10.39

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese umfangreiche Novelle steht unter dem Überbegriff Weiterbildungspaket. Das soll der Schwerpunkt sein, aber auch einzelne andere Aspekte werden novelliert, unter anderem der Quereinstieg in pä­dagogische Berufe. Versuchen wir, das Ganze systematisch der Reihe nach durchzuge­hen – es gibt positive und negative Punkte –, da das eine so umfangreiche Novelle ist.

Kommen wir zuerst zum Universitätszugang, auch zum Aufnahmeverfahren: Wir finden positiv, dass bei der Steop in Zukunft die Evaluierungsergebnisse berücksichtigt werden sollen, sehen aber ebenso wie der Rechnungshof kritisch, dass zum Beispiel die Reduk­tion der Studienplätze in der Pharmazie nicht zu einer Verbesserung der Betreuungsre­lation führen wird. Wir sind auch skeptisch, was die Aufnahmetests in den Massenfä­chern betrifft, die die Betreuungsverhältnisse nach wie vor nicht ausreichend verbessert haben. Bei den medizinischen Studien sehen wir positiv, dass die Universität kostenlose Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen soll, das befreit aber nicht davon, dass die Vorbereitung dafür eigentlich schon in der Schule begonnen werden soll.

Nun zum großen Komplex Weiterbildung und Abschlüsse, akademische Grade: Das große Problem, das wir sehen, ist, dass zwar der bisherige Titelwildwuchs eingeschränkt werden soll, dass das aber erstens zu kurz greift und zweitens, wie auch schon meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, neue akademische Grade eingeführt werden, die nicht international vergleichbar sind, die in Österreich einzigartig und teilwei­se irreführend sind. Ein Nachteil ist, dass, wie wir schon gehört haben, der Titel Master of Engineering – ein international geläufiger Titel im technischen Bereich – nicht mehr verwendet werden können soll, auf der anderen Seite aber in dem Fall in meinem, dem rechtlichen, Bereich ein akademischer Grad LL.M. für Universitätslehrgänge eingeführt wird – aber nur für Universitätslehrgänge –, während das international der Titel für ein ordentliches Universitätsstudium des Rechts ist.

Was den Weiterbildungsbachelor betrifft, ist einer unserer Kritikpunkte, dass der Ba­chelor ein Grundstudium ist, in dem wissenschaftliche Kenntnisse vermittelt werden sol­len. Jetzt soll es zukünftig auch möglich sein, ein gesamtes akademisches Studium bis zum Doktorat außerordentlich durchzuführen, allerdings wurde vorab nicht erhoben, wie groß die Akzeptanz eines solchen Bachelors überhaupt wäre, und auch nicht, wie viel Bedarf überhaupt besteht. Insbesondere gibt es keine Abschätzung, wie sich das auf vorhandene berufsbegleitende FH-Bachelorstudien auswirken wird.

Wir sehen zwar positiv, dass durch die neuen Bachelor Professional und Master Profes­sional, für die man keine Matura oder Studienberechtigungsprüfung braucht, die Durch­lässigkeit gestärkt wird, allerdings ist das wieder eine Bezeichnung für einen akademi­schen Grad, der einzigartig und international nicht vergleichbar ist. Bei diesen Profes­sional-Master- und Bachelor-Degrees sehen wir es auch als sehr problematisch an, dass die Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Einrichtungen verpflichtend vorgesehen ist.

Bei der Qualitätssicherung der Weiterbildungsstudien soll es ja möglich sein, Zweifel an der Qualität anzumelden, sodass dann letztlich die AQ Austria über diese entscheiden soll. Wir sehen negativ, dass das auch Studien betrifft, die von Universitäten – und zwar ausschließlich von Universitäten – durchgeführt werden.

Zum Bereich Quereinstieg: Es gibt einen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern, der Quer­einstieg soll daher erleichtert werden. Das ist grundsätzlich gut. Wir glauben aber, dass das alleine natürlich nicht viel ausmachen wird, wie wir auch schon von Kollegin Hahn gehört haben. Wir sehen an dem Punkt der Novelle kritisch, dass die Hochschullehr­gänge zur Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern beziehungsweise in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern allein von den pädagogischen Hoch­schulen durchgeführt werden sollen. Unserer Meinung nach soll auch dieser Aspekt der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung in Österreich weiterhin gemeinsam von den Universitäten und pädagogischen Hochschulen getragen werden, auch was die Querein­steigerinnen und Quereinsteiger betrifft.

Unser Resümee: Wie bereits im Nationalrat lehnen wir die Novelle ab, weil bei der Päda­goginnen- und Pädagogenfortbildung und im Weiterbildungssystem nicht einmal die selbst gesteckten Ziele erreicht werden. Weiterbildungen müssen in Zukunft noch fle­xibler sein – ein Vorschlag, den wir dafür machen, sind zum Beispiel die Microcreden­tials. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Lackner.)

10.45

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat.

Nun hat sich Herr Bundesminister Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte.