14.04

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, die via Livestream an unserer Bundesratssitzung teilnehmen! Das Thema Pflanzenschutz und die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat wurde in den letzten Monaten und Jahren sehr intensiv und auch sehr emotional diskutiert. Das ist zu einem gewissen Grad auch verständlich, geht es doch um gesellschaftliche Interessen und Ansprüche, die zum The­ma Pflanzenschutz und deren Anwendung zu Recht berücksichtigt werden müssen.

Wer hat wohl größeres Interesse, diesen Ansprüchen gerecht zu werden, als die Bäue­rinnen und Bauern in unserem Land, die durch ihre Bewirtschaftung hochwertigste Le­bensmittel erzeugen, die Kulturlandschaft, Lebens- und Erholungsraum für die Zukunft sicherstellen? Diese schöne und erfüllende, aber auch herausfordernde Aufgabe neh­men unsere Bäuerinnen und Bauern gerne an und sind stolz darauf. Dafür, denke ich, gebührt ihnen wirklich ein aufrichtiger Dank.

Leider kommt in der Diskussion die Sachlichkeit sehr oft zu kurz, denn wenn wir uns die nachhaltige Produktionsweise unserer österreichischen Landwirtschaft anschauen und mit anderen Ländern vergleichen, hat sich seit dem EU-Beitritt durch die Teilnahme an den Umweltprogrammen vieles verbessert. Tatsache ist – und das müssen wir zur Kenntnis nehmen, ob es uns passt oder nicht –, ein gänzliches Glyphosatverbot auf na­tionaler Ebene ist nach EU-Recht nicht möglich – Punkt.

Wer bewertet das in der EU? – Wir haben in Europa zwei Institutionen, die Efsa, die Europäische Behörde für Ernährungssicherheit, und die Echa, das ist die Europäische Agentur für Chemikalien. Auch dort wird dieses Thema von Experten und von der Wis­senschaft begleitet, geprüft und bewertet. Ganz wesentlich dabei ist, dass sich Anwen­der auf wissenschaftliche Grundlagen und Studien verlassen können müssen und nicht politischer Willkür ausgesetzt sind.

Österreich hat beim letzten Zulassungsverfahren des Wirkstoffes Glyphosat gegen eine weitere Zulassung gestimmt, ist aber in der Minderheit geblieben. Das ist die Realität und die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. Das haben Sie auch genau gewusst, als Sie Anfang März Ihren Entschließungsantrag für ein Totalverbot im Bundesrat eingebracht haben. Ihnen ist es nicht um eine sachliche und fachliche Diskus­sion gegangen, sondern mehr um politische Agitation. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie wird es jetzt weitergehen? – Unsere Frau Bundesminister Elisabeth Köstinger und unsere Regierungsparteien sind aktiv geworden, haben nach Vorbild des Bundeslandes Kärnten auf die Bedenken der Europäischen Kommission reagiert und bringen nun ein gemeinsames Teilverbot auf den Weg, das wir heute zu beschließen haben.

Einige Details dazu: „Verboten ist das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat

1. hinsichtlich der Indikation Vorerntebehandlung einschließlich ‚Sikkation‘, sofern das Erntegut für Lebens- und Futtermittelzwecke bestimmt ist,

2. für den Anwendungsbereich“ – zusammengefasst: auf allen öffentlich zugänglichen Flächen –,

„3. für den Haus- und Kleingartenbereich,

4. für die nicht-berufliche Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis vorliegt.“

Dies ist ein Teilerfolg, der auch auf europäischer Ebene zulässig ist.

Generell wurde die Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in der Europäischen Union bis 15.12.2022 erteilt, und es ist ein Bewertungsverfahren auf EU-Ebene in Gang, bei dem insbesondere Gesundheits- und Umweltaspekte für eine weitere Zulassung ausschlag­gebend sind.

Im österreichischen Umweltprogramm wird der Einsatz von Pflanzenschutzmittel jetzt schon nicht gefördert, daher werden auch keine Steuermittel für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel aufgewendet. Das österreichische Umweltprogramm ist ein freiwil­liges Programm, besteht aus vielen verschiedenen Maßnahmen und beschränkt sich nicht nur auf Herbizidverzicht. Österreich ist Vorreiter in der europäischen Landwirt­schaft, was Umweltprogramme, Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltige Bewirtschaf­tung in der Landwirtschaft betrifft. Viele EU-Mitgliedstaaten schließen sich den Grundsät­zen der österreichischen Agrarpolitik an und wollen in ihren Ländern ähnliche Program­me schreiben und umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Meine Erkenntnisse aus der Diskussion zum Pflanzenschutz, aber auch im Zusammenhang mit der Coronapandemie haben eines ganz, ganz deutlich gezeigt: Die Landwirtschaft in Österreich hat die Grund­versorgung in der Zeit der Krise sichergestellt. Das heißt, die Landwirtschaft ist sys­temrelevant. Und ich stelle die Frage: Wann ist uns das eigentlich in den letzten Jahren bewusst geworden? – Ganz besonders bewusst, denke ich, im vergangenen Jahr. Ei­gentlich wurde aber immer davon ausgegangen und es als selbstverständlich erwartet.

Die Konsumenten und Konsumentinnen – das spürt man direkt – sind noch sensibler geworden und wollen wissen, wo die Lebensmittel herkommen und wie die Lebensmittel produziert werden. Dazu haben sie auch ein Recht. Es ist eine Partnerschaft entstanden, die es auch in Zukunft zu vertiefen gilt, um unser Genussland Österreich auszubauen. Wir Bäuerinnen und Bauern sind stolz, dass wir diesen Tisch so reich decken können. Nutzen wir gemeinsam diese Chance und packen wir es gemeinsam an. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.12

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner ist Bundesrat Günther No­vak. – Bitte, Herr Bundesrat.