21.39

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich beziehe mich in meiner Rede auf Top 15 und möchte zu Beginn gleich eines klarstellen: Der illegale Handel mit Welpen ist eine grausame Geldmache, die auch unnötiges Tierleid verursacht. Das gehört bekämpft, ich glaube, darin sind wir uns wirklich alle einig.

Ebenso darf die tiergesundheitliche Sicht nicht außer Acht gelassen werden, da muss weiter an Lösungen gearbeitet werden. Wie wir vorgestern im Ausschuss gehört haben, wird das auch bereits getan. Das Hinaufsetzen des Alters, in dem ein Tier – egal, ob im gewerblichen Bereich oder an Privatpersonen – abgegeben werden darf, auf 15 Wochen, ist unseres Erachtens jedoch der falsche Weg dafür. Ich möchte Ihnen auch kurz erklären, warum das so ist.

Im Bereich der Hundeausbildung für berufliche Zwecke wie Spürhunde, Rettungs­hunde, Jagdhunde, Blindenhunde oder Therapiehunde ist es äußerst wichtig, die Hunde ab der achten Lebenswoche für den späteren Beruf zu prägen. Die Hauptprägungsphase der Hunde ist zwischen der vierten und achten Lebenswoche. Alles, was sie in dieser Phase lernen, manifestiert sich in ihrem späteren Leben.

Gerade in diesen Bereichen ist es daher absolut erforderlich, da mit der Ausbildung zu starten. Ich habe mit ausgezeichneten Hundetrainern gesprochen, die mir bestätigt haben, dass mit einem späteren Start der Ausbildung die Berufe kaum noch erlernt werden können.

In Österreich gibt es schlichtweg kein stetiges Angebot an geeigneten Würfen, dass die Welpen ausschließlich aus Österreich bezogen werden können. Deswegen wird auf geeignete Züchter aus dem Ausland zurückgegriffen, wie zum Beispiel aus Deutschland, um die Berufshunde zu beziehen.

Das wäre aber im Sinne des Entschließungsantrages nicht weiter möglich und deswegen können wir diesem leider nicht zustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.41

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bundesrätin Bettina Anna Lancaster ist zu Wort gemel­det. – Bitte.