12.52

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Werte Kollegen! Geschätzte Zuschauer vor den Bildschirmen! Wir haben heute diese Gesetzesänderung hinsichtlich Durchführung und Organisation von Kongressen und Veranstaltungen mit der beinhalteten Aufstockung von 2 auf 10 Millionen Euro vor uns liegen. Dazu darf ich vorausschicken, dass wir unsere Zustimmung geben werden.

Wir tun das im notwendigen Bewusstsein, dass diese Änderung vor allem für unsere Unternehmen und damit für viele Tausende Arbeitnehmer, aber vor allem für unseren Tourismus unabdingbar ist. Es braucht diesen Schutzschirm, denn er ist nicht nur ein Schutzschirm für die Kultur- und Kongressveranstalter in Bezug auf die nicht stornierba­ren Kosten, sondern er ist vor allem ein Schutzschirm für die Unternehmen gegen die Planungsunsicherheit, die tagtäglich von dieser Bundesregierung ausgeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ja von dieser Bundesregierung über Monate zum Sterben verurteilt worden, nunmehr werden diese Unternehmen mit skur­rilsten Maßnahmen weiterhin drangsaliert, denn die aktionistisch gefeierte Öffnung ist in Wahrheit keine, sondern es ist ein verordnungs- und verwaltungstechnischer Spießru­tenlauf, der es vielen Unternehmen unmöglich macht, ihre Betriebe entsprechend wirt­schaftlich zu führen.

Das zeigt sich auch hinsichtlich der Doppelbödigkeit, die immer von Schwarz und Grün ausgeht, wenn man einerseits auf die Wichtigkeit der Tourismussparte hinweist und an­dererseits tagtäglich unglaubliche Schikanen verordnet, wie zum Beispiel hinsichtlich Bäderregelung oder Hochzeiten, die Einschränkungen bei den vorhin angesprochenen Busreiseunternehmen oder – das ist auch ein sehr wichtiger Bestandteil im Tourismus – bei den Tausenden ehrenamtlichen Kulturvereinen in Österreich. Da braucht es nieman­den zu wundern, dass der Städtetourismus tot ist und dass die Gastronomie und Hotel­lerie, die nebenbei auch mit einem Fachkräftemangel konfrontiert sind, von einer wirt­schaftlichen Führung teilweise kilometerweit entfernt sind.

Jetzt sind wir schon bei dem, was ich es eingangs gesagt habe: Wir unterstützen diesen Schutzschirm, damit Veranstaltungen auch entsprechend geplant werden können. Schaut man sich aber zum Beispiel die Situation der Reiseunternehmer an, dann sieht man, dass es für sie unrentabel ist, den Besuch einer solchen Veranstaltung entspre­chend anzubieten, da sie ja nur mit 50 Prozent Auslastung fahren dürfen. Das ist natür­lich komplett widersprüchlich, wenn zeitgleich Linienbusse, U-Bahnen und so weiter vollbesetzt sind, dort auf Stehplätzen ohne Mindestabstand, ohne Registrierung Gäste befördert werden dürfen, den Reisebusunternehmen das aber untersagt ist. Das ist ein völliger Wahnsinn, und das versteht kein Mensch mehr.

Dass Veranstaltungen wie Hochzeiten ohne Verpflegung gefeiert werden müssen, schlägt dem Fass den Boden aus, und da muss man wirklich fragen: Wie realitätsfremd muss man überhaupt sein, um so etwas zu verordnen? (Beifall bei der FPÖ sowie der BundesrätInnen Grimling und Novak.)

Dazu kommt die völlig sinnbefreite Verwendung von Masken bei Veranstaltungen im Freien oder in Bädern. Übrigens: Diese Sinnbefreiung erfährt auch eine wissenschaftli­che Bestätigung. Da wir ja heute Sie (in Richtung Bundesministerin Edtstadler), eine Verfassungsrechtlerin, als MinisterInnenvertretung da haben: Sie müssten eigentlich Ih­re Kollegen darauf hinweisen, mit diesen Verordnungen aufzuhören, da diese im Endef­fekt sowieso wieder aufgehoben werden; also das wäre ja eigentlich auch Ihre Aufgabe in dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ. Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Dem absoluten Wahnsinn – wie vorhin angesprochen – sind wirklich Tausende ehren­amtlich Kulturausübende ausgesetzt, die neben einer 20-Quadratmeter-Regel in den Proberäumlichkeiten auch eine Woche im Vorhinein bei der Bezirksverwaltungsbehörde detailliert bekannt geben müssen, wer diese Probe besucht, sofern es mehr als zehn Personen sind  und ich denke einmal, das ist in 99 Prozent der Fälle bei Vereinen der Fall. Ich kann Ihnen aus jahrelanger persönlicher Erfahrung in diesem Bereich sagen, dass mir eigentlich wenige Proberäumlichkeiten bekannt sind, die in dieser Größenord­nung gegeben sind, dass beispielsweise ein Blasmusikverein mit 40 Musikern entspre­chend 20 Quadratmeter pro Musiker zur Verfügung hat. Das wird in Österreich kaum der Fall sein.

Nahezu amüsant ist ja wirklich diese Voranmeldung eine Woche davor bei der Bezirks­verwaltungsbehörde, denn dazu kann ich Ihnen auch aus Erfahrung sagen, dass Tau­sende ehrenamtliche Funktionäre seit Jahren froh wären, wenn sie darauf zurückgreifen könnten, dass sie eine Woche im Vorhinein wissen, wer nächste Woche bei der Probe da sein wird. Diesen Zugang habe nicht nur ich, sondern den haben auch unzählige Vereinsfunktionäre und vor allem auch prominente Musikkollegen wie der Sänger und Blasmusikfunktionär – Sie kennen ihn wahrscheinlich gut – und Tiroler Landeshaupt­mann Günther Platter, der als Präsident des Tiroler Sängerbundes, aber auch des Tiroler Blasmusikverbandes denselben Zugang hat. Er sagt ganz klar, dass diese Regelung völlig absurd ist.

Wenn man sich das vergegenwärtigt, dann versteht man auch, dass die Auswirkungen der Coronamaßnahmen der Regierung von vielen Menschen in direkten Bezug mit ei­nem schwindenden Intellekt einiger Menschen in Verbindung gebracht werden (Beifall bei der FPÖ), denn all diese Absurditäten verunmöglichen einen florierenden, ganzheitli­chen Tourismus in Österreich, und sie sind vor allem im Kulturbereich ein schmerzhafter Stachel im Organismus Tausender Kulturschaffender. Daher fordere ich Sie auf: Been­den Sie endlich diesen Humbug und lassen Sie die Unternehmen entsprechend erfolg­reich wirtschaften! Lassen Sie die ehrenamtlich Kulturschaffenden ihrer wertvollen Arbeit nachgehen! Dann könnten wir uns über viele hervorragend organisierte Kulturveranstal­tungen ebenso wie über Kongresse und einen florierenden Tourismus in der Stadt und auf dem Land freuen. Zudem würde das der psychischen Gesundheit vieler Tausender Menschen in unserem Land gut tun.

Akut greifen Sie aber, wie gesagt, vor allem ständig in die Privatsphäre ein, wie zum Beispiel in die Organisation und die Durchführung von Hochzeiten.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang auch unseren Entschließungsantrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hochzeitsfeiern mit Speisen und Getränken ermöglichen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auch im Interesse der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie der Gastronomie Hochzeiten und sonstige Fei­ern inklusive der Verabreichung von Speisen und Getränken unter Einhaltung der ent­sprechenden Sicherheitskonzepte so rasch wie möglich wieder stattfinden dürfen.“

*****

In diesem Sinne und im Sinne der österreichischen Bevölkerung ersuche ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank. – Der von den Bundesräten Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Hochzeitsfei­ern mit Speisen und Getränken ermöglichen“ ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung.

Zusätzlich zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses. – Bitte. (Bundesrätin Kittl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das war nicht zusätzlich!)