner. – Bundesrat Steiner: Bravo!)

20.19

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin Dr. Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte.