Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge­setz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz und das Straf­gesetzbuch geändert werden.

Es wird ein eigenes Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwalt­schaft vorgeschlagen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat.