11.15

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Ministerinnen! Ich finde es schon ein bisschen aben­teuerlich von der FPÖ, Notmaßnahmen in einer Krise, die jetzt wirklich allen das Leben erleichtern, als verfehlt darzustellen. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Sie übersehen sehr bewusst, dass es begleitend eine Reihe von Hilfsmaßnahmen und Programme zur Unterstützung Betroffener gibt. Ich erinnere an unseren Sozialminister, der in dieser Woche 24 Millionen Euro als ersten Schritt bereitstellt, um Delogierungen zu vermeiden, um zu schauen, dass die Menschen möglichst ihre Wohnungen nicht ver­lieren. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist ja das Wenigste, was man tun kann! Ihr habt es ja selber verbockt!)

Wir haben gehört, es geht in der Sache im Wesentlichen um eine Reihe von Frist­ver­längerungen für getroffene Krisenbewältigungsmaßnahmen, die Durchführung virtueller Verhandlungen in Zivilverfahren zum Beispiel, Umlaufbeschlüsse bei Gerichten, Ge­meinderatsbeschlüsse, die via Videokonferenz gefasst werden können und so weiter. All diese sind wieder mit Befristung, die meisten bis Jahresende.

Okay, jetzt kann man schon sagen, die getroffene Zurückhaltung und Vorsicht bei den gesetzlichen Änderungen durch relativ kurz gewählte automatische Verfallsfristen bringen uns jetzt wieder neue Beschäftigung und Beschlussfassungen. Ja, das stimmt natürlich. Auf der anderen Seite finden wir trotzdem oder gerade deshalb auch, dass es richtig ist und war. Lieber einmal mehr in überschaubaren Fristen verlängern, als zu lange irgend­welche Sondermaßnahmen aufrechterhalten – das war von Anfang an ein wichtiges Prinzip, und das haben übrigens auch viele zu Recht eingefordert.

Wir hoffen auch, dass es diesmal mit den Fristen reichen wird. Es sieht im Moment zwar gut aus, aber niemand von uns kann garantieren, dass wir diese Regelungen im Herbst nicht wieder brauchen werden. Und sollte dies der Fall sein, ist es besser, jetzt den Rahmen dafür zu schaffen, als dann möglicherweise schnell wieder Fristverlängerungen auf den Weg bringen zu müssen.

Ein wichtiger Punkt ist ja auch, dass die betroffenen Einrichtungen davon nicht Gebrauch machen müssen. Teils ist es ja sogar ausdrücklich geregelt, dass es nur dann in An­spruch genommen werden kann, wenn es anders nicht geht.

Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit von Institutionen zu erhalten und die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sichern. Die Verlängerungen sind übrigens ja auch teils auf aus­drück­lichen Wunsch der Betroffenen vorgenommen worden, eigentlich unspektakulär, auch im Punkt 4 der Tagesordnung, in dem es um etwas anders geht, nämlich um eine Re­paratur nach einem VfGH-Erkenntnis. Auch das ist unspektakulär und es ist gut, dass dort Klarheit hineingebracht wird.

Noch ein paar Worte zu den auch hier bereits entstehenden Diskussionen, ob bestimmte Maßnahmen und Erleichterungen, die getroffen wurden, nicht dauerhaft verankert wer­den sollen: Ja, auch wir glauben, dass es Aspekte gibt, die Sinn machen. Allerdings muss man wirklich mit ganz, ganz großer Vorsicht herangehen. Es sind mit diesen Regelungen ja auch tatsächlich Einschränkungen von Rechten verbunden, auch Ein­schränkungen in der Unmittelbarkeit, in der Wahrnehmung von Rechten. Das ist natür­lich sehr sensibel. Nur weil formal zum Beispiel eine Videokonferenz oder Verhandlung möglich ist, ist es vielleicht noch nicht gut für die Betroffenen.

Wir legen mit Sicherheit großen Wert darauf, dass die jetzigen Fristen dann auch tat­sächlich automatisch verfallen, dass aber danach sehr wohl eine Debatte geführt wird, wo es Sinn macht, etwas ins Dauerrecht überzuführen, vor allem auch wenn es darum geht, wo man noch gleichzeitig sozialpolitisch Verbesserungen herbeiführen kann. In diesem Sinne ersuchen wir Sie um möglichst breite Zustimmung. – Ich danke dafür. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.20

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Mag.a Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.