14.52

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Worum geht es bei den Tagesordnungspunkten 9 bis 11? – Kollege Hübner hat dazu schon einiges ausgeführt. Es geht um das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, es geht um die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und um die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge und es geht um die Änderung des Vertrages zur Einrichtung des Euro­päischen Stabilitätsmechanismus.

Die Aufbringung der Mittel für den EU-Haushalt soll durch den Eigenmittelbeschluss ge­regelt werden. Es ist mit diesem Beschluss vorgesehen – Kollege Hübner hat es schon ausgeführt –, dass die Eigenmittel, die die Europäische Kommission in einem bestimm­ten Jahr zur Finanzierung von Ausgaben abrufen kann, von 1,2 Prozent auf 1,4 Prozent erhöht werden. Dadurch soll die Europäische Union unter anderem auch wegen des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs mehr finanziellen Spielraum, mehr Bewe­gungsfreiheit erhalten.

Damit die neuen Finanzierungsvereinbarungen des EU-Haushalts rechtswirksam wer­den können, ist der Eigenmittelbeschluss durch die Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Ein wesentliches Ziel für Österreich in der neuen Regelung des Eigenmittelbeschlusses ist, dass Österreich im Zeitraum von 2021 bis 2027 eine Bruttokürzung in Höhe von 565 Mil­lionen Euro jährlich in Form eines Beitragsrabatts erhalten soll und wird. Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Modernisierung und Vereinfachung des Eigenmittelsystems. Das System wurde seit 1988 zwar immer wieder leicht novelliert, aber nie grundlegend geändert. Durch die umfassende Änderung des Eigenmittelsystems sollen Einfachheit, Transparenz und Gerechtigkeit im Vordergrund stehen.

Zudem soll die EU-Kommission ausnahmsweise ermächtigt werden, bis 2026 an den Kapitalmärkten Schulden in Höhe von 750 Milliarden Euro aufnehmen zu dürfen. (Bun­desrat Spanring: Eine Kleinigkeit halt, nicht?!) Dies soll ausnahmsweise passieren und das Geld soll ausnahmslos und ausschließlich für die Bewältigung der Covid-19-Krise in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Von den 750 Milliarden Euro – Kollege Hübner hat das auch schon ausgeführt – sollen 360 Milliarden Euro für Darlehen und bis zu 390 Milliarden Euro für Ausgaben verwendet werden – das sind dann sogenannte nicht rückzahlbare Zuschüsse. Beides dient wie bereits erwähnt ausschließlich zur Krisenbe­wältigung in den Mitgliedstaaten.

Den finanzschwachen Mitgliedstaaten in Zeiten wie diesen – in der Covid-19-Krise – zu helfen ist ein Akt der Solidarität und wird dem Gedanken der europäischen Einigkeit gerecht. Zudem wird Österreich als Exportland von der Hilfe für die Mitgliedstaaten pro­fitieren, da es auch für die österreichische Wirtschaft existenziell ist, dass der Konsum und die Nachfrage in den finanzschwachen Mitgliedstaaten durch die Covid-19-Hilfen angekurbelt werden. Auch Österreich wird zukunftsorientierte Projekte über den gemein­sam geschaffenen Fonds einreichen.

Kollege Hübner, Ihre rechtlichen Einwände und die von der FPÖ geäußerte Forderung der Nichtunterzeichnung sind für uns nicht haltbar. Es gibt dazu gegenteilige Ausführun­gen des Juristischen Dienstes des Rates. Zudem wurde vom deutschen Bundesverfas­sungsgericht die Forderung einer Untersagung der Ratifizierung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wie schon erwähnt handelt es sich hiermit um eine zur Be­wältigung der Folgen der Covid-19-Krise außerordentliche, einmalige und befristete Er­mächtigung der Kommission, Schulden auf dem Kapitalmarkt aufnehmen zu dürfen. Es ist eine Chance und kein Einstieg in die Schuldenunion. Das Wiederaufbau- und In­vestitionsprogramm ist eine Chance dahin gehend, dem Klimawandel in Europa entge­genzutreten, eine Chance, dass Europa den Anschluss bei der Digitalisierung nicht ver­liert, eine Chance, dass Europa umweltfreundlicher, moderner und zukunftsfitter wird.

Ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, diesen Gesetzesänderungen zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.57

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner ist Bundesrat Stefan Schen­nach. – Bitte, Herr Bundesrat.