10.55

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte und Bundesrätinnen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Sie wissen, die Stärkung der Korruptionsbekämpfung ist mir ein zentrales politi­sches Anliegen, und daher bin ich sehr froh, dass wir heute über ein Gesetz abstimmen, um eben genau eine Institution auf den Weg zu bringen, bei der es um Korruptionsbe­kämpfung geht. Das ist tatsächlich die Europäische Staatsanwaltschaft, denn die Euro­päische Staatsanwaltschaft ist für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Korrup­tion und Betrug zuständig, die sich gegen die finanziellen Interessen der EU richten, also Straftaten, die das EU-Budget schädigen.

Ich möchte noch einmal erwähnen: Natürlich gibt es nationale Staatsanwaltschaften, die sich dieses Themas auch annehmen. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass grenzüberschreitende Kriminalität nicht an den Grenzen aufhört. (Bundesrat Schen­nach: So ist es!) Die kriminellen Organisationen wissen sehr gut, wie sie zusammenar­beiten. Sie arbeiten über die nationalen Grenzen hinweg – und das ausgezeichnet –, und die Nationalstaaten hinken dabei oftmals hinterher. Wir müssen als Europäische Union endlich stärker zusammenarbeiten, um dieser grenzüberschreitenden Kriminalität einen Riegel vorzuschieben.

Wir wissen aus der Staatsanwaltschaft auch, dass gerade Verfahren mit grenzüber­schreitender Komponente sehr zeitaufwendig und sehr schwierig sind. Sie sind deswe­gen schwierig, weil man immer wieder einen Antrag auf Beweisaufnahme stellen muss, immer wieder einen Antrag stellen muss, um über die Ländergrenzen hinweg zu arbei­ten. Das heißt, es braucht Zeit, und diese Zeit ist kostbar, wenn es um Ermittlungen gegen grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität geht.

In Zukunft haben wir mit der Europäischen Staatsanwaltschaft eine Behörde, die Krimi­nelle schnell und effektiv über die Grenzen hinweg verfolgen und somit auch einen wert­vollen Beitrag im Kampf gegen die Korruption und den Betrug leisten kann.

Es wurde ja schon erwähnt, es geht um sehr, sehr viel Geld. Allein beim grenzüberschrei­tenden Umsatzsteuerbetrug gibt es Schätzungen, dass ein Schaden von 50 Milliarden Euro entsteht. Wenn es um den Betrug beim EU-Haushalt geht, so sind es 1,2 Milliarden Euro, die geschätzt werden, was tatsächlich auch eine hohe Schadenssumme ist. Diese Staatsanwaltschaft hat ja auch das Ziel und den Auftrag, gegen Kriminelle zu kämpfen, um diese Steuermilliarden, die dem Staat und den Staaten entgehen, wieder zurückzu­holen.

Damit sie ihre wichtige Arbeit im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union machen kann, ist die Europäische Staatsanwaltschaft als eine unabhängige und weisungsfreie Behörde ausgestaltet. An der Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft steht keine Politikerin, kein Politiker, sondern eine Generalstaatsanwältin. Laura Kövesi wurde schon erwähnt – eine Frau, die als eine starke, unabhängige Korruptionsbekämp­ferin bekannt ist.

Neben der Unabhängigkeit zeichnet sich die Europäische Staatsanwaltschaft aber auch durch ihren zweistufigen Aufbau aus. Wir haben eine zentrale Ebene in Luxemburg und auch eine dezentrale Ebene, nämlich die Ebene der Mitgliedstaaten. Wir haben auch aus Österreich zwei delegierte Staatsanwälte entsandt, die auch die Arbeit der europäi­schen Staatsanwälte unterstützen werden.

Meine Damen und Herren, ich bin mit dem Versprechen ins Amt gekommen, die Kor­ruptionsbekämpfung zu stärken, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Ich bin davon überzeugt, dass die Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft auch ihren Beitrag dazu leisten wird, die grenzüberschreitende Kor­ruption, den grenzüberschreitenden Betrug zu bekämpfen, und deswegen ist mir diese Umsetzung besonders wichtig.

Ich freue mich, dass wir als Österreich diesem Projekt von Anfang an positiv gegenüber­gestanden sind. Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Korruption. Ich hoffe daher sehr, dass Sie, geschätzte Bundesrätinnen und Bundes­räte, diesem Entwurf heute zustimmen, damit die Europäische Staatsanwaltschaft mit 1. Juni ihre Arbeit aufnehmen kann. So können wir gemeinsam ein starkes Zeichen für Europa und ein starkes Zeichen im Kampf gegen die Korruption setzen. – Vielen herzli­chen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

11.00

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Schilchegger, bitte.