10.56

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir haben Landeshauptmann Schützenhöfer als einen Mann des Konsenses und auch als einen Mann der klaren, deutlichen und mutigen Worte kennengelernt. Das ist jetzt so geschehen, und zwar bei der Synode der Evangelischen Kirchen A. B. und H. B. in Graz. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Entschließungsantrag gestellt haben.

Landeshauptmann Schützenhöfer hat gesagt, dass er die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für die Religionsgruppen der Evangelischen sowie der Altkatholikinnen und Altkatholiken nicht für richtig hält. Er möchte diese Regelung bekämpfen, und er hat ganz deutlich gesagt: „Da wurde Unrecht getan.“ – Für diese Worte ist er wirklich zu bewun­dern. In einer Zeit, in der Regierungspolitik nur mit Ankündigungen, schönen Worten und Dingen, die alle so wunderbar sind und gut funktionieren, gemacht wird, hat jemand den Mut, zu sagen: Da ist etwas nicht richtig gelaufen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben schon bei der Einführung dieser Karfreitagsregelung, die aufgrund der Urteile des EuGH notwendig geworden war, gesagt: So kann man es nicht regeln! – Die Regie­rungsfraktionen damals, Türkis und FPÖ, waren ganz stolz darauf, so einen guten Win­kelzug geschafft zu haben: nicht einen Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer daraus zu machen, was aufgrund der Arbeitsbelastungen so dringend notwen­dig gewesen wäre, nein, sie haben mit dem persönlichen Feiertag wieder einen Trick und einen Marketingschmäh gefunden. Das klingt cool: persönlicher Feiertag.

Ich weiß nicht, wie viele Personen Sie kennen, die jemals diesen persönlichen Feiertag in Anspruch genommen haben, denn das Ganze hat halt ein bisschen einen Haken. Das ist zwar ein persönlicher Feiertag und man kann sich freuen und ein Kerzerl auf der Torte anzünden, aber Fakt ist: Es ist einfach ein Urlaubstag. Als Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer müssen Sie ihn drei Monate vorher anmelden. – Das ist eine Schmähpartie, und das war nicht richtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Es war nicht richtig gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und es war nicht richtig gegenüber den Religionsgemeinschaften, die diesen Karfreitag als ihren wichtigsten Feiertag sehen. So geht man nicht mit Werten um, so geht man nicht mit Menschengruppen um – das soll es nicht sein.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie stolz auch der Vizekanzler hier gestan­den ist und gesagt hat: Der persönliche Feiertag ist eine wunderbare Lösung, immer die Sozialdemokraten mit ihren alten Ansichten! – Nein, das ist nicht wahr! Die Sache ist eindeutig danebengegangen und hat Auswirkungen, die schlecht für die Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer sind – aber das sind wir ja gewohnt, wir sind es auch von der letzten türkis-schwarzen Regierung gewohnt: 12-Stunden-Tag, 60-Stunden-Woche, Karfreitagsregelung und die einzige Reform, die bisher durchgeführt wurde, zum Scha­den der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nämlich die Reform der Sozialversiche­rung. Die Beschäftigten, die einzahlen, dürfen in der Sozialversicherung nicht mehr selbst mitbestimmen, sondern die Wirtschaft bestimmt jetzt. Das sind die Schritte, die gesetzt wurden.

Nun gibt es ein Nachdenken – ich habe es im Ausschuss gesehen. Sieh einer an: Die FPÖ hat für unseren Antrag gestimmt. Das heißt, ich gehe davon aus, dass da ein Um­denken stattgefunden hat und dass erkannt worden ist, dass manches nicht so gut ge­laufen ist. Ein Hoch auf alle Dinge, bei denen ein Umdenken stattfindet und an bessere Lösungen gedacht wird! Damals sind Sie mit dieser Regelung eindeutig danebengele­gen, wir haben es aufgezeigt.

Ich stelle folgenden Antrag:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 7, Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 295/A(E)-BR/2021 die Zu­stimmung zu erteilen.“

*****

Ganz ehrlich, der Herr Landeshauptmann hat recht: Da ist Unrecht geschehen. Und die ArbeitnehmerInnenvertretung hat auch recht: Da ist Unrecht geschehen. Der Karfreitag hätte nicht so geregelt werden dürfen! Bitte gehen Sie in sich und suchen Sie bitte die Personen, die ihren persönlichen Feiertag angemeldet haben! Keine Schmähpartie, das ist nicht gut! Man muss es neu regeln und den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verankern. Vielen Dank an Landeshauptmann Schützenhöfer. Und bitte denken nicht nur Sie von der FPÖ um, sondern auch Sie von den anderen Fraktionen und stimmen Sie dem zu! Das wäre wesentlich. – Vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

11.01

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.