20.34

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich bin schon einigermaßen enttäuscht, dass Sie unseren Antrag vom letzten Tagesordnungspunkt nicht unterstützt haben, teils mit skurriler Begründung, Herr Kollege Spanring – mit dem Verweis, dass Sie ein konservativer Mann sind und sich da irgendwie vorverurteilt gefühlt haben –, aber immerhin mit einer Begründung. Das hebt Sie positiv von den anderen Fraktionen ab, die diesen wichtigen Antrag gegen Gewalt ohne Begründung und trotz salbungsvoller Worte eben nicht unterstützt haben. Frau Kollegin Kittl hat mit blumigen Worten die Istanbulkonvention hervorgehoben – aber mit unserem Antrag, der genau auf die Istan­bul­konvention Bezug nimmt, sind Sie nicht mitgegangen. Das ist schon einigermaßen enttäuschend, und das möchte ich hier auch festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt Gerichtsorganisationsgesetz: Ja, diese Novelle ist begrüßenswert. Es ist eine große Erleichterung, eigentlich fast eine Selbst­verständlichkeit in Zeiten der Digitalisierung, dass in jedem Bezirksgericht Eingaben gemacht und Anträge gestellt werden können. Es war aber auch beruhigend, im Ausschuss von Beamten zu hören, dass keine Schließungen von Bezirksgerichten geplant sind. Das ist insofern beruhigend, weil wir ja nach der Schließungswelle durch Schwarz-Blau diesbezüglich gewissermaßen gebrannte Kinder sind. Gerade in den Regionen wäre es natürlich fatal, solche wichtigen Einrichtungen zu schließen, und ich bin schon froh, zu hören, dass das in naher Zukunft nicht der Fall sein wird.

Auch die Änderung der sachlichen Zuständigkeit, wonach Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt nur von Richterinnen und Richtern mit spezieller Ausbildung verhandelt werden dürfen, ist sicherlich zu begrüßen. Es bleibt aber natürlich zu hoffen, dass wir trotz der steigenden Fallzahlen auch genügend solcher Richterinnen und Richter mit einer entsprechenden Ausbildung haben und dass es dann nicht unter Umständen zu längeren Verfahrensdauern kommt. Ich hoffe also, dass Sie da auch entsprechend Vorsorge getroffen haben und dass auch das Ressourcenproblem im Justizwesen noch offensiver angegangen wird.

Die mitunter sehr schlechte Bezahlung der B- und C-Bediensteten im Justizwesen ist immer wieder ein Thema – und natürlich auch die von der Personalvertretung immer wieder beklagte Unterbesetzung in der Justizwache. Darauf möchte ich erneut Bezug nehmen, weil da sehr oft auch ein Sicherheitsrisiko entsteht. Es ist immer noch Handlungsbedarf gegeben, und ich ersuche Sie, Frau Ministerin, dem Rechnung zu tragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)