13.48

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste hier und zu Hause vor den Bild­schirmen! Es geht heute um die Neuerlassung eines Gesetzes. Das Vorgängergesetz stammt aus dem Jahre 1994, also noch aus Zeiten vor der Mitgliedschaft Österreichs in der EU. Das hat wirklich schon etliche Jahre auf dem Buckel, und ich denke, es ist gut und richtig, dass wir dieses Gesetz anpassen, damit die Anwendungs- und Inverkehrset­zungsbestimmungen und -vorschriften für alle gleich sind, sprich dass im ganzen EU-Raum für alle Produzenten und alle Anwender dieselben Gesetze und Normen gelten. Das ist eine rein fachliche und sachliche Vorgangsweise. Dabei begleiten uns kontrollie­rende Stellen seitens des Landes. Die Ages und die Labors der Landwirtschaftskammern sind federführend dabei, damit alle Bestimmungen eingehalten werden. Das Gesetz ist ein Regelwerk für Erzeugung und Inverkehrbringung.

Die Anwendung und die Kontrolle werden ebenfalls in diesem Gesetz geregelt, es betrifft alle Mineral- und Wirtschaftsdünger. Wichtig für alle ist, dass für die Landwirtschaft glei­che Vorgaben und damit Chancengleichheit in der Produktion bestehen, keine Nachteile für die eigene Produktion erwachsen und auch Sicherheit in der Versorgung gewährleis­tet ist.

Regelungen für den Handel, der in der EU Düngemittel in den Verkehr bringt, müssen fix sein, damit Anwendersicherheit besteht. Das Ziel muss, so gut es geht, eine flächen­deckende Eigenversorgung und die Gewährleistung einer Zurverfügungstellung von ent­sprechenden Mitteln sein.

Die Landwirtschaft als Hauptanwender dieser produzierten Dünger hat viele Vorgaben. Sie muss genau dokumentieren, wie diese Dünger angewendet werden. Sie darf sie nur bedarfsorientiert, rein zur Ertragssicherung und zur Qualitätssicherung verwenden. Das Ziel der Anwendung der Düngemittel ist immer eine hundertprozentige Versorgung der Menschen in unserem Land mit gesunden, regionalen und frischen Lebensmitteln.

Es ist aber auch eine neue Aufgabe dazugekommen, nämlich die Reststoffverwertung. Wenn wir zurückgehen, sehen wir, dass es die klassischen Wirtschaftsdünger gibt, das sind eben Stallmist, Gülle und Jauche. In der Reststoffverwertung kommen jetzt viele Stoffe dazu, zum Beispiel Kompost oder aus der Industrie, aus der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, Produkte, die aus der Zucker- und Stärkeerzeugung übrig bleiben. Diese Produkte schließen eine Kreislaufwirtschaft. Ich denke, diese Nach­haltigkeit und diese Wiederverwertung können beispielgebend für viele andere Produk­tionszweige und Verwendungen sein.

Das Ziel, das wir, das die Landwirtschaft mit diesem Gesetz verfolgen, ist eine Ressour­censchonung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit für die nächsten Generationen, damit auch in Zukunft die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die auf gesunden und gut versorgten Böden produziert werden, gewährleistet ist. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.51

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner ist Michael Bernard. – Bitte, Herr Bundesrat.