18.12
Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen! Kollegin Kittl hat schon genau erläutert, was das Medizinproduktegesetz umfasst, dass eine Anpassung an EU-Richtlinien vorgenommen wird. Ich möchte zum Verständnis noch kurz ergänzen, was eigentlich unter das Medizinproduktegesetz fällt: Das sind Bedarfsartikel wie Pflaster, Verbände, Spritzen, Hilfsmittel wie Rollstühle, Geräte wie Röntgengeräte, Ultraschallgeräte und In-vitro-Diagnostika wie Blutzuckerteststreifen. Ganz wesentlich ist auch die Verbesserung, dass die Liste der implantierbaren Medizinprodukte erweitert und laufend evaluiert wird.
In Tagesordnungspunkt 26 haben wir dann noch eine Anpassung des IVF-Fonds-Gesetzes, die dem Brexit geschuldet ist. Inhaberinnen eines Aufenthaltstitels laut Artikel 50 der EU-Verträge haben bei einer In-vitro-Fertilisation Anspruch auf Mitfinanzierung.
Ich freue mich auf breite Zustimmungen, zum einen im Sinne der Patientensicherheit und zum anderen, damit unerfüllte Kinderwünsche erfüllt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.13
Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile es ihm.