20.19

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich über die Gesamtreform des Exekutionsrechts rede, möchte ich schon noch ein paar Worte über die grausamen Morde verlieren, die in der letzten Zeit verübt wurden. Wir zählen seit heute früh elf Morde an Frauen – elf Frauen, die Kinder zurücklassen, elf Frauen, die ihre Familien zurücklassen, elf Mütter und Väter, die um ihre Töchter trauern.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Bundesregierung – und auch ich als Justiz­ministerin bei jedem meiner Gesetzesvorhaben – immer darauf schauen, wie man den Opferschutz verbessern kann, was man im Bereich von Gewalt in der Familie tun kann, so auch hier und heute. In dem, was wir beschließen, finden sich einige Gesetzesteile, die Opfern von Gewalt helfen, insbesondere Opfern von häuslicher Gewalt und Opfern von sexueller Gewalt.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns das als Bundesregierung – mit der Familien- und Frauenministerin, aber auch mit dem Innenminister – in den nächsten Tagen ganz genau anschauen werden, weil wir etwas tun müssen; und wir werden auch etwas tun. Es wird ein Maßnahmenpaket zur Prävention geben, um Gewalt gegen Frauen vorzu­beugen. Es muss endlich etwas geschehen, denn elf Morde sind elf Morde zu viel. (Beifall bei Grünen, ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Vielleicht auch zum ersten Punkt dieser Gesetzesnovelle, den ich auch hervorstreichen möchte, nämlich der Erleichterung für Opfer von häuslicher Gewalt: Wir haben in der Exekutionsordnung eine Bestimmung ins Dauerrecht übertragen, die sich auch während der Coronakrise bewährt hat. Es hat sich nämlich bewährt, dass Frauen, die von häus­licher Gewalt betroffen sind, auch ganz informell Opferschutzeinrichtungen kontaktieren können und diese Opferschutzeinrichtungen für die betroffenen Frauen eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken können. Das heißt, die Frauen müssen nicht mehr selbst zu Gericht gehen. Das ist eine unfassbare Erleichterung, denn sehr viele Frauen trauen sich nicht, die Wohnung zu verlassen und zum Gericht zu gehen, weil sie Angst haben, gesehen zu werden, weil sie Angst vor ihren Partnern haben. Deswegen haben wir das nun ins Dauerrecht überführt.

Zur Gesamtreform des Exekutionsrechts möchte ich auch ein paar Worte verlieren: Vieles wurde ja schon ausgeführt, und ich bin wirklich sehr froh und sehr dankbar, dass das auch so breit angenommen wird, weil ich glaube, dass diese Exekutionsreform und die Gesamtreform des Exekutionsrechts wirklich einiges dazu beitragen kann, dass es für Schuldner Erleichterungen bei der Entschuldung gibt, aber auch dass Gläubiger schneller zu ihrer Forderung kommen.

Diese Verzahnung zwischen Exekutionsrecht und Insolvenzrecht ist auch etwas, das im Begutachtungsverfahren besonders positiv hervorgehoben wurde, weil ja gerade das die Entstehung eines Schuldenbergs verhindert. Wenn rechtzeitig erkannt werden kann, dass ein Schuldner oder eine Schuldnerin schon einige Forderungen hat, dann kann man auch sehr rasch ein Insolvenzverfahren eröffnen. Das führt dazu, dass dieser Schul­denberg nicht mehr anwächst und dass es endlich zu einem Kosten- und Zinsenstopp kommt. Das ist entscheidend, wenn es darum geht, dass die Schuldnerinnen und Schuldner sich möglichst schnell entschulden.

Für die Gläubiger gibt es genauso Erleichterungen, das wurde auch schon mehrfach ausgeführt. Wir haben gesehen, dass Gläubiger in der Vergangenheit sehr oft ganz viele Anträge stellen mussten, um ihre Forderung überhaupt durchsetzen zu können. Das haben wir nun erleichtert, indem es einen Verwalter gibt, der Zugriff auf Vermögenswerte hat und auch nachschauen kann, wie viele Vermögenswerte der Schuldner besitzt. So kann man auch Erleichterungen schaffen, wenn es um die Durchsetzung der Forde­rungen von Gläubigern geht. In diesem Sinne: Herzlichen Dank!

Ich möchte vielleicht noch ein paar Worte zu Justizwachebeamten verlieren – danke, dass Sie das angesprochen haben –: Ich möchte mich an dieser Stelle auch wirklich bei allen Justizwachebeamtinnen und ‑beamten bedanken, weil die Coronakrise gerade diesen Bereich besonders gefordert hat. Dass die Beamtinnen und Beamten da wirklich mit höchstem Einsatz ihre Leistung erbracht haben, hat viel dazu beigetragen, dass wir das alles so gut geschafft haben. Das ist der einzige Grund, warum man in den Justizanstalten so gut durch die Krise gekommen ist.

Seien Sie versichert, für die von Ihnen genannten Anliegen werde ich mich ganz beson­ders einsetzen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und FPÖ sowie der Bundesräte Appé und Arlamovsky.)

20.24