Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Christian Buchmann: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 1, 2, 3, 6, 9, 12, 14 und 15 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkte 2 und 3:

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 2 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 2/1).

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 3 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 3/1).

Die Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschlie­ßungsantrag Beilage 2/2 EA ein.

Bundesrat Karl Bader stellt gemäß § 54 Abs. 2 GO-BR das Verlangen, bei der Bekannt­gabe des Abstimmungsergebnisses auch die Anzahl der „Für“- und „Gegen“-Stimmen bekannt zu geben.

Abstimmungen:

TO-Punkt 2: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit (dafür: 31, dagegen: 26) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 3: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit (dafür: 31, dagegen: 26) angenommen.

Tagesordnungspunkt 6:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Die Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 9/1 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 9:

Berichterstattung: Antrag,

1. keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 23i Abs. 3 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stim­menmehrheit (somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 9/1 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 12:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Tagesordnungspunkte 14 und 15:

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 14/1 EA ein.

Die Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 14/2 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 14: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stim­menmehrheit angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 14/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 14/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 15: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmen­einhelligkeit angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 2, 3, 6, 9, 12, 14 und 15 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss die­ser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 14 Anfragen, 3882/J-BR/2021 bis 3895/J-BR/2021, eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 24. Juni 2021, 9 Uhr, in Aussicht ge­nommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 22. Juni des Jahres, 14 Uhr, vorge­sehen.

Kommen Sie gut nach Hause und bleiben Sie gesund!

Die Sitzung ist geschlossen.