11.05

Bundesrat Sebastian Kolland (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin bei den Tagesord­nungs­punkten 1 bis 3 doch etwas anderer Meinung als Kollege Schilchegger. Ich halte es für sehr wichtig und auch notwendig, dass wir auch weiterhin eine rechtliche Basis dafür haben, dass wir wichtige Entscheidungen von Gremien, die wir brauchen, um die Republik am Laufen zu halten, auch zukünftig via Videokonferenz treffen können.

Warum? – Wir sind zwar in der Pandemiebekämpfung ohne Frage gut am Weg – die Inzidenzzahl ist niedrig, die Infektionen sinken, die Durchimpfungsrate steigt –, wir sind aber eben noch nicht durch. Es gibt Unsicherheiten, es gibt Unwägbarkeiten wie bei­spielsweise die Deltavariante, die sich doch in manchen Regionen Europas derzeit sehr rasant ausbreitet. Ich glaube, es gibt überhaupt keinen Grund zur Panik, auch weil wir wissen, dass alle Impfstoffe, die wir zur Verfügung haben, auch gegen die Deltavariante schützen.

Es ist aber notwendig, auch vorsichtig zu bleiben, und deshalb, glaube ich, ist es richtig, sollte es vielleicht angesichts steigender Infektionszahlen notwendig sein, die körper­liche Kontaktaufnahme wieder etwas zu reduzieren und von Präsenz- in Videokon­feren­zen zu wechseln, eine entsprechende Basis dafür zu haben.

Ich stimme diesen Bestimmungen auch deshalb ohne Bedenken zu, weil wir in den letzten Monaten schon gesehen haben, dass alle, denen diese Möglichkeit eingeräumt worden ist, auch sehr verantwortungsvoll mit den Instrumenten umgehen. Das ist sowohl in der Justiz der Fall, wo Richter sehr genau abwägen, unter welchen Verfahrens­schrit­ten sie Videokonferenzen hinzuziehen, und auch immer ein Auge darauf haben, dass die Verfahrensqualität dadurch nicht negativ beeinflusst wird.

Und das ist auch bei den Gemeinden der Fall. Ich kenne keinen Gemeinderat und keinen Bürgermeister, der eine Freude damit hat, Sitzungen mittels Videokonferenz abhalten zu müssen – im Gegenteil: Es ist anstrengend, eine teilweise wirklich lange Tagesordnung über Stunden mittels Videokonferenz durchführen zu müssen. Niemand macht das gerne, aber wenn es aus Verantwortung gegenüber der Gesundheit aller Sitzungs­teil­nehmer notwendig ist, dann ist es gut, dass es diese rechtliche Möglichkeit gibt und dass wir sie auch bis Jahresende verlängern.

Zusammengefasst: Das sollte natürlich nicht ins Dauerrecht übergehen, da bin ich bei Kollegen Schilchegger, aber wir sollten uns nach Überwindung der Pandemie durchaus in Ruhe, aber sehr intensiv, damit auseinandersetzen, welche Möglichkeiten, die wir in den letzten Monaten intensiv genutzt haben, es auch wert sind, eventuell ins Dauerrecht übernommen zu werden. Jetzt, solange wir in dieser Situation sind, ist es aber wichtig, dass man eine rechtliche Basis schafft, um Entscheidungen treffen zu können.

Deshalb ist es eine gute Entscheidung, diese Entscheidung heute zu treffen. Vielleicht ist auch die FPÖ noch zu überzeugen. Wir werden diesen Anträgen auf jeden Fall zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

11.08

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Soeben im Hohen Haus eingetroffen ist Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr.in Margarete Schramböck. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und Grünen.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.