12.21

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsi­dent! Frau Minister! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Bei dem Bundesgesetz, mit dem das Heizkostenabrechnungsgesetz ge­ändert wird, geht es um die sparsame Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten in Gebäuden. Rund 27 Prozent des Energieverbrauchs in Österreich werden für Raumwärme, für Warmwasser und für die Kühlung von Gebäuden aufgewendet. Mit diesem Wert spielt der Gebäudebereich bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele natürlich eine bedeutende Rolle.

Die Europäische Union hat im Dezember 2018 eine Richtlinie zur Energieeffizienz ver­kündet, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen. Auf Grundla­ge dieser EU-Richtlinie und unter Berücksichtigung von Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts, aber auch der Erfahrungen des bisherigen Heizkostenabrech­nungsgesetzes liegt nun die bereits mehrfach angesprochene Novelle über die sparsa­me Nutzung von Energie im Gebäudebereich vor. Von den neuen, gerechten Regelun­gen profitieren, wie wir heute schon gehört haben, circa 600 000 Wohnungsnutzer in Österreich.

Zukünftige Aufgabenfelder sind für mich erstens die thermische Effizienz – das wird wahrscheinlich auch der Weg von der eigenen Gasetagenheizung und Klimaanlage in jeder Wohnung hin zu einer zentralen Wärme- und Kälteversorgung und zu Transparenz. Die zentrale Heizung, die Fernwärme und -kälte sind ganz einfach die Zukunft. Dafür braucht es ein modernes Gesetz, das diese Transformation gut begleiten kann.

Mit dem heutigen Beschluss wird auch die Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt – mit mehr Transparenz für den Endkunden. Sparsamkeit des Einzelnen beim Energiever­brauch wird stärker belohnt – durch technologische Erneuerungen, von der Fernable­sung haben wir vorhin schon gehört, oder durch die Bauphysik, die viele Veränderungen hinter sich, aber sicher noch viele Veränderungen vor sich hat. Im Gegensatz zu früher gibt es sehr viel mehr Mehrparteienhäuser im Passivhausstandard. Aufgrund dessen, dass in vielen Fällen die Messkosten sogar deutlich höher als die Kosten für den sehr, sehr kleinen Energieverbrauch in einem Passivhaus sind, wurden im neuen Gesetz neue Abrechnungsmodalitäten berücksichtigt.

Zweitens: Ohne thermisches Sanieren, wofür es noch viel zu wenige Anreize gibt, wird es nicht gehen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg besteht darin, die Sanierungsrate bei Gebäuden von derzeit unter 1 Prozent auf durchschnittlich 2 Prozent im Zeitraum 2020 bis 2030 anzuheben. Im Projekt Heizen 2050 der TU Wien erfolgte aus diesem Grund die Analyse der langfristigen Entwicklung der österreichischen Gebäude, von deren Wärmebedarf und der Wärmebedarfsdeckung bis zum Jahr 2050. Die Ergebnisse von Heizen 2050 zeigen für den Zeitraum nach 2020 nur noch einen leichten Anstieg der Gebäudezahl und ab 2030 eine Stagnation. Im Jahr 2050 werden in Österreich voraus­sichtlich 1,8 Millionen Wohngebäude und 255 000 Nichtwohngebäude, zusammen also 2,1 Millionen Gebäude, existieren. Durch Gebäudesanierung kann im Betrachtungszeit­raum bis 2050 vor allem bei Gebäuden der Bauperioden von 1945 bis 2000 ein sehr großes Einsparungspotenzial umgesetzt werden.

Der Energiebedarf für Raumwärme und Brauchwassererwärmung in österreichischen Gebäuden erreichte in den letzten Jahrzehnten mit circa 103 Terrawattstunden pro Jahr sein Maximum und sinkt im Modell unter der Annahme von qualitativ hochwertigen Sa­nierungen bis 2050 um 50 Prozent auf einen Wert von circa 52 Terrawattstunden pro Jahr. Der Effekt der Klimaerwärmung reduziert den Energiebedarf je nach Szenario zu­sätzlich um 8 bis 15 Prozent.

Beim Anteil erneuerbarer Energie unterscheiden sich verschiedene Szenarien, vor allem im Zeitraum um das Jahr 2030. Hier besteht eine Bandbreite von 65 bis 90 Prozent Er­neuerbare im Energiemix des Jahres 2030.

Die Kernpunkte zusammengefasst:

Der Geltungsbereich wird auch auf die Abrechnung von Kälte ausgeweitet.

Die Einführung des Unwirtschaftlichkeitskriteriums der Verbrauchererfassung kurz er­klärt: Hier gilt die gesetzliche Vermutung, dass jedenfalls dann die Wirtschaftlichkeit nicht vorliegt, wenn die Summe der laufenden Kosten für den Betrieb der Vorrichtungen zur Erfassung der Verbrauchsanteile und die Kosten der Erfassung der Verbrauchsanteile höher sind als die Energiekosten.

Stärkere Gewichtung des Warmwasseranteils: Da sich der Anteil der Heizkosten gegen­über den Warmwasserkosten nach einer Sanierung reduziert, wird die vertragliche Band­breite von derzeit 60 bis 80 Prozent für Heizung auf 50 bis 70 Prozent reduziert.

Steigerung des Anteils der verbrauchsabhängigen Energiekosten: Die verbrauchsab­hängig abzurechnenden Anteile der Heizungs- und Warmwasserkosten bekommen mehr Gewicht, indem auch hier die vertraglichen Bandbreiten in Richtung Verbrauch geändert werden. Der Anteil der Verbrauchskosten wird von derzeit 55 bis 75 Prozent auf 55 bis 85 Prozent ausgeweitet und bei Kälte auf mindestens 80 bis 100 Prozent fest­gelegt.

Beim Mangel einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gilt: Aufteilung der Ver­sorgungskosten Heizung zu Warmwasser von 60 zu 40 Prozent – derzeit sind es 70 zu 30 Prozent –, verbrauchsabhängige Aufteilung der Energiekosten Heizung zu Warm­wasser: 70 Prozent verbrauchsabhängig und 30 Prozent nach versorgbarer Nutzfläche, bei Energiekosten für Kälte: 90 Prozent nach Verbrauchsanteilen und 10 Prozent nach versorgbarer Nutzfläche.

Weitere Punkte betreffen: Einführung der verpflichtenden Rechnungsabgrenzung bei Energieträgern mit Bevorratung, zum Beispiel bei Öl oder Biomasse; Schaffung von neuen Voraussetzungen für die Selbstablesung, gleichzeitig Gleichstellung von Mietern, Pächtern und Fruchtnießern von Wohnungseigentumsobjekten mit den Abnehmern; pauschalierte Vorschreibung nach Vorjahresverbrauch.

Wir Freiheitlichen sehen diese Änderung des Heizkostenabrechnungsgesetzes überwie­gend positiv und aufgrund dessen werden wir keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates erheben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.28

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.