17.51

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“ Dieses Zitat von Arthur Schopenhauer kennen, glaube ich, die meisten von uns. Es bekommt meist dann eine Bedeutung, wenn wir vor einem gesundheitlichen Problem stehen, das es zu lösen gilt, und so wenden wir uns dann ganz selbstverständlich an den Arzt oder die Ärztin unseres Vertrauens und hoffen und wissen natürlich, dass uns der medizinische Fortschritt und die Expertise der Ärztin und des Arztes ehestmöglich wieder die ersehnte Gesundheit verschaffen.

Wir machen uns dabei aber weniger Gedanken über die hohe Qualität der Ausbildung unserer Ärzte, ja, wir setzen sie voraus, mehr noch, wir erwarten, dass sie unseren hohen medizinischen Ansprüchen gerecht wird und auch in Zukunft so erhalten und wei­tergeführt wird.

Worum geht es? Ich möchte nach dieser Unterbrechung durch die Dringliche Anfrage ein paar Punkte, die Kollege Marco Schreuder schon kurz erläutert hat, wiedergeben. Es geht um eine Gesetzesänderung, weil der VfGH in seinem Erkenntnis 2020 drei wesentliche Punkte im Ärztegesetz kritisiert hat. Das betrifft die Ärzteliste, es betrifft die Ausbildung, und es betrifft die Qualitätssicherung. Hinsichtlich dieser drei Punkte ist jetzt eine Umsetzung notwendig.

Bei den Verhandlungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer, dem Bundes­minis­terium und den Bundesländern über die notwendigen Änderungen war es wichtig, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Ich gebe zu, wir wissen das, dass das derzeitige Ergebnis noch nicht bei allen Betroffenen auf die vollste Zufriedenheit gestoßen ist.

Es ist jetzt im Gesetz vorgesehen, dass die Ärztekammer noch bis Ende 2022 mit der An- und Aberkennung einer Anstalt als Ausbildungsstätte und der Qualitätssicherung im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs durch den Bund betraut ist. Bis dahin sollte aber die Zeit genutzt werden, um mit allen Stakeholdern bei diesem Thema zu einer guten, gemeinsamen Umsetzung zu kommen. Ab 2023 soll die Zuständigkeit dann eben an die Länder übertragen werden.

Jetzt ist es wichtig, dass das gemeinsame Ziel im Sinne der Patientinnen und Patienten verfolgt wird, dass auch in Zukunft über alle Bundesländer hinweg gleiche Standards bei der Ausbildung und bei der Qualitätssicherung geschaffen werden. Ich appelliere daher an alle Beteiligten in diesem Prozess, die Zusammenarbeit zu suchen, auf Augenhöhe an Lösungen zu arbeiten und dabei die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht aus den Augen zu verlieren.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch kurz auf die Änderung im Apothekerkammergesetz und im Gehaltskassengesetz eingehen! Da sieht der Ge­setzesbeschluss ein paar technische Änderungen und Anpassungen im Bereich der Selbstverwaltung und des eigenen Wirkungsbereiches der Apothekerkammer vor: Die Organe der Apothekerkammer sollen um eine Schlichtungskommission erweitert wer­den, und ein Verfahren vor der Schlichtungskommission soll auch noch eingerichtet werden. Weiters gibt es ein paar Anpassungen bei Anerkennungen von Ausbildungs­nachweisen bei den angestellten Apothekern. Änderungen, die die Selbstverwaltung der Apothekerkammer betreffen, sind in dieser Gesetzesänderung ebenfalls enthalten, die wir selbstverständlich auch mittragen.

Abschließend möchte ich sagen, dass das vergangene Jahr gut aufgezeigt hat, wie wichtig und notwendig die einzelnen Gesundheits- und Versorgungseinrichtungen in Österreich sind. Ziel ist es, dass man aus den Erfahrungen gerade aus dieser Zeit lernt. Es hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt, und es soll auch in Zukunft so sein, dass in Krisenzeiten und darüber hinaus durch eine gute Kommunikation und durch eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten im System die beste und vor allem schnelle Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird.

Setzen wir uns gemeinsam mit Bund und Ländern weiterhin für eine gute, für die beste Ausbildung ein, für hohe Standards und für ein gutes Verhältnis aller Stakeholder, denn allein die Gesundheit der Menschen muss im Vordergrund und klar im Fokus der Gesetzgebung stehen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.57

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist nun Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile ihm dieses.