14.22

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Mit diesem Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird, setzen wir einen kleinen, aber wich­tigen Schritt in die richtige Richtung. Das Teilverbot des umstrittenen Unkrautvernich­tungsmittels Glyphosat wird umgesetzt.

Der Antrag sieht vor, dass Glyphosat an sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks, Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen nicht mehr zum Ein­satz gebracht werden darf. Ebenso sind der Haus- und Kleingartenbereich und die pri­vate Verwendung betroffen. Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat wird an jenen Orten eingeschränkt, die in der Öffentlichkeit als be­sonders sensibel wahrgenommen werden. Dazu zählen etwa Sport- und Freizeitanla­gen, Schulen, Kindergärten, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe. Außerdem werden besonders sensible Personengruppen wie Kinder, ältere oder erkrankte Personen geschützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Teilverbot kann am Ende des Tages nur ein unbürokratisches Totalverbot als Ziel haben. Das sehen im Übrigen namhafte Umweltexperten genauso. Helmut Burtscher-Schaden bezeichnet das Teilverbot als eine (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Light-Version“. Es sei eine Mogel­packung. Die Landwirtschaft als Hauptverursacher der österreichweit ausgebrachten Menge an Glyphosat sei ausgeklammert. Wäre es der Regierung tatsächlich ernst damit, den Einsatz von Glyphosat in Österreich zu reduzieren, dann würde sie den Verzicht auf Glyphosat zur Voraussetzung für den Erhalt von Agrarumweltförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik machen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Es ist sehr bedauerlich, dass sich der Gesetzesantrag nur auf die kleinteilige private Anwendung bezieht, das Gift in der Land- und Forstwirtschaft aber weiterhin versprüht werden darf, kritisiert Natalie Lehner, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace Öster­reich. Die Menschen in diesem Land wollen kein Gift auf ihren Feldern oder Tellern.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid. 2015 wurde es von der Internationalen Agentur für Krebsforschung IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO als beim Menschen wahrscheinlich krebserregend eingestuft.

Immer wieder wird die Frage gestellt: Birgt Glyphosat Gefahren für den Menschen und kann es Schäden in der Natur anrichten? – Viele Studien bringen die Verwendung von Glyphosat mit negativen gesundheitlichen Folgen in Verbindung. Reizungen der Haut und der Augen, Schwindel, Kopfschmerzen, Husten oder Kreislaufprobleme können bei der Anwendung auftreten. Bei vielen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen han­delt es sich um chronische oder langfristige Erkrankungen.

Die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem werden auch von der europäischen Behörde Efsa beschrieben. Als Totalherbizid tötet Glyphosat jede nicht gentechnisch veränderte Pflanze auf dem gespritzten Feld ab. Die gleiche verheerende Wirkung wie auf Pflanzen hat Glyphosat auch auf Bakterien. Was viele nicht wissen: Glyphosat ist auch ein patentiertes Antibiotikum. Nicht zuletzt wird dieses Pestizid als eine der maß­geblichen Ursachen für das weltweit zu beobachtende Amphibiensterben angesehen.

Aus diesen Gründen sind die negativen Auswirkungen des meisteingesetzten Ackergifts auf Ackerflora und Ackerfauna fatal. Die biologische Vielfalt nimmt mit dem vermehrten Einsatz mehr und mehr ab. Regenwürmer und Bodenbakterien werden dezimiert, damit gehen wichtige Funktionen eines gesunden Bodens verloren. Da Glyphosat alle Pflan­zen tötet, die nicht dagegen resistent sind, wird vielen Tieren ihr Lebensraum entzogen. Weniger Wildpflanzen auf und neben den Ackerflächen bieten weniger Lebensraum für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten, die in unserem Ökosystem eine wichti­ge Rolle spielen. Kollege Günther Novak hat schon erwähnt, dass die ökologische Viel­falt darunter sehr leidet.

Da Glyphosat das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid ist, kann es inzwischen in fast allen konventionell hergestellten Lebensmitteln nachgewiesen werden. Mein Kollege Michael Bernard wird dazu heute noch einen Entschließungsantrag betreffend „Glypho­satkennzeichnung für Lebensmittel“ einbringen.

Das Verbrauchermagazin „Öko-Test“ hat Glyphosat in Linsen, Kinderkeksen, Schoko­müsli, Mehl und Brot nachgewiesen. Funde in der Muttermilch und im Urin zeigen eben­falls, wie universell Glyphosat verwendet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. Diesem Antrag werden wir unsere Zu­stimmung geben, ein Totalverbot von Glyphosat muss jedoch das erklärte Ziel sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.28

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Lackner. – Bitte.