14.53

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und natürlich sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Pflegefondsgesetz hat zum Ziel, beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz einen Verwaltungsfonds, den sogenannten Pflegefonds, einzurichten, der durch die Gewährung von Zweckzuschüssen die Länder und Gemeinden im Bereich der Lang­zeitpflege unterstützt. In § 2b sind Bestimmungen für den Fall einer Pandemie formuliert, die nunmehr angepasst werden sollen.

In Zukunft soll es möglich sein, außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal zu leisten. Diese Zuwendungen sollen zudem von allen bun­desgesetzlichen Abgaben befreit sein. Der Zuschuss des Bundes ist auf eine betragliche Höhe von durchschnittlich 500 Euro pro Bezieherin beziehungsweise pro Bezieher be­grenzt.

Die Änderungen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes beziehen sich zunächst darauf, die Anzahl der von öffentlichen Apotheken abgegebenen Sars-Cov-2-Antigentests zur Eigenanwendung von fünf auf zehn pro Packung und Monat ab 1. Juni 2021 zu erhöhen.

In einem neu eingeführten § 1f werden auch im COVID-19-Zweckzuschussgesetz Son­derbestimmungen für außerordentliche Zuwendungen festgehalten. Aus den Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds wird vom Bund ein Zweckzuschuss an die Länder und an die Gemeinden geleistet. Dieser ist für die Zahlung außerordentlicher Zuwendun­gen und für den Ersatz für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen an Personen bestimmt, die bei den Krankenanstalten oder bei vorübergehend eingerichteten medizi­nischen Versorgungseinrichtungen für die an Covid-19 Erkrankten und Krankheits­ver­dächtige oder bei Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, beschäftigt sind oder waren. Diese außerordentliche Zuwendung ist auch für Personen vorgesehen, die für im persönlichen Kontakt verrichtete medizinische oder nicht medizi­nische Betreuung von PatientInnen oder für im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten verrichtete Reinigungsdienste zuständig waren. – Das sei zu den Veränderun­gen, die wir heute beschließen wollen, gesagt.

Ich persönlich finde es sehr wichtig, dass wir nach dem kollektiven Klatschen und vielen verbalen Danksagungen jetzt auch eine Anerkennung der Leistungen des Pflege- und Betreuungspersonals sowie des medizinischen Personals und der Reinigungskräfte in finanzieller Form vornehmen. (Bundesrat Schennach: Dafür seid ihr ja in der Regie­rung!) Dieser Beitrag des Bundes ist dabei auf 500 Euro begrenzt, aber die Betreiber von Einrichtungen und Krankenanstalten haben die Möglichkeit, diesen Pflegebonus nach eigenem Ermessen zu gestalten. Wenn also beispielsweise eine Krankenanstalt beschließt, den eigenen MitarbeiterInnen für die Tätigkeit in den vergangenen Monaten einen Bonus von 1 000 Euro pro Person auszuzahlen, so ist das natürlich möglich.

Jetzt noch kurz zu den wichtigen Leistungen der Pflege, da wir ja alle sehr schnell zum Vergessen neigen und viele Dinge für selbstverständlich halten: Im März 2020 waren Pflegekräfte Schlüsselarbeitskräfte. Während sich ein Großteil der Menschen im Home­office wiederfand, fuhren Pflegepersonen täglich weiter zur Arbeit. Sie versuchten, die BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen vor einem Virus zu schützen, von dem im letzten Jahr noch sehr wenig bekannt war. Gleichzeitig haben sich diese Pflegekräfte um Kontakte zu Angehörigen oder auch um Friseurtermine bemüht, und sie mussten einfach extrem viel kompensieren. Das nur als kleines Beispiel, und da habe ich noch gar nicht von den Leistungen des Pflegepersonals gesprochen, die auf den Intensivstationen um das Leben der schwer an Covid-19 erkrankten Menschen gekämpft haben.

Die Arbeit des Pflegepersonals war im Jahr 2020 im Fokus der Öffentlichkeit wie eigent­lich schon lange nicht mehr oder sogar noch nie zuvor. Das, glaube ich, ist auch wichtig, das sollten wir vor dem Hintergrund der anstehenden Pflegereform auf keinen Fall ver­gessen.

Das Jahr 2020 und natürlich auch Teile von 2021 sind sicherlich eine Ausnahmesituation gewesen, doch die ganz großen Themen wie fehlendes Personal und adäquate Be­zahlung bestehen auch zu normalen Zeiten, und sie spitzen sich weiter zu. Insofern freue ich mich heute, dass wir diese Form der finanziellen Abgeltung beschließen können und dass das Ganze breite Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

14.58

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte.