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Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich hat Frau Kollegin Zwazl ja schon alles im Detail erklärt. Es ist eine Klarstellung gegenüber den Verwaltungsgerichten, die mit dieser Ergänzung zum Bilanzbuchhaltergesetz und Wirtschaftstreuhandberufsge­setz geschaffen wird. Damit ist sichergestellt, dass die Bilanzbuchhalter sowie die Wirt­schaftstreuhänder die Angaben gegenüber dem Unterstützungsfonds machen und bei diesen Förderstellen auch einreichen können. Der Hintergrund ist, dass einerseits durch diesen Förderdschungel die Steuerberater schon an der Grenze des Machbaren sind, auf der anderen Seite haben natürlich die Bilanzbuchhalter und auch die Wirtschaftstreu­händer von ihrer Berufsausbildung her das nötige Know-how, dass sie diese Förderan­suchen auch bestätigen können.

Meist sind diese Förderansuchen ja auch zukunftsgerichtet, und es sind oft schwer zu prüfende Grundlagen, die dahinterstehen. Bilanzbuchhalter wie auch Steuerberater sind von dieser Prüfbarkeit gleich schwer betroffen, dadurch können natürlich Fehler passie­ren. Durch das Ausschließen dieser Haftung beziehungsweise die Haftungsbeschrän­kung ist auch sichergestellt, dass keine Aufträge abgelehnt werden müssen.

Mit der Haftungsbeschränkung entbindet man ja diese Berufsgruppen nicht von einer gewissenhaften und sorgfältigen Auftragsdurchführung – das muss ja auch sicherge­stellt sein.

Die ausgestellten Bestätigungen sind an Gebietskörperschaften, an Förderstellen im Zu­sammenhang mit den Covid-19-Unterstützungen gerichtet, und da ich davon ausgehe, dass diese nur mehr für die nächsten Monate und nicht für die nächsten Jahre gewährt werden, sind diese ja auch zeitlich befristet. Die Regelung hilft also unseren Unterneh­men und ist daher zu befürworten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.02