12.01

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich spreche heute zu einem Thema, zu dem wir in den Ausschüssen eine einhellige Abstimmung gehabt haben. Es geht um die Passgesetz-Novelle, das Sicherheitspolizeigesetz, das Asylgesetz und das Staatsbürgerschaftsrecht.

Wir stehen nun am Beginn der Reisezeit. Ich darf als Touristiker berichten, dass die Buchungslage hierzulande sehr gut ist und dass mehr als die Hälfte der Österreiche­rinnen und Österreicher im heurigen Jahr einen Urlaub in Österreich, aber auch fast die Hälfte einen Urlaub im Ausland plant. Das passt sehr gut dazu: Wenn man reist, braucht man einen Reisepass – und diese Umsetzung einer EU-Verordnung macht unsere Reisepässe und unsere Personalausweise generell fälschungssicher. Das steht hinter dieser EU-Verordnung.

Nur einen kleinen Hinweis, damit man eine Vorstellung davon hat: Circa 750 000 Rei­se­pässe und 200 000 Personalausweise werden in Österreich jährlich ausgestellt. Nun wird es auch bei den Personalausweisen einen elektronischen Datenträger geben, da gibt es dann neben dem Foto auch zwei Fingerabdrücke. Auch die Reisepässe, wie wir sie alle kennen, werden fälschungssicherer gemacht; sie bekommen ein neues Erschei­nungsbild. Das wird natürlich auch bei der Kriminalitätsbekämpfung und auch beim Austausch mit den Geldwäschestellen helfen.

Alle unter uns, die viel reisen, wissen: Man kann mit dem österreichischen Reisepass ohne Visum fast alle Länder dieser Welt bereisen. Das heißt, wir haben hier ein sehr gutes und sicheres Produkt, es zählt zu den stärksten Reisepässen weltweit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir ebenfalls ein paar Worte zum Sicher­heitspolizeigesetz: Wir haben festgestellt, dass nicht nur heuer, sondern auch schon im vorigen Jahr eine sehr starke Zunahme der häuslichen Gewalt zu verzeichnen war. Jede fünfte Frau wird in Österreich Opfer von häuslicher Gewalt. Das ist natürlich verwerflich, verbrecherisch, schrecklich und abscheulich. Wenn man in diesem Themenkreis helfen will, dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, um dem Problem Herr zu werden: Es bedarf einer Zusammenarbeit aller Institutionen. Ich meine damit nicht nur die Polizei, ich meine auch die Justiz, die Jugendämter, die NGOs bezie­hungs­weise die Gewalt­schutzeinrichtungen. Ich darf auch erwähnen: Es wurde ein ständiges Dialogforum eingerichtet. Danke auch an die SPÖ, die da viel Initiative gezeigt hat. Es wird in Zukunft, auch wenn es kein behördlich verhängtes Annäherungs- und Betretungs­verbot gibt, möglich sein, entsprechende Informationen zu bekommen. Das wird ein weiterer Mosaik­stein sein, um in dieser Thematik Fortschritte zu erzielen.

Was das Asylgesetz betrifft, möchte ich, um den Bogen zu spannen, erwähnen, dass es im Fremdenrecht, wie wir alle wissen, natürlich sehr viel Parteienverkehr gibt. Man ist mit viel Bürokratie befasst. Im Zuge der Coronapandemie hat man im vorigen Jahr eine Reduktion der Kontakte veranlasst. Das Gesetz, mithilfe dessen man das erreichen wollte, war zuvor bis zum 31.12.2020 befristet und wäre nun mit Ende Juni außer Kraft getreten. Man hat es nun noch einmal bis zum Jahresende verlängert.

Ich möchte dann noch erwähnen, dass sich in der EU natürlich auch viele Bürger befinden, die eine unbegrenzte Aufenthaltsbewilligung bekommen. Wir alle wissen, dass aufgrund der Reisebeschränkungen, die nicht nur den Tourismus betroffen haben, auch Personen mit einer unbeschränkten Aufenthaltsbewilligung oft Probleme hatten, zurück­zukehren, weil ja die Reisetätigkeit eingeschränkt war. Man hat auch die diesbezüglichen Regelungen noch einmal auf zwölf Monate verlängert.

Abschließend möchte ich noch betreffend das Staatsbürgerschaftsrecht Folgendes erwähnen: Es hat ja vor Kurzem noch Diskussionen darüber gegeben, dass in Bezug auf die Staatsbürgerschaft bereits nach sechs anstelle von zehn Jahren ein Anspruch bestehen sollte, dass die Frist verkürzt werden sollte, und dass das bisherige Prinzip, das sich an der Staatsbürgerschaft der Eltern orientiert, durch das Prinzip der Geburt ersetzt werden sollte. Wir sind der Überzeugung, dass dies nicht ausreicht, sondern dass eine Verleihung der Staatsbürgerschaft am Ende einer erfolgreichen Integration stehen muss. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat festlegt, zu welchen Bedingungen jemand eine Staatsbürgerschaft bekommt. Das ist weltweit so. Es ist geltende Rechtslage in Österreich – speziell im Asylrecht –, dass man sich nicht aussuchen kann, anderswo zu leben als im ersten sicheren Drittstaat. (Bun­desrat Ofner: Das macht er aber perfekt, der Nehammer!) Wir wollen, dass das so bleibt. (Bundesrätin Grimling: ... euer Vorschlag!) Wir sind die Herren in unserem eigenen Haus und wir wollen nicht, dass die Staatsbürgerschaft entwertet wird, das heißt, deren Verleihung muss am Ende einer gelungenen Integration erfolgen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist allgemeiner Konsens, den ich auch vonseiten der Bevölkerung verneh­me. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile ihm dieses.