Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden.
Es wird ein eigenes Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat.