12.28

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Die Novelle zum Heizkostenabrechnungsgesetz bringt eine Reihe von technischen Verbesserungen beziehungsweise Anpassungen, sinnvolle Anreize zur Energie- und damit Kosteneinsparung, zum Klimaschutz und zu mehr Transparenz.

In Österreich gibt es, wir haben es gehört, rund zweieinhalb Millionen Gebäude, 2,1 Mil­lionen Wohngebäude und fast fünf Millionen Wohnungen. Die wollen natürlich alle be­heizt sein, das ist klar, und das benötigt eine beträchtliche Menge Energie – immerhin etwa ein Viertel des gesamten österreichischen Endenergiebedarfs. Das ist verbunden mit 8 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Das ist viel, das sind rund 10 Prozent der ge­samten Emissionen in Österreich. Ziel ist, haben wir gehört, das auf 5 Millionen Tonnen zu reduzieren. Das darf man getrost als Herausforderung bezeichnen, wenn man weiß, wie komplex diese Materie ist.

Allem voran – das ist erwähnt worden, ich mache das jetzt deswegen auch kürzer – steht die thermische Sanierung. Das ist ja auch die Maßnahme, die den Verbrauch und damit die Kosten am wirksamsten dauerhaft senkt, das ist die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und – nicht zu vergessen – der eigene Umgang mit dem Energiever­brauch fürs Heizen, fürs Warmwasser. Da lässt sich sehr viel tun, das zeigen viele Un­tersuchungen, ohne auf warme Räume oder warmes Wasser verzichten zu müssen. Kli­maschutz und Kosteneinsparung sollen Hand in Hand gehen, das ist sozialpolitisch es­senziell, sonst wird man kein Mittun für solche Klimaschutzmaßnahmen finden.

Dafür braucht es ein zeitgemäßes Heizkostenabrechnungsgesetz. Das sei eingestreut, weil uns das wirklich wichtig und ein großes Anliegen ist.

Ich habe es vorher schon ganz kurz erwähnt: Das Klimaschutzministerium stellt nie da­gewesene Summen eben genau für diese thermische Sanierung bereit. Ein ganz beson­deres Programm, das aufgesetzt wurde, sieht 100 Millionen Euro vor, um einkommens­schwachen Haushalten die Umstellung auf erneuerbare Energieträger massiv zu erleich­tern, massiv heißt in diesem Fall bis zu 100 Prozent der Kosten, die für einen Kessel­tausch anfallen. Also das ist schon eine sehr, sehr offensive sozialpolitische Begleitung solcher Maßnahmen.

Ich greife wirklich nur noch ganz kurz ein paar Aspekte aus der Gesetzesnovelle heraus. Eine wichtige Neuerung ist, Kollege Bernard hat darauf hingewiesen, dass in Zukunft keine genaue Messung der Wohnungs- oder Nutzeinheit erfolgen muss, wenn die Mess­kosten höher als die Energiekosten sind. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auf den ich immer wieder hingewiesen und mich dafür eingesetzt habe. Das gilt für alle sehr, sehr energieeffizienten Häuser, wie etwa Passivhäuser. Gerade in Wien gibt es übrigens sehr, sehr viele davon, die werden jetzt deutlich kostenentlastet.

Wir haben gehört, dass das Gewicht zwischen Warmwasser und Heizung in der Aufglie­derung der Kosten verschoben wird. Warum ist das so? Auswertungen zeigen ganz klar, dass energieeffiziente Gebäude ungefähr die gleiche Dimension an Warmwasser- und Heizungsenergieverbrauch haben, deswegen ist das ganz wichtig, um auch irgend­wie verbrauchsorientiert abrechnen zu können. Prinzipiell soll in Zukunft fernabgelesen werden, damit wird es extrem einfach. Wichtig: Die Verbräuche müssen in Zukunft dann monatlich zurückgespielt werden, das ist ganz wichtig  bis jetzt ist das jährlich und teil­weise sogar noch seltener –, das braucht es deswegen, weil man nur so reagieren kann. Nur so kann man einen Bezug zum eigenen Verbrauch herstellen und auch schnell re­agieren, wenn irgendetwas nicht erklärbar ist, plötzlich ein hoher Energieverbrauch auf­tritt. Man kann sich dann kurzfristig schneller beschweren, wenn irgendetwas nicht passt.

Besonders erfreulich sind die umfangreichen Bestimmungen zu Transparenz und Infor­mation der AbnehmerInnen. Da verstehe ich nicht, was Herr Kollege Zaggl gesagt hat. § 24b, ich habe das jetzt schnell herausgesucht, sagt explizit, dass MieterInnen den Ei­gentümern und so weiter gleichgestellt werden. Das ist schon völlig neu. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das ist eine massive, nie dagewesene Ausweitung der Rechte der MieterInnen.

Das geht dann noch weiter: MieterInnen werden in Zukunft nicht nur über die Kosten, sondern auch über die Preise für die Energieträger regelmäßig informiert werden müs­sen. Was wurde sozusagen eigentlich vom Einkäufer, vom Eigentümer für die Energie­träger gezahlt? Wo kauft er ein? Wie sieht der Brennstoffmix aus? Vergleiche, ob sich da gegenüber der gleichen Periode im Vorjahr etwas verändert hat, sind anzustellen, damit man die Kosten steuern kann. Es ist sozialpolitisch sehr wichtig, dass man seine Kosten beeinflussen und steuern kann.

Es sind sogar in den regelmäßigen Abrechnungen Vergleiche anzustellen, wie die Ver­bräuche in anderen Nutzungseinheiten – anonymisiert – im gleichen Gebäude ausse­hen, um damit überhaupt in die Lage versetzt zu werden, das zu beurteilen. Das sind schon großartige Verbesserungen und Serviceleistungen, vor allem auch für Leute, die sich nicht jeden Tag mit Energiefragen beschäftigen.

Es sind Kontaktinformationen verpflichtend zu unabhängigen Beratungseinrichtungen, von denen ich mir helfen lassen kann, zu transportieren, auch zum Konsumentenschutz. Es ist zu erklären, wo man sich beschweren kann, wenn etwas nicht passt. Also das ist schon ein schönes und großes Paket, das vor allem genau für die angesprochenen Mie­terInnen ganz, ganz, große Verbesserungen bringt.

Zum Stichwort Begünstigungen der Unternehmen, die die Ableseeinrichtungen bauen: Die Infos sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen, auch das ist gesetzlich festgehalten, und es ist normiert, dass der Aufwand, der betrieben werden muss, um die Daten aufzu­bereiten, auf nicht kommerzieller Basis zu erfolgen hat. Es darf also niemand ein Ge­schäft damit machen. Das kann auch überprüft werden, man kann auch Beschwerden einreichen. Also die betroffenen Betriebe haben jedenfalls mit der Bestimmung keine Freude, das kann ich Ihnen versichern, die MieterInnen sehr wohl.

Ich denke, das sind durch die Bank erfreuliche Aspekte, erfreuliche Verbesserungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes, es klingt technisch, aber bringt wirklich ganz unmit­telbar viel Erleichterung und mehr Rechte. Die vielen Betroffenen, da bin ich mir sicher, werden sich über eine breite Zustimmung heute freuen. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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