14.05

Bundesrätin Ing. Judith Ringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es unter anderem darum, die Schul­versuche in den schulischen Regelbetrieb überzuführen. Das ist sehr begrüßenswert, da dadurch neue Innovationen verankert werden. Auch Englisch als Pflichtfach in der Volksschule ist absolut begrüßenswert, denn ich kann Ihnen sagen: Im internationalen Vergleich ist es einfach eine Notwendigkeit, Englisch stärker zu forcieren. Da, glaube ich, sind wir uns alle einig, dass dies immer wichtiger wird. Wie meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, ist das keine Selektion beim Wechsel in die AHS, da das hier nicht berücksichtigt wird, aber es schafft eine wichtige Basis. (Bundesrätin Hahn: Ja, natürlich ist es ...!)

Auch die Einbeziehung der Jahresnote in die Maturanote ist eine sinnvolle Maßnahme. Unsere Maturantinnen und Maturanten haben ihre Prüfungen unter ganz speziellen und sehr fordernden Bedingungen abgelegt. Dass das so gut geklappt hat, ist auch unseren kompetenten Professorinnen und Professoren und den Direktorinnen und Direktoren zu verdanken. Dafür möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und Grünen.)

Jetzt steht aber eines an: Nicht alle haben die Matura geschafft, nicht alle haben sie abgeschlossen, und es braucht halt Nebentermine. Damit diese Nebentermine auch in dieser ganz speziellen Covid-Form abgewickelt werden können, braucht es eine Verlän­gerung, und dazu braucht es eine Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Ich darf hier auch allen Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich zu ihrer Matura gratu­lieren. Dass sie das auch in dieser speziellen Zeit geschafft haben, ist eine ganz spezielle Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und Grünen.)

Eine Nichtzustimmung zu dieser Gesetzesänderung bringt eine Verunsicherung für ge­nau jene Personen, die diese Nebentermine abwickeln dürfen, die dort antreten müssen. Genau diese Situation können wir nicht brauchen. Wir brauchen Klarheit, wir brauchen Planbarkeit – wie auch schon oft erwähnt worden ist –, und deshalb ersuche ich alle um Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Da es auch um die Kompetenzen des Herrn Ministers und des Ministeriums geht: Der Herr Minister hat uns in dieser Krise gezeigt, dass er sehr sorgsam und sehr verantwor­tungsvoll mit dieser Situation umgeht. Ich bin davon absolut überzeugt, dass der Herr Minister alles Menschenmögliche unternehmen wird, die Schulen offenzuhalten und er keine pauschalen Schließungen verordnen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Hoffen wir es einmal!) In Krisensituationen braucht es aber rasche Lösungen, schnelle Lösungen, und die sind nur mit einer Kompetenzerweiterung sicherzustellen.

Weiters geht es um die Schaffung der Möglichkeit für die Unis, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen, im Wintersemester 2021/22 Maßnahmen zur Verhinde­rung der Virusverbreitung durchzuführen, damit auch Präsenzveranstaltungen und der gewohnte Uniunterricht gewährleistet werden können. Statt dem üblichen Testnachweis ist ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr zu erbringen. Das soll sicherstellen, dass wir wieder zum gewohnten Ablauf zurückkehren können, und das ist auch nur auf das Wintersemester 2021/22 beschränkt.

Da meine Vorrednerin Frau Hahn über die Inklusion und Selektion gesprochen hat, möchte ich hier noch eines sagen: Als Mutter eines schwerstbehinderten Kindes bin ich sehr froh, dass meine Tochter nicht in einer Integrationsklasse ist, weil sie damit überfordert wäre. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Inklusion ist ein Wunsch, aber nicht für alle immer das Beste. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, genau. (Bundesrätin Hahn: ... Rahmenbedingungen kann man auch in Regelschulen schaffen!) – Da geht es nicht um Rahmenbedingungen, sondern da geht es um spezielle Ausbildungen und das Ganze rundherum. Das ist nicht so einfach, und ich bin zutiefst dankbar, dass meine Tochter in eine Schule gehen kann, wo das gewährleistet ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich bringe nun folgenden Antrag gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR ein:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 15, „Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Min­derheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (862 d.B. und 916 d.B.)“, in der 927. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.11

Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung einge­brachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­organisationsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte.