13.21

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Das österreichische Bundesheer ist seit dem Ausbruch der Coronapandemie ständig im Einsatz und hat damit bewiesen, dass es eine strategische Reserve der Republik Österreich ist. Seit März des Vorjahres waren im Durchschnitt jeden Tag 1 000 Soldatinnen, Soldaten und Zivildienstleistende im Rahmen von Assistenzeinsätzen im Covid-19-Einsatz. An Spitzentagen waren es sogar 8 000 Per­sonen.

Um während der Pandemie all diese Kräfte aufbringen zu können, wurden im Frühjahr des Vorjahres zwei Maßnahmen getroffen: erstens eine Verlängerung des Präsenz­dienstes – das heißt, dass bei 2 300 Soldatinnen und Soldaten der Grundwehrdienst um drei Monate verlängert wurde – und zweitens die Teilmobilmachung der Miliz. Die Teil­mobilmachung der Miliz ist erstmalig in der Geschichte des österreichischen Bundes­heeres, aber auch erstmalig in der Geschichte der Zweiten Republik erfolgt.

Mit der heute vorliegenden Gesetznovelle zum Heeresgebührengesetz können wir ge­meinsam mit der Besoldungsangleichung im Einsatzfall die Ungerechtigkeit bei der Be­zahlung beseitigen.

Die vorliegende Novelle enthält noch einen zweiten Schwerpunkt, nämlich das Modell Mein Dienst für Österreich. Mit diesem Modell ist es gelungen, für junge Soldatinnen und Soldaten ein attraktives berufliches Angebot zu schaffen. Für die Freiwilligen bietet das Heer neben einem guten Verdienst auch die Möglichkeit, berufliche Wartezeiten zu überbrücken. Dieses Modell wird sehr gerne angenommen; aktuell sind es 630 Frei­willige.

Um die Zahl der Freiwilligen noch zu erhöhen, soll die Neueinführung einer Freiwilligen­prämie – das sind circa 400 Euro netto – als Anreiz für freiwillige Meldungen zur Miliz dienen. Zusätzlich soll eine Kaderausbildungsprämie von circa 200 Euro netto für jene geschaffen werden, die während des Grundwehrdienstes eine Milizkaderausbildung beginnen. Warum schon während des Grundwehrdiensts? – Weil dieser die Basis für alles ist. Ohne Grundwehrdiener gibt es keine Kadersoldaten, und ohne Grundwehr­diener gibt es keine Miliz.

Da der Zivildienst ein Heerersatzdienst ist, werden auch da Anpassungen betreffend Vergütung vorgenommen. Alles in allem sind diese Gesetzesänderungen Teil einer großen Reform. Ein modernes, leistungsfähiges Heer ist das Ziel: von Großinvestitionen wie der Anschaffung von Leonardo-Hubschraubern über nötige Verbesserungen bei der Mannesausrüstung bis zu strukturellen Veränderungen mit einer Verschlankung der Zentralstelle.

Man sieht an diesem Beispiel eindrucksvoll, dass starke Frauen in einer bisherigen Män­nerdomäne viel bewegen können – deshalb ein großes Dankeschön an die zuständigen Ministerinnen für ihren unermüdlichen Einsatz. Ich ersuche Sie, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile ihm dieses.