16.19

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Bundesrätin Steiner-Wieser: Die Maske runter! Ich verstehe nichts!) – Ich werde mich bemühen, dass ich laut rede. Ist es besser, wenn ich so rede? Geht das so? – Alles klar, dann rede ich ein bisschen lauter!

Geschätzte Mitglieder der Bundesrates! Lassen Sie mich zuerst festhalten, dass ich mich über die heutige Dringliche Anfrage freue – eigentlich sehr freue –, weil sie mir die Mög­lichkeit gibt, Ihnen ausführlich über das Thema Impfen Bericht zu erstatten. Die Covid-Impfung ist das entscheidende Mittel zur Bekämpfung und zur Beendigung der Covid-19-Pandemie, zum Schutz von Menschenleben und zur Aufrechterhaltung unseres Ge­sundheitswesens, insbesondere auch um Krankenhauskapazitäten auf der Intensiv­station zu schützen. Wir als Politikerinnen und Politiker haben eine besondere Verant­wortung dafür, dass sich Menschen über die Impfung informieren und dieses nieder­schwellige Angebot möglichst auch in Anspruch nehmen. (Bundesrat Hübner: Informie­ren, aber nicht propagieren! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es betrübt mich aber auch, dass es in diesem Haus eine Fraktion gibt, die seit Monaten bewusst auf Stimmenjagd bei VerschwörungstheoretikerInnen und Wissenschafts­fein­den geht (Zwischenrufe bei der FPÖ) und in zynischer Weise seit Wochen und Monaten Impfungen wider besseres Wissen diskreditiert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wenn Sie noch einer Familie, die ein Kind verloren hat – weil eingangs davon ge­sprochen wurde –, kondolieren, Eltern, die ihrem Kind ins Grab nachschauen, und gleichzeitig die Impfung mit wissenschaftlichem Blödsinn diskreditieren, den Leuten sagen, sie sollen nicht testen gehen, dann verstehe ich das nicht! Ich erinnere mich an Frau Gesund­heitssprecherin Belakowitsch, die doch tatsächlich vor Weihnachten gemeint hat, man solle nicht testen gehen, denn es könnte sein, dass man positiv ist, und dann kann man die Großeltern nicht treffen. – Können Sie so etwas vertreten? (Rufe bei der FPÖ: Ja!) – Ja, dann stecken wir die Großmutter lieber an, und dann stirbt sie vielleicht besser. Lieber nicht testen gehen – ja! (Bundesrat Steiner: A geh, hörst auf mit dem Populismus! Du Populist du! Populist! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das ist kein Populismus! Man muss die Leute anständig informieren, und ich kann Ihnen auch sagen, was zum Beispiel die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugend­heilkunde über die Impfung sagt – neben dem Nationalen Impfgremium, neben der EMA und neben mehreren Millionen geimpften Kindern in den USA und in Kanada. (Bundesrat Steiner: WHO! WHO! Ja, du Zauberer! – Bundesrätin Schartel: WHO is nix?) Ich kann Ihnen das gerne berichten.

Ich darf aus diesem Brief vom 21. Juni 2021 – das ist der Montag gewesen –, der übrigens an die Eltern und an Familien, also auch an die Kinder, gerichtet ist, zitieren: „Wie Ihnen bekannt ist, wurde unlängst ein COVID-19-Impfstoff auch für Personen unter 16 Jahren zugelassen. Das Österreichische Nationale Impfgremium (NIG) hat am 28.05. [...] eine Impfempfehlung auch für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren aus­gesprochen. Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde [...] hat sich dieser Empfehlung nach reiflicher Überlegung und Sichtung der bisher vorliegenden Daten und wissenschaftlichen Literatur angeschlossen. Somit ist aus unserer Sicht die Impfung auch für 12- bis 15-Jährige zu empfehlen.“

Sie begründet das auch, und die Begründung ist, glaube ich, ganz wesentlich: „Im Sinne seriöser und transparenter Information möchten wir aber auch zur Kenntnis bringen, dass die Deutsche Ständige Impfkommission“ – die Stiko, die heute auch schon genannt worden ist – „eine solche generelle Impfempfehlung bisher nicht ausgesprochen hat“. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Ich höre ...!) – Sie ist nicht gegen das Impfen, sie spricht keine Empfehlung aus. Das ist ein Unterschied. Sie hat diese vorerst auf gewisse Risikogruppen beschränkt. „Zahlreiche andere Länder wie z.B. Frankreich, Italien, USA, Kanada und Israel haben aber wie wir“ – in Österreich – „eine allgemeine Impfempfeh­lung für alle Personen ab 12 Jahren ausgesprochen.“ (Bundesrat Steiner: Deutsch­land?)

„Wir verstehen gut, dass derartige unterschiedliche Empfehlungen Eltern und Familien verunsichern können und möchten daher unsere eigene Empfehlung folgendermaßen begründen.

1. Auch wenn Kinder und Jugendliche wesentlich seltener schwer an COVID-19 erkran­ken als Erwachsene, kommen auch in dieser Altersgruppe schwere Verläufe vor. Bis Mai 2021 sind etwa 150 Kinder und Jugendliche schwer an COVID-19 erkrankt (viele davon infolge überschießender Immunreaktion bzw. mit Behandlung an einer Intensiv­station) und über 500 mussten wegen dieser Infektion in Spitälern aufgenommen werden. [...] Eine Impfung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihr Kind vor einem schwe­ren Verlauf und einem notwendigen Spitalsaufenthalt schützen. Dieser ‚Individual­schutz‘“ – und das ist wesentlich – „ist aus unserer Sicht das wichtigste Argument für eine Imp­fung – aus derzeitiger Sicht überwiegt der Nutzen ein mögliches Nebenwirkungsrisiko sehr deutlich.“ (Bundesrat Steiner: Nein!)

Das ist ganz wichtig, denn es gibt nämlich einen zweiten Grund, warum man Kinder impfen lassen sollte, aber der wird als nicht so wichtig eingeschätzt: Das ist der Gemeinschaftsschutz.

„Nach derzeitiger Datenlage muss zwar mit Impfreaktionen wie Fieber, Muskel­schmerzen und dgl. gerechnet werden,“ – ich werde sie nachher noch ausführlicher aufzählen. Das sind übrigens die gleichen Impfnebenwirkungen, wie man sie bei herkömmlichen Imp­fungen, die jeder von Ihnen kennen mag, auch hat (Bundesrat Spanring: Warten wir zwei Wochen, irgendwoher ... Corona!): Das ist manchmal Fieber, das ist eine schmerz­hafte Einstichstelle, das ist eine Rötung an der Einstichstelle, das ist Übelkeit, das ist in der Regel nach ein bis zwei Tagen weg.

Und weiter heißt es: „schwere durch die Impfung bedingte Nebenwirkungen sind jedoch sehr selten.“ (Bundesrat Steiner: Pfizer-Studie?) „In der Zulassungsstudie von BioNTech/Pfi­zer wurde keine einzige schwere Nebenwirkung beobachtet. Mittlerweile wurden einige Millionen Impfdosen an 12- bis 15-Jährige ohne Häufung von schweren Folgen ver­abreicht.“ (Bundesrätin Schartel: Aber man weiß nicht, was in drei, vier, fünf Jahren pas­siert!)

Das ist ein Zettel, der drei Tage alt ist – drei Tage: mehrere Millionen Impfungen, und es ist keine einzige schwere Nebenwirkung entdeckt worden. Es gibt „vereinzelt Fälle“ – und so weiter. Ich sage Ihnen also: Halten wir uns doch an das, was die Kinderärzte sagen, was uns die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde sagt! Halten wir uns an das, was das Nationale Impfgremium sagt! Halten wir uns an das, was uns die EMA, die europäische Behörde, sagt!

Schauen wir doch auch nach, was in den letzten sechs Monaten – gerade von Ihrer Fraktion (in Richtung FPÖ) – berichtet worden ist und was tatsächlich passiert ist! Der Beobachtungszeitraum von Medikamenten in der Nachbeobachtung ist in aller Regel sechs Monate. Die sind vorbei. Es sind Hunderte Millionen Menschen auf der Welt geimpft worden, und es sind keine Nebenwirkungen im überschießenden Ausmaß aufgetreten, und immer noch – auch wenn die Deltawelle kommt und wenn wir wissen, dass nur eine doppelte Impfung uns schützen wird, wenn England schon wieder zusperrt oder die Öffnungen verschiebt und alle davor warnen –, trotzdem stellen Sie sich her und machen den Leuten Angst und verhindern damit, dass sich Leute impfen lassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Angst macht’s ihr!)

Ich darf nun zu der Beantwortung Ihrer Fragen kommen. (Bundesrat Steiner: War das alles, oder was?)

Die Fragen 1 und 2 möchte ich einfach mit Ja beantworten. Ich glaube, dazu ist sonst nichts zu sagen.

Zur Frage 3:

Ich halte fest, dass für mich als Gesundheitsminister der Schutz von Menschenleben meine Priorität bleibt: einerseits durch hervorragende medizinische – und in Fällen eines schweren Verlaufs einer Infektion mit Sars-Cov-2 intensivmedizinische – Betreuung und andererseits durch die dringend notwendige Entlastung des Personals in Kranken­anstalten. Ich sehe keinerlei Grund zu der Annahme, dass dadurch ein Eingriff in die unantastbare Würde der Patientinnen und Patienten oder Bürgerinnen und Bürger geschieht. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals, erkrankte Menschen zu behan­deln, und meine als Gesundheitsminister, in dieser Pandemie dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Menschen überhaupt erst erkranken, sowie die notwendigen Maßnah­men für diese Prophylaxe zu schaffen.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Frage 4: „Üben Sie tatsächlich Ihren Beruf und Ihr Ministeramt in diesem Zusammen­hang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis aus?“, werde ich gefragt.

Frage 5: „Teilen Sie tatsächlich in diesem Zusammenhang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik ihr medizinisches Wissen zum Wohle aller Patienten und zur Verbes­serung der Gesundheitsversorgung?“ (Bundesrätin Steiner-Wieser: ... Antwort ...!) – und –

Frage 6: „Wenn ja, wie konnten Sie zulassen, dass das Nationale Impfgremium eine Emp­fehlung für die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche ausgesprochen hat [...]?“

Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar seltener schwer an Covid-19 – ich habe das gerade gesagt –, dennoch sind schwere Krankheitsverläufe wie ein Multisystem-Inflammationssyndrom – lateinisch: Hyperinflammationssyndrom – auch in Österreich mit einer Häufigkeit von 1 zu 500 bis zu 1 zu 1 000 bei Kindern bekannt. Das führt jedenfalls zu einer Krankenhausaufnahme, oft ist sogar eine Behand­lung auf der Intensivstation erforderlich. Auch Long Covid ist ein Thema bei Kindern – das betrifft nämlich auch Kinder. Eine Impfung schützt vor Erkrankung und möglichen schweren Krankheitsfolgen und sollte deshalb auch dieser Altersgruppe nicht vorent­halten werden. (Vizepräsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)

Frage 7: „Welche exakten medizinischen und wissenschaftlichen Bewertungen außer der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelkommission (EMA) wurden durch das Nationale Impfgremium in Österreich zur Entscheidungsfindung herangezogen?“

Das kann ich folgendermaßen beantworten: Ganz besonderes Augenmerk wurde auch auf die Zahlen aus Österreich gelegt. Das erwähnte Multisystem-Inflammationssyndrom, das schwere Krankheitsverläufe zeigt und mit einer Häufigkeit von 1 zu 500 bis zu 1 zu 1 000 auftritt, war sicherlich auch Basis oder ein Teil der Basis dieser Entscheidung.

Es ist auch klar, dass die Erfahrungen aus der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen in den USA und Kanada, wo in der Zwischenzeit mehrere Millionen Kinder geimpft worden sind, berücksichtigt wurden. Das ist schon sehr breit im Einsatz.

Frage 8: „Inwieweit sehen Sie die Impfpflicht für Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen durch die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums realpolitisch verwirk­licht?“

Es gibt keine Impfpflicht, kann ich einmal sagen. Es sollte für junge Menschen möglich sein – möglich sein! –, eine Impfung mit zugelassenen Impfstoffen wahrzunehmen, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Hierzu gibt es seitens des Nationalen Impf­gremiums eine Empfehlung und Einschätzung. Um jedoch diese weiterhin persönliche Entscheidungsfindung der jeweiligen Personen zu unterstützen, müssen wir eine entsprechende Aufklärung gewährleisten. Das heißt, Impfärztinnen und -ärzte sind aufgerufen, eine besonders ausführliche mündliche Aufklärung mit dieser Personen­gruppe und dieser Altersgruppe durchzuführen und Fragen alters- und entwicklungs­gerecht zu beantworten. Bei unmündigen Kindern ist, wie bekannt, die Zustimmung eines Elternteils oder einer Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzu­holen.

Damit auch den jungen Menschen die Möglichkeit – die Möglichkeit! – einer Impfung eingeräumt wird, können sich diese unter Berücksichtigung der Priorisierung – je nach Alter und Bundesland – und weiterer Risiken bereits für eine Impfung anmelden.

Ich kann hier auch erwähnen, dass meine beiden Töchter, zwölf und 15, bereits in Wien für einen Impftermin angemeldet sind. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Die armen Dirndln!)

Frage 9: „Wie können Sie ausschließen, dass die Empfehlung des Nationalen Impf­gremiums gemeinsam mit der gesetzlich eingeführten ‚3-G-Regelung‘ und dem Grünen Pass im Resultat zu einer Impfpflicht für Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen führt?“

Ich beantworte das folgendermaßen: Um individuellen Entscheidungen gerecht zu wer­den und Diskriminierung zu entgegnen, ist es mit der 3G-Regelung möglich, unter­schiedliche kostenlose Wege zu nutzen, um sich selbst und andere zu schützen. Wer sich nicht impfen lassen möchte oder sich aufgrund von Kontraindikationen oder Erkran­kungen nicht impfen lassen kann, hat beispielsweise die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Somit bleibt die Impfung für alle Altersgruppen freiwillig. Auch wenn sich je­mand – unabhängig vom Alter – nicht impfen lassen möchte, bestehen noch andere kos­tenlose Möglichkeiten, die 3G-Regelung zu erfüllen.

Frage 10: „Warum wurde durch das Nationale Impfgremium nicht analog zur Vorgangs­weise der deutschen STIKO [...] entschieden, und ausdrücklich keine Empfehlung für die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche ausgesprochen?“

Die Beweggründe für die Entscheidung der Stiko müssen Sie bei der Stiko erfragen. Die Empfehlung für Österreich wurde jedenfalls basierend auf Zahlen und Fakten, die auch in Österreich erhoben worden sind, getroffen. (Bundesrätin Schartel: ... Risiko ...!)

Frage 11: „Warum wollen Sie Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen impfen, obwohl es sich nur um eine Notzulassung [...] handelt und die deutsche STIKO die Impfung für Kinder nicht freigegeben hat?“

Es handelt sich bei der Zulassung von Biontech/Pfizer in Europa nicht, wie in den USA, um eine Notzulassung, sondern um eine ganz regulär bedingte Zulassung mit Auflagen, dass weitere Daten vorgelegt werden müssen. Die EMA hat die Erweiterung der Indikation von Biontech/Pfizer auf Kinder und Jugendliche von zwölf bis 15, basierend auf den eingereichten Daten, im Rahmen eines Änderungsverfahrens empfohlen, und die Europäische Kommission hat – der Empfehlung der EMA folgend – den Impfstoff in dieser Altersgruppe zugelassen.

Die Entscheidung der Stiko wäre direkt bei der Stiko zu hinterfragen, aber das Nationale Impfgremium hat, basierend auf der Nutzen- und Risikoevaluierung, gemeinsam mit Daten zur Krankheitslast in dieser Altersgruppe in Österreich, diese Empfehlung ausge­sprochen.

Frage 12: „Wie beurteilen Sie die Empfehlung des Weltärztepräsidenten Frank-Ulrich Montgomery, derzeit keine Kinder und Jugendlichen gegen Corona impfen zu lassen, da es dafür keine entsprechende Datenlage gibt?“

Es steht natürlich jedem frei – auch dem erwähnten Dr. Frank-Ulrich Montgomery –, eine entsprechende Empfehlung abzugeben. Meine Entscheidung basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums, das sind die österreichischen Expertinnen und Experten.

Frage 13: „Gab oder gibt es im Zusammenhang mit der Impf-Empfehlung des Natio­nalen Impfgremiums eine politische Abstimmung innerhalb der Regierungskoalition, ins­besondere mit dem Bundeskanzler?“

Bei der Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums handelt es sich um eine rein medizinisch-fachliche Empfehlung, wie Impfungen anzuwenden sind. Insofern gab es bei den medizinisch-fachlichen Empfehlungen keine Abstimmung mit der Regierungs­koalition oder dem Bundeskanzler. Im Gegensatz dazu wurde der Covid-19-Impfplan des Gesundheitsministeriums, der in drei Phasen die logistische Umsetzung der Impfung vorgibt, mit dem Bundeskanzleramt eng abgestimmt.

Folgefrage auf Frage 13 – ob es eine politische Abstimmung gab –, Frage 14: „Wenn ja, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage?“

Die Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt erfolgte nicht auf einer rechtlichen Grund­lage, sondern deshalb, weil es in der Bekämpfung der Pandemie wichtig ist, zu­sam­menzuarbeiten und die Impfung bestmöglich umzusetzen, weil die Impfungen maßgeb­lich dazu führen werden, dass die Pandemie besser bewältigt werden kann.

Frage 15: „Wurden Sie als Gesundheitsminister in die Willensbildung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eingebunden?“

Es ist umgekehrt, der Weg ist da ein anderer: Das Nationale Impfgremium berät zu den Themen, zu welchen ich um eine Beratung und Unterstützung ersuche, und spricht nach diesbezüglichen Beratungen unabhängig Empfehlungen aus.

Frage 16: Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher rechtlichen Grundlage?“

Das kann ich Ihnen gern beantworten: Beim Nationalen Impfgremium handelt es sich um eine Kommission laut § 8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung des Ge­sund­heitsministers. Die Termine, an denen die Sitzungen stattgefunden haben, inklusive auch aller Ergebnisprotokolle, sind auf der Website meines Hauses abrufbar.

Frage 17: „Welche Gründe können Sie gesundheitspolitisch und medizinisch nennen, die eine Befolgung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums rechtfertigen?“

Bei den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums handelt es sich um medizinisch-fachliche Empfehlungen, die von ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus dem medizinischen Bereich in Österreich ausgesprochen werden. Es gibt das Impfgremium, weil mir die Impfempfehlungen des NIGs für die gesamte Bevölkerung wichtig sind und diese gebündelt von den besten Expertinnen und Experten des Landes ausgesprochen werden. Lesen Sie sich die Liste einmal durch, wer aller im Nationalen Impfgremium sitzt! Das ist wirklich die Crème de la Crème. (Bundesrat Steiner: Die habe ich mir durchgelesen! ... Ich habe mir’s durchgelesen! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Eine Geisterbahn! Das ist eine Geisterbahn!)

Frage 18: „Übernehmen Sie die Ministerverantwortung im Zusammenhang mit der Befolgung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums?“

Die Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums wurden dafür nominiert und haben mein vollstes Vertrauen. Darum bin ich als Minister natürlich auch dazu bereit, Verantwortung für die seitens meines Hauses ausgesprochenen Empfehlungen zu übernehmen, und diese basieren auf Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums.

Frage 19: „Wie viele Impfschäden wurden bisher bereits nach Corona-Impfungen seit dem 1.1.2021 in Österreich dokumentiert?“

Bislang haben 52 Personen nach Covid-Impfungen einen Antrag nach dem Impfscha­dengesetz eingebracht. Es erfolgte noch keine Anerkennung eines Impfschadens, da sind die Verfahren noch offen.

Frage 20: „Welche Altersgruppen in welchen Bundesländern sind durch diese Impf­schäden nach Corona-Impfungen betroffen?“

Eine statistische Aufgliederung nach Altersgruppen liegt mir nicht vor. Von den nach Covid-Impfungen antragstellenden Personen haben sechs Personen ihren Wohnsitz in Wien, 14 in Niederösterreich, eine im Burgenland, elf in Oberösterreich, eine in Salzburg, sieben in Tirol, sechs in Vorarlberg, fünf in der Steiermark und eine in Kärnten.

Frage 21: „Durch welche Corona-Impfstoffe wurden diese dokumentierten Impfschäden hervorgerufen?“

Die 52 noch nicht entschiedenen Anträge wegen Covid-Impfungen nach dem Impf­schadengesetz betreffen folgende Impfstoffhersteller: 28 Astra Zeneca, 21 Biontech/Pfi­zer und drei Moderna.

Frage 22: „Welche anderen Nebenwirkungen außer dokumentierten Impfschäden sind bisher nach Corona-Impfungen seit dem 1.1.2021 in Österreich bekannt geworden?“

Dazu darf ich Sie auf die Internetseite des Basg verweisen. Da gibt es einen Bericht über die vermuteten Nebenwirkungen, der wird aktuell alle zwei Wochen veröffentlicht, aber grundsätzlich entsprechen die „gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen [...] sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Häufigkeit den aus den Zulassungsstudien zu erwartenden Reaktionen.“ – Ich lese den Satz noch einmal vor, weil er wichtig ist: Grundsätzlich ent­sprechen die „gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen [...] sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Häufigkeit den aus den Zulassungsstudien zu erwartenden Reaktionen.“

Neben Reaktionen an der Einstichstelle zählen Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskel­schmerzen oder Unwohlsein, Fiebrigkeit, Gelenksschmerzen, Schüttelfrost und Fieber über 38 Grad auch in den klinischen Studien zu den häufigsten gemeldeten Impf­reaktionen. Ich sage noch einmal dazu – das habe ich auch in der Ordination oft gesehen –: Das sind normale Impfreaktionen. Die hat man nach der Zeckenimpfung und teilweise nach der Hepatitisimpfung, die hat man teilweise auch, wenn man gegen Mumps, Masern, Röteln geimpft wird und wenn man gegen Diphtherie, Tetanus, Polio und Keuchhusten geimpft wird. Das sind normale Impfreaktionen, die treten auf. Das ist eine Nebenwirkung, das ist richtig, aber man muss halt die Wirkung und die Neben­wirkungen in Relation setzen, und da gewinnt mit Sicherheit die Entscheidung für die Impfung.

In Österreich traten nach Impfungen mit Covid‑19-Impfstoff von Astra Zeneca Fälle von einer Kombination von Thrombose und Thrombozytopenie, auch als VITT – Vakzine-induzierte thrombotische Thrombozytopenie – bezeichnet, auf. Das heißt, die Personen, die zu wenig Blutplättchen haben, können gehäufter mit einer Thrombose rechnen. Das wird in Zusammenhang mit Astra Zeneca gebracht.

Frage 23: „Welche Altersgruppen in welchen Bundesländern sind durch diese Neben­wirkungen nach und durch Corona-Impfungen betroffen?“

Eine Auswertung auf Bundeslandebene ist aktuell nicht möglich. Die Auswertung der Altersgruppen mit Stand 11.6.2021 – das sind die vermuteten Nebenwirkungen – sieht folgendermaßen aus: unbekanntes Alter: 860, über 75: 933, 65 bis 75: 1 059, 45 bis 64: 9 214, 18 bis 44: 15 718 und 16 bis 17: 45.

Frage 24: „Welche Maßnahmen treffen Sie, um Impfschäden bei“ Kindern „und Ju­gendlichen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aktuell und zukünftig zu verhin­dern?“

In Österreich werden ausschließlich Impfstoffe eingesetzt, die europaweit zugelassen sind. Eine entsprechende Zulassung erfolgt nur, wenn ein positives Nutzen-Risiko-Ver­hältnis gegeben ist. Ich wiederhole da noch einmal, was auch die Vereinigung der Kinderärzte gesagt hat: Es ist wesentlich, dass anständig aufgeklärt wird. Es ist we­sentlich, dass mündig aufgeklärt wird und dass auch in einer altersgerechten Sprache aufgeklärt wird, und es ist notwendig, dass abgewogen wird. Das ist bei jeder Impfung wichtig, und das ist natürlich bei der Impfung von Kindern ganz besonders wichtig.

Frage 25: „Welche Maßnahmen treffen Sie, um andere Nebenwirkungen außer dokumentierten Impfschäden bei“ Kindern „und Jugendlichen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aktuell und zukünftig zu verhindern?“

Noch einmal: In Österreich werden ausschließlich Impfstoffe eingesetzt, die europaweit zugelassen sind. Eine entsprechende Zulassung erfolgt nur, wenn ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gegeben ist. Zudem müssen vor jeder Impfung eine entsprechende Beurteilung der Impftauglichkeit und eine Impfaufklärung erfolgen. Dies ist auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums beschrieben.

Frage 26: „Welche medizinische Situation müsste im Zusammenhang mit dokumen­tierten Impfschäden und Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen im Zusammen­hang mit Corona-Impfungen eintreten, damit Sie als Gesundheitsminister von der Emp­fehlung des Nationalen Impfgremiums abgehen?“

Das Nationale Impfgremium ist in regelmäßigem Austausch mit meinem Haus, und es ist sichergestellt, dass etwaig notwendige Änderungen in den Empfehlungen umgehend umgesetzt werden. Im Impfgremium gibt es auch ein Safety Board, das sich mit Impf­reaktionen und Nebenwirkungen auseinandersetzt und diese regelmäßig evaluiert. Insofern kann ich mir keine Situation vorstellen, in der ein Abgehen von der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums gerechtfertigt wäre. Ich halte mich also an die Empfeh­lungen der Experten.

Frage 27: „Können Sie ausschließen, dass Personen, insbesondere Kinder und Jugend­liche, die gegen Corona geimpft sind, trotzdem mit dem Virus infiziert werden und erkranken?“

Das kann ich natürlich nicht ausschließen, weil – wie andere Impfungen – auch Corona­impfungen keine hundertprozentige Wirksamkeit haben. Ich kann mich aber erinnern, wie am Anfang, im Juni, Juli, über den Impfstoff berichtet worden ist. Da haben die Experten gesagt, wenn wir eine Wirksamkeit von 50 Prozent erreichen, dann sind wir schwer weiß – 50 Prozent! Jetzt haben wir eine Wirksamkeit, je nach Impfstoff, von zumindest 80, 90 Prozent. Der Impfstoff wirkt also sehr gut. (Bundesrat Spanring: ... das stimmt ja alles nicht! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Frage 28: „Warum werden keine Unterschiede bei der Corona-Impfstoffmenge zwischen Erwachsenen und Kindern sowie Jugendlichen“ – so, wie zum Beispiel bei der FSME-Impfung für Kinder und Jugendliche – „gemacht? [...] Können Sie das auch als Arzt“ - - Das ist kein deutscher Satz; aber ich soll als Arzt den Unterschied erklären.

Welche Dosierung zum Einsatz kommt, entscheidet der Hersteller und muss dies auch in entsprechenden Studien belegen. Es gibt auch andere Impfstoffe, zum Beispiel die Impfstoffe gegen, wie schon erwähnt, Diphtherie, Tetanus, Polio und Keuchhusten oder auch Meningokokken oder auch der Grippeimpfstoff, bei denen zumindest für Schul­kinder und Erwachsene dieselbe Dosis zum Einsatz kommt. Das ist nichts Ungewöhn­liches.

Die Fragen 29 bis 31 werde ich kumulativ beantworten:

Frage 29: „Wie viele Anzeigen sind aufgrund des Werbespots ‚Initiative Österreich impft‘, der unter Federführung des Roten Kreuzes ins Leben gerufen wurde und gegen die §§ 51 ff AMG verstößt, bei den Verwaltungsstrafbehörden und bei der Aufsichts­behörde gegen die verantwortlichen Personen eingelangt?

a. Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen ein­ge­leitet?

b. Wenn ja, mit welchem Ausgang?

c. Wenn nein, weshalb nicht?“

Frage 30: „Wie viele Anzeigen sind aufgrund des Werbespots der Österreichischen Gesundheitskasse [...] ‚Baby lass uns impfen, ich und du, wir zwei, lass uns hier ver­schwinden, endlich sind wir frei. Komm, wir gehen jetzt Impfen, Du kannst mir vertrauen.‘ [...], welchem die gesetzlichen Mindestanforderungen an Arzneimittelwerbun­gen samt Risikohinweisen fehlen, bei den Verwaltungsstrafbehörden und bei der Aufsichtsbe­hörde gegen die verantwortlichen Personen eingelangt?“

Frage 31: „Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen, siehe Frage 30 – eingeleitet? [...] Wenn ja, mit welchem Ausgang? [...] Wenn nein, wes­halb nicht?“

Zu den Fragen 29 bis 31 ist zunächst festzustellen, dass meiner Meinung nach die entsprechende Homepage der Kampagne sehr umfassend und ausgewogen ist – ich bitte um Kontrolle – und den Vorgaben des AMG zur Arzneimittelwerbung entspricht. Das Video und das Lied bewerben das Impfen und nicht einen Impfstoff, weshalb nicht von einer Arzneimittelwerbung auszugehen ist. Die zuständige Verwaltungsstrafbehörde nach dem AMG ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, daher liegen meinem Ressort keine Informationen dazu vor. Diese müssten erst erhoben werden, was mir jedoch in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

Frage 32: „Wie hoch sind die Steuermittel, die für die Unterstützung derartiger Impf­kampagnen aufgewendet werden (aufgeschlüsselt nach Rechtsträger und Fördervolu­men)?“

Frage 33: „Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Förderungen?“

Frage 34: „Wurde die Durchführung dieser Werbekampagnen als Dienstleistung gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen [...] ausgeschrieben?“

Da die Beauftragung und Umsetzung der Kampagne „Österreich impft“ über das Bun­deskanzleramt abgewickelt werden, können vonseiten des Sozialministeriums zu den Fragen 32, 33 und 34 keine näheren Angaben übermittelt werden. Im Budget des Bun­desministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz für das Jahr 2021 wurden keine Mittel für eine österreichische Impfkampagne veranschlagt.

Zur Frage 35:

Die Impfkampagne „Österreich impft“ bezieht sich weder auf produktbezogene Aspekte noch auf ein bestimmtes Arzneimittel oder einen bestimmten Impfstoff und ist daher auch keine Werbung für Arzneimittel. Es soll im Zuge der Kampagne über die Wichtigkeit, die Sicherheit und die Wirksamkeit der Coronaschutzimpfung informiert werden, damit sich jeder und jede Einzelne anhand medizinisch fundierter und transparenter Kommunikation eine eigene Meinung zur persönlichen Impfentscheidung bilden kann. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Appé.)

16.49

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke für die Beantwortung der schriftlichen Anfrage. (Bundesrat Schreuder: Sehr gut geantwortet!)

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr dieses.