12.09

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Wir befassen uns nun mit dem Heizkostenabrechnungsge­setz, das geändert werden soll. Mit der vorliegenden Novelle sollen im Rahmen einer EU-Richtlinienanpassung Änderungen vorgenommen werden.

Das implementierte Heizkostenabrechnungsgesetz von 1992 hatte von Anfang an Schwächen – auch rechtlicher Natur – und bot keinerlei Transparenz. Mietervereinigun­gen wie auch die AK haben oft genug auf die Missstände hingewiesen und wurden nicht gehört.

In unserer Regierungszeit haben wir nicht nur einmal versucht, es zu ändern, sind jedoch immer an unseren Koalitionspartnern gescheitert. Nun, mit den bevorstehenden Ände­rungen, wird es jedoch keine Verbesserung für die Mieter geben. Wir sprechen hier von über 600 000 MieterInnen, die kaum Rechte nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz oder Ansprüche auf Rechtsschutz nach § 25 des Heizkostenabrechnungsgesetzes ha­ben, um eventuelle falsche Aufteilungsschlüssel, falsche Abrechnungen oder unkorrekte Ableseergebnisse beeinspruchen beziehungsweise richtigstellen zu können. Daher sollte man eine Änderung ins Auge fassen, die allen Endverbrauchern von Wärme ein­heitliche Rechte nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz zukommen lässt.

Wohl auch ein Manko ist es, dass bei Passiv- und Niedrigenergiehäusern für die Mieter, Wohnungseigentümer jede Möglichkeit fehlt, eine teure, nicht kosteneffiziente Verteilung und Abrechnung der Kosten trotz nachgewiesener Ineffizienz zu ändern – eine absolut unnötige Kostenbelastung für die Wohnungsnutzer. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher würde sich durch die Gesetzesänderung auch die Möglichkeit ergeben, dass man den Endnutzern erlaubt, die teure, unwirtschaftliche Messung, Verteilung, Abrechnung nach dem Verbrauch auf eine Verteilung nach beheizbarer Nutzfläche umstellen zu las­sen. Eigentlich sollte das Ergebnis einer Heizkostenabrechnung sein, dass ersichtlich ist, was man als einzelner Mieter oder Wohnungseigentümer tatsächlich an Heiz- und Warmwasserkosten schuldet, und ebenso, wem die Kosten zu bezahlen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Jedoch sind im Heizkostenabrechnungsgesetz die Abrechnungsbestimmungen dafür untauglich und mehr als missverständlich. Selbst Gerichtsurteile widersprechen dazu. Oft wird das Gesetz so ausgelegt, dass der Vermieter nicht als Wärmeabgeber gilt, selbst dann nicht, wenn er sich im Mietvertrag zur Vermietung einer beheizten Wohnung und zur Wärmeversorgung aus einer Zentralheizung verpflichtet hat. Der Wohnungsnut­zer soll nur die Heizkosten, die Betriebskosten der Heizungsanlage, aber nicht Repara­tur- oder gar Baukosten zahlen müssen. Wenn in einer Wohnanlage eine neue große Heizung von einem Wärmeträger installiert wird, müssen die Mieter die Kosten tragen, jedoch gehört diese dann nicht ihnen, sondern meist erhalten sie dann noch zusätzlich einen schlechteren Vertrag. Wie würden Sie reagieren, wenn Sie bei einem Einfamilien­haus eine Heizung bekommen, diese monatlich abzahlen, sie aber im Endeffekt trotz­dem weiterhin dem Wärmeanbieter gehört?

Bessere, strengere Regeln beim Contracting wären hier wohl angebracht. Es sollte end­lich eine klare und verständliche Abrechnung geben, aus der klar hervorgeht, welche Kosten man wem schuldet und aufgrund welcher man die Abrechnungen in einem einfa­chen Verfahren und effektiv auf die Richtigkeit und Un- oder Angemessenheit der ver­rechneten Kosten überprüfen lassen kann. Da fehlt allgemein eine bessere Stellung für den Mieter, da diese ja auch die Nutzer sind und dafür bezahlen.

Gut gestellt sind jedoch die Anbieter, die sich in einem Monopol befinden, etwa bei der Fernwärme. Es sollte da eine bessere Kontrollmöglichkeit und höchste Transparenz geben, da der Konsument ökonomisch ohnehin extrem benachteiligt ist, da es keinen Wettbewerb gibt.

Warum können Mieter eigentlich nicht selbst ablesen? – Dies wird von den Ablesefirmen nicht besonders begrüßt, da es angeblich eine zu hohe Fehlerquote gibt. Jene soll sich im zweistelligen Bereich bewegen. Das ist irgendwie amüsant – zwischen 10 und 99 Pro­zent liegt alles im zweistelligen Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Alle Maßnahmen, die mehr Transparenz für die Verbraucher bringen würden, werden vom Messdienstleister eher abgelehnt. Auch da sollte man sich die Frage stellen, warum dies so ist beziehungsweise warum wir nicht gesetzlich dafür sorgen, dass es für die Mieter transparenter und einfacher wird.

Wir werden dieser Gesetzesänderung in dieser Form nicht zustimmen. Es müssten hier noch viele Verbesserungen für die Endverbraucher, also für die Mieter, angestrebt wer­den, um ein gerechtes Abrechnungssystem zu erhalten.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die beiden großen Abrechnungskonzer­ne Ista – jetzt chinesisch, früher niederländisch und vor einigen Jahren um 5,3 Milliarden Euro verkauft – und Techem Schweiz mit dem Heizkostenabrechnungsgesetz eindeutig zuungunsten der KonsumentInnen bevorteilt werden. Kürzlich hat der Oberste Gerichts­hof eine Preisklausel aufgehoben, weil Ista jahrelang einen Ausfallhaftungsbetrag rechtswidrig von den KonsumentInnen eingehoben hat. Der milliardenschwere Konzern wälzt sein unternehmerisches Risiko einfach auf die MieterInnen ab. Die Arbeiterkammer hat das juristisch erfolgreich bekämpft.

Interessant für die KonsumentInnen wären auch die Kosten für die jährliche Zählermiete von 30 Euro. Fragen wir uns doch einmal: Wie viel kostet so ein Zähler? – Mit Sicherheit nicht mehr als 70 Euro. Und wie lange ist er in Betrieb? – Da besteht somit auch der Verdacht, dass keinesfalls angemessen im Sinne der KonsumentInnen agiert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernhard Hirczy. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.