18.12

Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen! Kollegin Kittl hat schon genau erläutert, was das Medizinprodukte­ge­setz umfasst, dass eine Anpassung an EU-Richtlinien vorgenommen wird. Ich möchte zum Verständnis noch kurz ergänzen, was eigentlich unter das Medizinproduktegesetz fällt: Das sind Bedarfsartikel wie Pflaster, Verbände, Spritzen, Hilfsmittel wie Rollstühle, Geräte wie Röntgengeräte, Ultraschallgeräte und In-vitro-Diagnostika wie Blutzucker­test­streifen. Ganz wesentlich ist auch die Verbesserung, dass die Liste der implan­tier­baren Medizinprodukte erweitert und laufend evaluiert wird.

In Tagesordnungspunkt 26 haben wir dann noch eine Anpassung des IVF-Fonds-Gesetzes, die dem Brexit geschuldet ist. Inhaberinnen eines Aufenthaltstitels laut Arti­kel 50 der EU-Verträge haben bei einer In-vitro-Fertilisation Anspruch auf Mitfinan­zie­rung.

Ich freue mich auf breite Zustimmungen, zum einen im Sinne der Patientensicherheit und zum anderen, damit unerfüllte Kinderwünsche erfüllt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.13

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile es ihm.