Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich nehme diesen Antrag zur Kenntnis und gehe daher auch so vor.
Wir gelangen somit zur Abstimmung. – Ich sehe, die Plätze sind eingenommen.
Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich ersuche die Schriftführung bitte wieder um die Feststellung der Mehrheit beziehungsweise Minderheit. Wir beide nehmen natürlich auch an der Abstimmung teil. (Schriftführerin Miesenberger nimmt gemeinsam mit Vizepräsidentin Hahn die Stimmenzählung vor.)
Wir kommen zur Gegenprobe: Ich bitte jetzt um die Gegenstimmen, ich bitte jene um ein Handzeichen. (Schriftführerin Miesenberger nimmt gemeinsam mit Vizepräsidentin Hahn die Stimmenzählung vor.)
Wir haben somit Stimmengleichheit mit jeweils 30 abgegebenen Stimmen. – Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt. Ein Beschluss des Bundesrates ist somit nicht zustande gekommen. (Bundesrat Steiner – in Richtung Bundesrat Himmer –: Danke, sonst wäre er vielleicht durchgegangen!)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheitswesen“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. Auch ich nehme, ebenso wie die Schriftführerin, natürlich von meinem Stimmrecht Gebrauch. – Auch in diesem Fall haben wir eine Stimmengleichheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.